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Schwer heben in der Schwangerschaft

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  • Schwer heben in der Schwangerschaft

    Da ich einen Nebenjob im Lager ausübe müsste ich wissen, ab wann die Einschränkung gilt nur noch bis 5 kg zu Heben.
    Bin in der 5. SSW und wollte es eingentlich meinem Chef noch nicht mitteilen.


  • RE:Sofort!!!


    Hi Astrid2,teile die Schwangerschaft bitte sofort deinem Chef mit,nur so kann dir eine angemessene Arbeit zugeteilt werden.Gerade in den ersten Monaten solltest du keine schwere körperliche Arbeit verrichten.Danach verbietet es sich von selbst.Schwangerschaft ist keine Krankheit und manche fühlen sich bis zum letzten Tag pudelwohl .Mein Rat:wenn möglich,gib den Job im Lager auf.Auf alle Fälle kann dir dein Gyn. darüber Auskunft geben.Bleib gesund und viele Grüsse Vogue

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    • RE: Schwer heben in der Schwangerschaft


      Das Mutterschutzgesetz gilt ab Beginn der Schwangerschaft.
      Sie sollten eigentlich Ihrem Chef möglichst bald Ihre Schwangerschaft mitteilen.
      Allerdings kann man verstehen, wenn das heute mancher lieber nicht sofort tut. Sie sind aber eigentlich dazu verpflichtet.
      Wenn Sie sich vor dem schweren Heben anderweitig "drücken" können, könnten Sie noch ein wenig weitermachen, aber meist geht das ja eher nicht.

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      • Als kleiner Zusatz


        3 Mitteilungspflicht
        Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist (§ 5 Abs. 1 MuSchG).
        Der Mutterschutz wirkt grundsätzlich unabhängig davon, ob der Arbeitgeber vom Bestand des Schutzes weiß oder nicht. Er kann die Mutterschutznormen aber nur befolgen, wenn er von der Schwangerschaft Kenntnis hat. Anderenfalls kann er grundsätzlich auch nicht nach den Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften des § 21 MuSchG belangt werden.
        Eine Form für die Mitteilung ist nicht vorgeschrieben. Die Schwangere kann den Arbeitgeber sowohl mündlich als auch schriftlich informieren. Auch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit infolge einer Schwangerschaftserkrankung genügt nach Ansicht des BAG (BAG, Urteil v. 13.4.1956, 1 AZR 390/55).
        Diese Mitteilungspflicht ist keine Rechtspflicht, sondern lediglich eine Empfehlung im Interesse von Mutter und Kind, dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitzuteilen. Eine Rechtspflicht kann sich jedoch aus der Treuepflicht ergeben, wenn Beschäftigungsverbote zur Anwendung kommen können. Die Mitteilung kann auch gegenüber dem Personalsachbearbeiter oder Filialleiter erfolgen.
        Mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Mitteilung erhält, werden die Beschäftigungsverbote wirksam. Der Arbeitgeber muss dann in eigener Verantwortung prüfen, ob und welche Beschäftigungsverbote beachtet werden müssen. Er hat die Aufsichtsbehörde (meist Gewerbeaufsichtsamt) unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen (§ 5 Abs. 1 Satz 3 MuSchG).
        Die Meldepflicht entsteht nur, wenn die Schwangere ihren Arbeitgeber informiert; erlangt der Arbeitgeber auf anderem Wege Kenntnis von der Schwangerschaft, so besteht keine Meldepflicht.
        Bei Unterlassung kann er mit Geldbuße belegt werden. Ebenso ist nach §§ 80, 89 BetrVG der Arbeitgeber verpflichtet, dem Betriebsrat die Schwangerschaft unaufgefordert mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Frau sich ausdrücklich gegen die Mitteilung an den Betriebsrat verwahrt. Der Betriebsrat ist nach §§ 79, 120 BetrVG zur Geheimhaltung der vertraulichen Mitteilungen des Arbeitgebers verpflichtet.
        An sonstige Dritte darf der Arbeitgeber die Tatsache der Schwangerschaft und den Entbindungstag nicht unbefugt bekannt geben. Befugt ist die Bekanntgabe, soweit sie zur Erfüllung von Mutterschutzvorschriften erforderlich ist, z. B. an den unmittelbaren Vorgesetzten und den Betriebsarzt.

        lg Kerstin

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        • RE: Schwer heben in der Schwangerschaft


          danke für die schnelle Antwort !
          Lt. meiner Hebamme kann ich diese Arbeit während der ersten 12 Wochen noch verrichten, solange es mir gut geht und ich keine Schmerzen habe. Sie haben mich evtl. falsch verstanden, ich WILL unbedingt noch ein bißchen arbeiten gehen !
          Als Aushilfe verdiene ich ja nur dann Geld wenn ich auch wirklich da bin ! Mich würde interessieren ob das Anheben schwerer Kartons sich evtl. negativ auf Gebärmutter / Muttermund auswirken könnte. Habe schon ein Kind, die erste Schwangerschaft verlief problemlos und ich konnte wirklich machen was ich wollte. Außerdem bin weder dick noch faul und sowieso immer in Bewegung......

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          • RE: Schwer heben in der Schwangerschaft


            Ich wollte Ihnen auch keine Faulheit unterstellen!
            Ob man das macht, ist immer eine persönliche Entscheidung, solange alles okay ist.
            Bei Beschwerden/Blutungen sollten Sie aber sofort damit aufhören.

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            • RE: Schwer heben in der Schwangerschaft


              Alles klar, vielen Dank für Ihre Informationen, damit kann ich schon was anfangen !

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