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vertraute person mit zur untersuchung u. Be

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  • vertraute person mit zur untersuchung u. Be

    hallo da ich vor einiger zeit eine schreckliche erfahrung bei einen Arzt besuch hatte . habe ich mir jetzt zur angewohnheit eine vertraute person mit zu nehmen egal ob zur untersuchung oder zur behandlung da ich dies nicht noch einmal erleben möchte , ich sage nur § 179 abs.1 satz 1 und abs.5 satz 1+2 Stgb nun solte ich heute zu einen Bauch ultraschall , die sprechstundenhilfe hat gleich die anwesendheit meiner vertrauten person untersagt ob wohl ich noch kein wort mit dem arzt geredet habe eurere meinung dazu


  • Re: vertraute person mit zur untersuchung u.


    Du kannst mit zu Untersuchung nehmen, wen du willst. Ich würde mir da nichts vorschreiben lassen.

    Du kannst aber auch darauf bestehen, dass eine Sprechstundenhilfe bei der Untersuchung bleibt.

    LG Anja

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    • Re: vertraute person mit zur untersuchung u. Be


      Hallo Elke,

      ich kann Dich verstehen.

      Ich finde es ok, wenn man zu manchen unangenehmen Untersuchungen eine Vertrauenperson mitnimmt.
      Das beruhigt.

      An Deiner Stelle würde ich dieses bei "neuen" Ärzten auch beibehalten...hierzu evtl auch vorher die Arzthelferin kurz informieren (wie sollen sie es sonst verstehen)

      Aber bei Dir bereits bekannten Ärzten würde ich langsam versuchen einfache Beratungen/Untersuchungen wieder alleine wahrzunehmen. Deine Vertrauensperson kann ja im Wartezimmer warten.

      Ich weiß, dass es sehr viel Überwindung kostet gegen seine Ängste anzugehen (z.Info: ich habe Angste anderer Art)
      Aber wenn man nicht langsam daran arbeitet, wird es zum Selbstläufer!!!

      Wünsche Dir alles Gute...LG

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      • Re: vertraute person mit zur untersuchung u. Be


        Ganz ehrlich, da würde ich den Arzt wchseln. Wenn es mir z.B. richtig schlecht geht und ich vor lauter Übelkeit nicht mehr weiß, was oben und was unten ist, bestehe ich auch darauf, dass jemand mit mir ins Sprechzimmer kommt, weil ich mich gar nicht richtig auf das konzentrieren kann, was mir ein Arzt sagt, da muss dann jemand anderes für mich aufpassen.
        Oder wenn meine Oma zum Arzt muss, gehe ich auch mit, eil sie schwerhörig ist und die Hälfte nciht versteht, da kann sie mich dann immer wieder fragen, wenn wir zu Hause sind.

        Ich verstehe schon, dass bei manchen Untersuchugen oder Behandlungen keiner mitdarf, aus Gründen der Hygiene oder so, aber bei einem Bauchultraschall kann ja nun wirklich nichts schlimmes passieren, wenn da noch ne Freundin nebendran steht.

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        • Re: vertraute person mit zur untersuchung u. Be


          [quote ElkeTS] die sprechstundenhilfe hat gleich die anwesendheit meiner vertrauten person untersagt ob wohl ich noch kein wort mit dem arzt geredet habe eurere meinung dazu[/quote]

          hi elke,

          ich glaube kaum dass die sprechstundenhilfe diese kompetenz hat. und wenn ja und der arzt das auch nicht will dass du jemanden mitbringst dann wechsel schleunigst den doc.

          gruß

          wusselinchen

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          • Re: vertraute person mit zur untersuchung u. Be


            Hallo,

            da kann ich die Sprechstundenhilfe und auch den Arzt nicht verstehen - egal, zu welcher Behandlung oder Untersuchung (sei es beim Zahn-, Frauen- oder Augenarzt), kann ich bei meinen Ärzten jemanden mitbringen. Es dient ja nicht nur der Aufsicht sondern auch dem Verständnis.

            Ich würde mir auch einen verständnisvolleren Arzt aufsuchen.

            LG

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