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Hörgeräte- Zuzahlung

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  • Hörgeräte- Zuzahlung

    Hallo, hatte heute mal wieder ein interessantes Telefongespräch diesbezüglich ;-)
    Seit 13 jahren leide ich an Otosklerose, Schwerhörigkeit, Tinnitus, letztens kam Vestibularisausfall hinzu. Seit mehreren jahren bin ich auf Hörgeräte angewiesen, auch, um arbeiten gehen zu können, und für meine spätere rente zu sorgen- in 27 Jahren ;-)
    Daß die Hörgeräte haufen Geld kosten und die KK nur Festbetrag dazu zahlem, ist allgemein bekannt. Nicht ganz so bekannt ist die Tatsache, daß es keine "Kassengeräte" gibt, also komplett ohne Zuzahlung. Die Dinger werden immer komplizierter und immer "technischer", so daß sie immer Zuzahlung vom Träger kosten.
    Da ich damit nicht ganz einverstanden bin- letztendlich brauche ich die Geräte, um sozial zu funktionieren, arbeiten zu gehen, um Sozialversicherungen zu zahlen, um nicht zum Sozialfall zu werden, etc, und "nerve" damit gehörig die KK, Beihilfestellen und Sozialträger. Überall 0 Chance auf Zuschuss.
    Einen Tipp bekam ich von der KK: soll ich doch einen Antrag auf Beihilfe bei meinem Rententräger stellen, in dem Fall BfA in Berlin.
    Ich rief heute dort an uns mußte mich tatsächlich zurecht stutzen lassen, daß ich :
    - hätte es besser wissen sollen, müssen, daß ich durchaus Beihilfe für Hörgeräte bekäme, aber nur, wenn ich VOR der fertigstellung der Geräte hätte Kostenvoranschlag der BfA zugeschickt.
    - Da ich Hörgeräte schon habe, also auch die Rechnung, wird der Antrag auf Kostenbeteiligung abgelehnt.
    - Auf meine Frage, woher sollte ich denn das wissen- mehr als seit jahren fragen und Antrag stellen kann ich ja nicht, sagte sie mir, das würde schon in der Tagespresse stehen, wie viele andere sachen auch.
    - Auf mein Hinweis, seit fast 20 Jahren lese ich die regionale tageszeitung und bis dato habe nie ein Artikel über Hörgeräte und BfA- Zuschüsse diesbezüglich entdecken können- wäre doch hellhörig *g* geworden, da ich ja selbst betroffen bin, sagte sie, dafür kann sie nichts, wenn ich Pech hatte, so was noch nie gelesen zu haben, aber genauso aus dem Grunde gäbe es keinen Zuschuss fürs Hörgerät.
    - Sie sagte auch, auf die Möglichkeit und Notwendigkeit der Antragstellung VOR der Hörgerätanpassung hätte mich mein Akustiker, HNO- Arzt und KK hinweisen MÜSSEN, da sie über diese Information verfügen. Tun sie aber nicht, weil ich sie darauf angesprochen habe, und sie wüßten nichts davon. Auf die Idee mit BfA ist einfach so mal ein Kundenbetreuer der KK gekommen, weil ich darauf beharre, daß ich die Geräte brauche, um überhaupt arbeiten zu gehen; sollte da "versuchen".
    - Die BfA- Dame meine auch, 80% Hörgeräteträger würden seine Kostenvoranschläge der BfA zukommen lassen, und bekämen DANN auch Kostenbeteiligung, nur eben ich Dumme nicht, weil ich nicht mit Kostenvoranschlag, sondern mit RECHNUNG käme.
    - Auf meine Frage, wie sie sich das vorstellt- die Bearbeitung des Antrages bei der BfA, Bewilligung der Kosten, dann Fertigstellung der Hörgeräte dauert gewisse Zeit, also circa Vierteljahr- die Zeit, in der ich nichts höre, also auch nicht arbeiten kann- was soll mit mir in der Zeit passieren? Wegen Antrag schreibt mich kein Arzt krank, so viel Urlaub habe ich nicht, also liefe ich der Gefahr, entlassen zu werden- sagte die Dame, das würde sie nicht interessieren, weil sie ihr Vorschriften hat *sic*
    - Am allermeisten wundert mich jedoch die Aussage der BfA- Dame; alle Welt wüßte von der Vorgehensweise, nur ich Dumme nicht! Dabei als Betroffene und Gehandicapte hole mir seit Jahren alle zugängliche Informationen, ob Presse, Internet, Selbsthilfegruppen, Infoblätter. Lese auch die Tagespresse *lach* habe bis jetzt nichts davon gehört. Ich hielt mich für einen bezüglich Schwerhörigkeit und Hörgeräte gut informierten Menschen.
    - Nun soll ich für Informationmsmangel seitens KK, Klinik, Akustiker- finanziellen Nachteil haben, weil ich nicht RECHTZEITIG Antrag bei BfA gestellt habe?!

    Würde mich interessieren, ob es anderen anders geht, ob sie alles im Voraus wissen, auch die Vorgehensweise bei BfA.... unsd sonst, man kann ja nicht wissen, ob man nächste Woche verunfallt und zB ein Auge verliert.... daß ich bloß alles richtig mache. Die BfA sieht das als selbstverständlich *g*


  • Re: Hörgeräte- Zuzahlung


    Für mich war das auch neu. Möglicherweise kennen sich niedergelassenen HNO-Ärzte allerdings besser aus als ich. An der Uni hat man den Vorteil, dass man sich um Kosten nicht kümmern muss. Ich werde das mit Dr. Reichel besprechen der einen regelmäßigen HNO Internet Brief mit Neuigkeiten an alle deutschen HNO-Ärzte sendet. Wenn das bei den niedergelassenen HNO-Ärzten nicht allgemein bekannt ist kan man das auf diese Weise bekannt machen.

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    • Re: Hörgeräte- Zuzahlung


      Gilt den der Anrg bei der BfA - Deutsche rentenversicherung - auch für Renter. Ich habe seit vielen Jahren Hörprobleme, Hyperakusis, Tinnitus.
      Bin aber jetzt Rentnerin. Mit meinen seit 6 JAhren Hörgeräten habe ich nie gut gehört. Ich habe Probleme zu verstehen. Aufgrund der Hyperakusis habe ich Probleme mit der Lautstärke usw. Ich kann einfach nicht zu laut machen, aber ich verstehe dann nichts uw. Ich brauchte angeblich sehr teure Geräte. Aber da ich Rentnerin bin, habe ich sicher bei der rentenanstalt kein Glück, oder wer weiss da etwas. betina

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      • Re: Hörgeräte- Zuzahlung


        Hallo villanova,

        mit sehr großem Interesse habe ich gerade deinen Bericht gelesen, mir ist es jetzt, ca. 2 Jahre später ganz genauso ergangen. Im Januar diesen Jahres habe ich die Rechnung von meinem Akustiker bezahlt und dann den Tipp von einem Freund bekommen mal bei der Rentenversicherung nach Kostenübernahme zu fragen. Bei einem Besuch auf der Homepage der Rentenversicherung fand ich auch gleich das passende Formular - unglaublich was die alles wissen wollen - habe es ausgefüllt und abgeschickt. Nach Wochen bekam ich die Absage mit genau der gleichen Begründung: ich hätte das vorher beantragen müssen. Wenn ich es gewusst hätte....
        Ich habe den Fall jetzt einem Anwalt übergeben, mich würde aber interessieren, was aus deinem Fall geworden ist. Hast du noch was unternommen und vor allem: was erreicht?
        Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!!! Gruß Maike

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        • Re: Hörgeräte- Zuzahlung


          Also, es gibt keine Kassengeräte ist nicht so ganz richtig bzw. keine geräte ohne Zuzahlung. Ich bekam geräde Anfang 2010 neue Geräte. Habe viele ausprobiert und da ich mit den teuren Geräten mit Zuzahlung (hohe Zuzahlung) kaum besser hörte als mit den Geräten ohne Zuzahlung, habe ich 2 Hörgeräte ohne Zuzahlung genommen. Ich bin rentnerin und kann mir keine Geräte mit Zuizahlung leisten, da diese für mich sehr teurer würden. Da ich Hyperakusis habe müßte ich 2 Geräte bekommen, wobei jedes über fast 3.000 Euro kosten würde. Als rentnerin bekomme ich sowieso keine Beihilfen. Also muß man sich so behelfen. Wenn ich mir überlege, was wir alles wissen sollen, dann finde ich die ganze Art und weise auch fürchterlich. Ich denke, die wollen nur geld sparen und lassen uns in Unwissenheit.

          Ich habe kürzlich neue Kronen bekomemn und 2 Brücken. Kostete viel geld. Da ich mich aber über das Internet "schlau" gemacht hatte, stellte ich fest, daß, wenn man ein niedriges Einkommen hat ausser dem regelsatz für Zahnersatz noch einen Zusatzbetrag von der Krankenkasse bekommt.

          Hier ist es dann so, daß man diesen zusätzlichen betrag aber erst dann anfordern kann bzw. einen Antrag stellen kann, wenn die rechnung des Zahnarztes vorliegt. Also genau der andere weg. Ich habe dann diesen Zusatzbetrag auch erhalten und das hat mir finanziell sehr geholfen. Hätte ich mich im Internet nicht "schlau" gemacht, hätte mir sicherlich die Krankenkasse diesen tipp nicht gegeben. So werden wir "verschaukelt". Grüße betina

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          • Re: Hörgeräte- Zuzahlung


            Hallo Maike.
            Mit großem interessen hab ich deinen artikel gelesen, und hätte ein bitte an dich.
            Ich probiere auch gerade neue hörgeräte und da ich schon sehr grenzwertig bin mit meinem hörvermögen kosten halt die leistungsstarken geräte sehr viel und ein implantat will ich jetzt noch nicht.
            Meine eigentlich frage ist, eher bitte ist: Ich finde auf der homepage von der deutschen rentenversicherung kein passendes formular, hättest du da ein link für mich, denn mir zukommen lassen könntest?
            Meine e-mail [email protected]
            Wäre sehr dankbar.
            Mfg Michael walch

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            • Re: Hörgeräte- Zuzahlung


              Ich kann nur sagen, es ist eben immer so, daß die "kleinen" Leute immer zahlen müssen. Bei mri war es zwar so, daß ich wußte, daß die BfA evtl. etwas dazu zahlen würde. Bei mir kam es aber nicht in frage, da ich bereits mit 58 in die Erwerbsmidnerung ging u.a. auch wegen Hörminderung,starkem Tinnitus, Hyperakusis etc. Also, kleine Erwerbsminderungsrente, aufgrund der starken Hörminderung und auch der Hyperakusis hätte ich eigentlich teurere Hörgeräte haben müssen. Da ich aber das geld nicht habe, bekam ich die Kassengeräte, ohne Zuzahlung.
              Das mit der Zuzahlung hört sich immer so an, als ob es keine Zuzahlung gibt. es ist einfach so, daß die Krankenkassen einen Betrag von - bei meiner Kasse waren es Euro 420,00/pro Gerät zahlt und für diesen Betrag gibt es auch Hörgeräte. Also habe ich diese (ich brauche 2 Geräte) genommen und brauchte nichts zuzahlen. Es gab bessere Geräte für mich, aber ich konnte nicht 2.000,00 Euro zuzahlen.

              So war es bei mir. Aufgrund der Hyperakusis trage ich die Hörgeräte nicht oft, da ich sonst starke Probleme habe, sobald es irgendwo etwaslaut ist.

              Grüße betina

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              • Re: Hörgeräte- Zuzahlung


                Guten Morgen Michael,
                ich habe dir mal den Link kopiert: http://www.deutsche-rentenversicheru...ion/G0100.html

                Falls der nicht funktioniert, es gibt auf der Seite www.deutsche-rentenversicherung-bund.de eine Suchoption und da gibste G100 ein. Dann wirst du schon fündig werden. Die wollen viel wissen aber das wichtigste ist, dass du diesen Antrag rechtzeitig einreichst. Bei mir ist die "Geschichte" noch immer nicht geklärt, aber vielleicht magst du mich ja auf dem Laufenden halten, ob du mehr Erfolg hast!? Ich drück die Daumen !! ;-)
                Gruß Maike

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                • Re: Hörgeräte- Zuzahlung


                  Hallo, danke für die hilfe, ich hab mich inzwischen bei meiner gemeinde informiert. Es stimmt schon mit dem antrag G100 und man sollte auch noch den G130 ausfüllen. Und zur leichteren übersicht sollte man vorn auf die anträge gleich mitdrauf schreiben das es sich um ein antrag um kostenübernahme für hörgeräte handelt. Ich bin ja mal gespannt was da noch alles auf mich zukommt. Wenns was neues gibt meld ich mich wieder.
                  Mfg Michi

                  Kommentar


                  • Re: Hörgeräte- Zuzahlung


                    Hallo,

                    ich muss seit 2 Jahren 2 Hörgeräte tragen und mir wurde sofort bei meinem Hörakustiker gesagt, dass ich einen Antrag an die Rentenversicherungsanstalt stellen sollte zwecks Übernahme der Kosten, genauso eine Antrag auf Schwerbeschädigung.

                    Meine Hörgeräte kosten beide insgesamt über 4.000,00 € und die Krankenkasse hätte nur einen minimalen Betrag dazugezahlt.

                    Bei uns gibt es Beratungsstelle im DSB-Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten, die bei der Beantragung solcher Sachen helfen. Ich musste einmalig 20 € zahlen und bekam kompetente Hilfe.

                    Allein hätte ich das nie hinbekommen, zumal ich bei der Kostenübernahme und der Antragstelle auf Schwerbeschädigung in Widerspruch gehen musste, da beides erst nicht anerkannt wurde.

                    Insgesamt hat die ganze Prozedur gut 1 Jahr gedauert, aber ich hatte Erfolg.

                    - Volle Kostenübernahme durch Rentenversicherer
                    - unbefristete Anerkennung als Schwerbeschädigte mit 50 %
                    - Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren

                    Und mein Hörakustiker hat mir uneigennützig über das Jahr geholfen, in dem ich verschiedene Hörgeräte austesten konnte.

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                    • Re: Hörgeräte- Zuzahlung


                      Hallo kabei,

                      ich habeseit 7 Jahren 2 Hörgeräte und wie bereits beschrieben, kann ich die geräte, die ich benötige, leider nicht zahlen. Also habe ich ganz einfache. da ich bereits eine erwerbsminderungsrente beziehe und einen gdB von 60 % habe, zahlt also niemand was dazu (Rentenversicherung). Nun würde mich interessieren, weshalb du keine Rundfunk-/ Telefongebühren zahlen muß. Ich bekomme diese Befreiung nicht bzw. hat mir niemand gesagt. Kannst Du mir dazu etwas sagen? Danke betina

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                      • Re: Hörgeräte- Zuzahlung


                        Hallo betina,

                        na klar kann ich das.

                        Erst einmal, Telefongebühren bezahl ich auch, aber keine Rundfunk-/Fernsehgebühren.

                        Und die Befreiung hab ich wegen meines Schwerbeschädigtenausweises mit einem Grad der Behinderung von 50% (unbefristet).
                        Es muss aber das Merkzeichen RF auf dem Ausweis stehen.

                        Dann kannst Du bei der GEZ in Köln einen Antrag auf Befreiung stellen.

                        Mein Rentenversicherer hat auch nur die Kosten der Hörgeräte übernommen, da ich noch voll im Arbeitsprozess stehe.
                        Ansonsten hätte ich sie auch selbst bezahlen müssen bzw hätte genau wie Du nur einfache Hörgeräte gekauft.

                        Ich wünsch Dir alles Gute
                        kabei

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                        • Re: Hörgeräte- Zuzahlung


                          Guten Morgen, Michi!
                          Ja, natürlich, an das G130 habe ich gar nicht mehr gedacht, sorry. Es steht aber auch im G100 unter welchen Voraussetzungen das G130 dann auch auszufüllen ist ;-). Hauptsache du gibst den Antrag ab bevor du bezahlst, sonst hast du die gleichen Probleme wie ich jetzt, schätze ich! Ich drück dir erst mal die Daumen, und freue mich auf positive Nachrichten,

                          Gruß Maike

                          Kommentar


                          • Re: Hörgeräte- Zuzahlung


                            HAllo kabei, danke für die Info, das Merkzeichen habe ich nicht, dann ist es bei mir ja in Ordnung. Ist klar, wenn man noch im Berufsleben steht, übernimmt (wenn man Glück hat) die Rentenversicherung diese Kosten. Aber trotzdem für die Schwerhörigen (bei mir noch die starke Geräsuchempfindlichkeit) die nicht mehr im Berufsleben stehen (ich habe fast 45 Jahre gearbeitet) ist es schon sehr unbefriedigend, wenn sie sich später zso qualen müssen, einfach weil sie die entsprechenden Kosten nicht tragen können. Die Hörgeräte brauche ich, aber natürlich werden auch dadurch viele unangenehme Geräusche für Menschen mit dieser Hyperakusis doppelt geqäult, weil sie einfach vieles sehr, sehr stark lauter hören und das sidn sogar Schmerzen.

                            Aber schön für Dich, daß es mti der rentenversicherung geklappt hat. Liebe grüße an alle betina


                            welches durch die einfachen Hörgeräte natürlich auch sehr stark behindert wird)

                            Kommentar


                            • Re: Hörgeräte- Zuzahlung


                              Wir hatten vor 1-2 Jahren schoneinmal einen ähnlichen beitrag der auf Zuzahlungen durch die Rentenversicherung hingewiesen hat. Allerdings würde ich Ihnen zustimmen, dass dies sicherlich nur einem kleinen Teil der Hörgeräteträger und HNO-Ärzte bekannt ist.

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