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Hörsturz nach Ohrfeige ?

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  • Hörsturz nach Ohrfeige ?

    Hallo, ich befinde mich in einer extrem misslichen Lage. Ich wurde bei einem Streit mit meiner noch Ehefrau von dieser angegriffen, indem sie nach mir schlug. Ich habe dies in Form einer reflexartigen Ohrfeige in Notwehr erwidert. Der Streit war von ihr ausgegangen und sie hat auch meine Kinder in eine Notsituation gebracht. Das diese Situation sehr stressbeladen war ist klar. Nun hat sie angeblich einen Hörsturz und will mich juristisch fertig machen. Ist ein Hörsturz durch eine Ohrfeige möglich ? Ich selbst bin Krankenpfleger und meine, dass es nicht möglich ist. Was sagen die Experten dazu ?


  • RE: Hörsturz nach Ohrfeige ?


    Ich lese aus deinem Beitrag heraus, dass du du dich irgendwie zu rechtferitigen versuchst bzw. deine Gewalttat zu relativieren. Das ist verwerflich, vor allem da so ein Handeln übelste Körperverletzung ist / sein kann und hier scheint ja was Schlimmes eingetreten. Ja, natürlich kann es dabei zu einem Hörsturz kommen, bei so einer raschen und überraschenden Lärmproduktion. Die Rechttsprechung ist da immer noch sehr milde, man sollte die Produktion von großen Lautstärken gegenüber Menschen die sich nicht freiwillig dem aussetzen viel stärker als Gewalt einordnen. Es ist ein Verbrechen. Inwieweit man jetzt jemanden bestrafen soll, kann ich nicht sagen, denn eigentlich ist es ja die Hauptsache, dass du deine Fehltat einsiehst, Gerechtigkeit gibt es sowieso erst, wenn der Hörsturz weg ist und ohne Folgen bleibt. Aber beides ist wohl leider noch nicht eingetreten.

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