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Hellrote Blutspuren am Toilettenpapier

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  • Hellrote Blutspuren am Toilettenpapier

    Sehr geehrte Frau Dr. Schöneberg,

    ich bin 32 Jahre alt, männlich und habe eine Stoffwechselkrankheit AGS mit Salzverlust und nehme 3X täglich Hydrocortison und 2X täglich Astronin H. Zu meiner Frage: Ich hatte im Oktober 2010 sehr harten Stuhlgang. Beim Abwischen habe ich dann kline, hell-
    rote Blutspuren am Toilettenpapier entdeckt. Es brannte auch. Habe dann mit Bepanthen Wund- u.Heilsalbe eingerieben. Nach etwa 2 Tagen war alles wieder in Ordnung. Dann hatte ich im Januar 2011 starken Juckreiz am After. Nach starkem Jucken habe ich dann am Toilettenpapier wieder ser hellrote Blutspuren entdeckt. Habe dann wieder mit Bepanthen eingerieben. Nach etwa 2 Tagen war es dann wieder in Ordnung. Ende Januar hatte ich wieder dieses jucken und habe dann wieder diese Blutspuren gehabt. Dieses Mal habe ich dann genau mit einer Taschenlampe nachgeschaut. Habe dann gesehen dass unten am Afterende, zum Hodesack hin eine rote Stelle war. Wenn ich dann mit dem Toilettenpapier dort hergegangen bin und etwas gedrückt oder länger gerieben habe, hatte ich wieder diese hellroten Blutspuren. Das Ganze habe ich nun wieder seit Samstag. Ich hatte wieder starken Juckreiz dann stark gejuckt und wieder diese hellroten Blutspuren. Die Stelle am Anus ist dieselbe, also unten am Ende des Afters (hin zum Hodensck). Nun behandel ich diese Stelle wieder mit Bepanthen. Es brennt und schmerzt auch wenn man dort mit dem Papier herreibt.
    Meine Frage ist nun, kann dies ein Afterriss, Analekzem oder einfach nur eine kleine Verletzung der Schleimhaut sein? Kann es mit dem harten Stuhl im Oktober 2010 zusammenhängen?
    Was kann ich dagegen tun.
    Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.


  • Re: Hellrote Blutspuren am Toilettenpapier


    Lassen Sie eine Proktoskopie durchführen, nur bei einer ärztlichen Begutachtung kann man sicher unterscheiden zwischen Ekzem, Schleimhautreizung oder vergrößerten Hämorrhoiden, auch dieser umschriebene Fleck müßte ärztlich eingeschätzt werden.
    MfG
    Dr. E. S.

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