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Ärztliche Schweigepflicht

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  • Ärztliche Schweigepflicht

    Hallo,

    ich bin z. Zt. gerade in der ersten IVF-Behandlung und habe eine Frage zur ärztlichen Schweigepflicht.
    Da ich bereits 38 Jahre alt bin, lassen wir die Kinderwunsch-Behandlung parallel zu einem Adoptionsverfahren laufen.
    Bei unserem Jugendamt haben wir angegeben, dass die Kinderwunschbehandlung bereits abgeschlossen ist, denn die Jugendämter sehen es ja alles andere als gerne, wenn dem nicht so ist. Wir haben hier wirklich nicht gerne falsche Angaben gemacht, hatten aber Angst, dass wir, wenn wir die Behandlung abgeschlossen haben und es nicht geklappt haben sollte, für eine Adoption zu alt sind. Wir sind ja jetzt schon an der Grenze.
    Meine Frage hierzu nun: Wir wurden seitens des Jugendamtes gefragt, in welcher Praxis wir in Behandlung "waren" und haben diese auch angegeben. Ist es üblich, dass das Jugendamt in den jeweiligen Kinderwunsch-Praxen nachfragt, ob das betreffende Paar die Behandlung auch wirklich abgeschlossen hat? Ist die Praxis dann berechtigt, Auskunft zu geben, oder fällt das unter die ärztliche Schweigepflicht?
    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!

    Viele Grüsse
    Katja



  • RE: Ärztliche Schweigepflicht


    Hallo,

    meines Wissens darf die Praxis keine Informationen dieser Art ohne Ihr Einverstaendnis herausgeben.

    Gruss,
    Doc

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    • RE: Ärztliche Schweigepflicht


      Hallo,

      die ärztliche Schweigepflicht besteht auch hier. Es sei denn, Sie haben beim Jugendamt unterschrieben, dass Auskünfte beim Arzt eingeholt werden dürfen.

      Wenn man eine neue Krankenversicherung abschließt, ist das auch so; aber man muss es unterschreiben. Beim Wechsel in eine neue Versicherung hat mich vor vielen, vielen Jahren meine Ärztin aber über die Nachfrage informiert und hat erst nach meinem ok geantwortet. Ich würde an Ihrer Stelle vielleicht aktiv werden und den Arzt ansprechen.

      Alles Gute.
      Degi

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      • RE: Ärztliche Schweigepflicht


        Wie meinen Sie das genau?
        Wenn hier Schweigepflicht besteht, darf doch keine Auskunft gegeben werden, oder doch?

        Gruss
        Katja

        Kommentar



        • RE: Ärztliche Schweigepflicht


          Hallo,

          wenn Sie unterschrieben haben, dass z.B. eine Versicherung Auskünfte einholen darf, dann haben Sie damit einer Aufhebung der Schweigepflicht zugestimmt. Meine Ärztin hat mich trotzdem vorher über diesen Vorgang informiert und nochmal bei mir persönlich nachgefragt, ob das ok ist.
          Im Prinzip besteht Schweigepflicht, es sei denn, Sie erklären sich einverstanden mit der Aufhebung. Ob Sie so etwas beim Jugendamt unterschrieben haben, das weiß ich nicht. Und ob Ihr Arzt dann gegebenenfalls trotz dieser Einwilligung nochmal bei Ihnen nachfragt, das weiß ich auch nicht.

          Alles Gute.
          Degi

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