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Totgeburt

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  • Totgeburt

    Sehr geehrter Herr Glöckner,

    ich hatte vor einem knappen Jahr eine Totgeburt zu Beginn
    des achten Monats. Meine Tochter war bereits 5 Wochen tot, ich kam damals mit starken Schmerzen (man vermutete Wehen) zum Arzt, man stellte keine Herztöne mehr fest etc.

    Obduktion ergab Plazentainsuffizienz, das Kind an sich war kerngesund, nur viel zu klein und hatte zu geringes Gewicht (620 g). Ich habe schwere Vorwürfe gegen meinen Arzt erhoben, da ich der Meinung war, wenn man dieses geringe Gewicht früher festgestellt hätte, dann wäre es nie soweit gekommen - warum dies nicht möglich war, weiß ich nicht.

    Es war meine erste Schwangerschaft und ich habe naiv meinem Arzt vertraut, als er mir nach den Untersuchungen sagte, es sei alles i.O.

    Ich muss dazu bemerken, dass ich erst Ende des vierten Monats festgestellt habe, dass ich schwanger bin (regelmäßig Periode bekommen). Während der 4 Monate habe ich regelmäßig die Pille und auch Betablocker, Antidepressiva und Schlafmittel genommen.
    Dies wurde meinem Arzt mitgeteilt.

    Außer den monatlichen Untersuchungen folgten jedoch keine weiteren.

    Der Arzt praktiziert kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr praktizieren, ich bin umgezogen und wollte meine Akte mitnehmen, da ich seit dieser Sache auch nicht mehr bei einem Frauenarzt war.
    Man verweigert die Herausgabe meiner Krankenakte und teilte mir nun mit, dass die Obduktions-Unterlagen bzgl. meines Kindes irgendwie "verloren gegangen" seien.

    Meine Fragen an Sie:

    a) wie komme ich an eine Kopie dieser Unterlagen? an wen
    kann ich mich wenden? Dort beim Arzt ist man nicht sehr hilfreich
    b) was muss ich aus Ihrer Sicht im Anfangsstadium einer erneut gewünschten und besser zu planenden Schwangerschaft beachten? was darf/muss/kann ich von meinem neuen Frauenarzt an Zusatzuntersuchungen verlangen?

    Danke im voraus für Ihre Infos!

    Mit freundlichen Grüßen
    schnuffi31



  • RE: Totgeburt


    Hallo !
    Du hast als Patientin leider kein Recht auf Einsicht in die Notizen des Arztes. Allerdings ist er verpflichtet dir Befunde (z. B. von Labors) auszuhändigen. Du könntest deinen neuen Frauenarzt aber bitten, sich mit dem Arzt in Verbindung zu setzen.
    Ich wünsche dir alles Gute
    Doris

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    • RE: Totgeburt


      Das ist nicht richtig. Jeder Patient hat das Recht seine Krankenakte eizusehen! Ich habe von allen Ärzten und Krankenhäusern meine ganzen Berichte zuhause und das sind ganz schön viele!

      Kommentar


      • RE: Totgeburt


        Hallo schnuffi31,
        tut mir leid mit deinem Baby!
        Ich würde zu dem neuen Arzt gehen und ihm alles sagen. Solltest du immer noch Betablocker, Antidepressiva und Schlafmittel nehmen, dann müsstest du auf jeden Fall das mit dem Arzt besprechen und gegebenenfalls absetzen.
        Die Unterlagen kann auch der neue Arzt anfordern.
        Ich würde mich auch mal mit der Klinik in Verbindung setzen, in der dein Baby auf die Welt kam. Krankenakten müssen mind. 3 Jahre aufbewahrt werden. Rö-Bilder sogar 10 Jahre.
        Alles Gute, LG
        saraurmel

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        • RE: Totgeburt


          Klar hat man ein Recht auf Einsicht in die Krankenakte. Ich bin aber wie Doris der MEinung, dass die persönlichen Notizen des Arztes NICHT mit dazugehören..

          Wenn ich bisher eine Kopie der Daten angefordert /bekommen habe, dann waren das immer nur die offiziellen Arztbriefe, OP-Berichte, Laborbefunde. Irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass es so rechtens ist...

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          • RE: Totgeburt


            Schnuffi31 wolte ja auch nicht die persönlichen Notizen, sonder ihre Krankenakte und den Obduktionsbericht des Babys. Wenn der Arzt jetzt behauptet, die wären verloren gegangen, dann stimmt da ja was nicht, oder!

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            • RE: Totgeburt


              Doris hat doch gar nix anderes geschrieben - du hast ihr widersprochen - ich habe ihr zugestimmt.

              Aber im Grunde sind wir uns ja doch alle einig...

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              • RE: Totgeburt


                Ich würde da auch primär den neuen FA darauf ansetzen.
                Der könnte dann sicherheitshalber parallel die Unterlagen aus dem KH und von dem vorbehandelnden FA anfordern.

                Selbst hat man natürlich auch das Recht, sich kostenpflichtige Kopien der Krankenunterlagen, einschließlich der (meisten) Anmerkungen machen zu lassen.
                Es dürfen nur wenige Dinge geschwärzt werden.
                Wenn man sich weigert, kann man auch kostenlos über die zuständige Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtsfragen das ganze bekommen und ggf. klären lassen, inwieweit ein Behandlungsfehler vorlag.
                Macht man das mit anwaltlicher Hilfe, kostet der natürlich Geld.
                Den kann man ggf. auch später noch einschalten.

                Die Krankenunterlagen in der Geburtshilfe sind im KH sogar 30 Jahre aufzubewahren.
                Auch wenn der alte FA nicht mehr praktiziert, muss er Sorge tragen, dass mindestens 10 Jahre die Unterlagen sicher aufbewahrt werden.
                Ggf. kann man da auch über die zuständige Ärztekammer nachfragen.

                Ansonsten sollten Sie tatsächlich Ihrem neuen FA alle Dinge so mitteilen, wie Sie sie wissen.
                Normalerweise sind da die normalen Untersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien ausreichend, wenn sich erneute Anhaltspunkte für Probleme finden.

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                • RE: Totgeburt


                  Bezüglich der Dauer der Aufbewahrung von Krankenakten kann ich nur sagen: ich habe im Jan 2004 alle Unterlagen meiner Krebserkrankung von April 1985 ! anstandslos kopiert bekommen. Die waren schon mikroverfilmt, aber kein Problem und es war kostenlos...
                  Brauchte ich im Rahmen der psychischen Aufarbeitung meiner Krankengeschichte bei meinem Therapeuten...
                  Gruß mamamuh

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