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Bitte um Auskunft bzgl. rechtl. Fragen

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  • Bitte um Auskunft bzgl. rechtl. Fragen

    Hallo

    Ich bin ein Mann und versuche auf diesem Weg eine Auskunft zu bekommen, die ich dringend benötige.

    Ich war ein halbes Jahr mit einer Frau zusammen. Von meiner Seite aus war es nie eine Beziehung mit ernsten Zukunftschancen. Sie hat während der Zeit die Pille genommen und darauf habe ich mich (leider) blind verlassen. Dann wurde sie schwanger. Ich war zwar nicht begeistert als ich es erfahren habe, aber ich habe es eben so hingenommen und werde zu meiner Verantwortung für dieses Kind stehen. Jetzt habe ich aber vor ein paar Wochen durch Zufall von ihrer Freundin erfahren, daß sie die Pille damals absichtlich abgesetzt hat um schwanger zu werden und mich damit an sich zu binden. Ich fühle mich absolut übers Ohr gehauen!
    Meine Frage an Dr. Glöckner: Wissen Sie, wie das rechtlich aussieht? Ich meine, sofern es überhaupt mein Kind ist, und ich werde dafür sorgen daß das klargestellt wird wenn es geboren ist...
    1. Wer muß die Kosten für den Vaterschaftstest tragen?
    2. Ab welchem Alter des Kindes kann man so einen Vaterschaftstest durchführen?
    3. Bin ich dieser Frau zu Unterhalt verpflichtet wenn ich nachweisen kann, daß sie mich in Punkto Verhütung hintergangen hat? (Für die Kosten des Kindes, sofern es von mir ist, werde ich selbstverständlich trotzdem aufkommen, es kann ja nichts dafür) Sie ist ja nicht wegen dem Versagen der Pille schwanger geworden, sondern hatte das geplant!!!

    Vielen Dank

    Dennis


  • RE: Bitte um Auskunft bzgl. rechtl. Fragen


    Hallo Dennis,

    ich bin Laie, habe aber gegooglet.
    Auch wenn Ihre Freundin Sie übers Ohr gehauen hat, ich denke, dass Sie dagegen rechtlich nichts machen können - sofern dieses Urteil heute noch Bestand hat:
    http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/u...bghz97_372.htm

    Ich würde mich an Ihrer Stelle trotzdem bei einem sachkundigen Anwalt beraten lassen . Denn die Sache mit dem Vaterschaftstest ist nicht einfach, da ist ja in letzter Zeit einiges durch die Presse gegangen. Nach dem geltenden Recht können Sie einen Vaterschaftstest nur verlangen, wenn Sie glaubhaft machen können, dass auch jemand anderer der Vater sein kann bzw. dass Sie nicht der Vater sein können. Die Hürden sind hoch. Und es gibt Fristen, die einzuhalten sind - ich habe da 2 Jahre im Kopf, wenn ich mich recht erinnere Das ist ja der Grund, warum viele einfach einen heimlichen Test machen, weil die Frauen ja einfach nein sagen können.
    Googlen Sie doch einfach mal zum Thema Vaterschaftstest, da finden Sie einiges.

    Alles Gute.
    Degi

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    • RE: Bitte um Auskunft bzgl. rechtl. Fragen


      Unterhalt für die Frau ist sicherlich nicht fällig, da Sie ja nie eine Ehe eingegangen waren.

      Die Kosten der Vaterschaftsklage inklusive der Gutachten fallen dem Verlierer des Prozesses zur Last.

      Kommentar

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