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Sind nicht durchgeführte Differentialdiagnosen einklagbar?

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  • Sind nicht durchgeführte Differentialdiagnosen einklagbar?

    Hallo liebe Community,

    ich bin ein ziemlich aufgelöster werdender Vater.

    Am 16.05.2021 habe ich meine Frau (schwanger in der 27. SSW mit Zwillingen) mit starken Hustenanfällen und Beschwerden über Reflux in die Notaufnahme gefahren. Dort wurde sie positiv auf Covid getestet und kam auf die entsprechende Station. Bis zum 21.05.2021 wurde sie dort unter anderem mit Sauerstoff versorgt und hing am Tropf. CTG und Doppler-Untersuchung verliefen o. B. und die Kinder sind wohlauf. Da die Sauerstoffsättigung durchweg bei über 98 % lag, wurde sie am 21.05.2021 ohne erneuten Covid-Test entlassen.

    Die Nacht auf den 22.05.2021 verlief wieder problematisch und sie blieb weitestgehend schlaflos. Zu diesem Zeitpunkt hatte meine Frau aufgrund der Hustenanfälle in der ganzen Woche insgesamt vielleicht eine Stunde Schlaf gefunden. Auffällig ist, dass die Hustenanfälle kommen, sobald sie sich hinlegt und der Reflux stärker wurde. Da sie zudem inzwischen über drückende Magenschmerzen klagte und mir die ganze Symptomatik bekannt war, gehe ich bis jetzt unter anderem von einer Gastritis bzw. inzwischen eine Ösophagitis aus. Am Abend des 22.05.2021 habe ich sie mit dem RTW abholen lassen, da wir beide offiziell noch in Quarantäne sind. Der Sanitäter war der erste (!) der ihre Lunge mit einem Stethoskop abhörte und sagte, die Lunge sei absolut frei. Am 23.05.2021 wurde sie negativ auf Covid-19 getestet und auf die gynäkologische Station verlegt. Hier wurde erstmals auch die Hustensymptomatik angegangen; mit eher wenigem Erfolg.

    Ihr Puls liegt bei >130 Schlägen pro Minute mit verringertem Blutdruck. Dennoch wurde sie erneut auf Covid-19 getestet. Dieses Mal positiv und sofort ging es wieder auf die Covid-Station in Isolation.

    Wieso wurde sie bisher nicht einmal auf Gastritis/Ösophagitis oder gar das Vena-Cava-Syndrom untersucht, obwohl das ja normale Beschwerden einer (Mehrlings-)Schwangerschaft sind? Kann ich diese Untersuchungen anwaltlich anordnen lassen, wenn diese Untersuchung auch zukünftig nicht erfolgen? Ist das unterlassene Hilfeleistung?

    Ich danke euch im voraus!

    Viele Grüße

    ein verweifelter Ehemann


  • Re: Sind nicht durchgeführte Differentialdiagnosen einklagbar?

    Guten Tag LaMeiss,

    vielen Dankk für Ihren ausführlichen Beitrag in unserem Forum. Ich kann verstehen, dass sie voller Sorge sind.

    Da das Forum aber im Moment von keinem Experten betreut wird, vermute ich, dass Ihnen auch keines unserer Forenmitglieder einen Rat zu der Situation Ihrer Frau geben kann.

    Vielleicht wenden Sie sich mit Ihren Fragen parallel an den Expertenrat "Schwangerschaft" bei Lifeline.de:
    https://fragen.lifeline.de/expertenr...hwangerschaft/

    Der dortige Expertenrat wird von einer Gynäkologin betreut, die Ihnen hoffentlich einen Hinweis geben kann.

    Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau alles Gute.

    Viele Grüße

    Victoria
    Sie haben Fragen zum Thema Schwangerschaft? Stellen Sie Ihre Fragen in den Expertenräten und erhalten Sie kompetente Antworten unserer erfahrenen Experten.

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