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Referat

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  • Referat

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Ich muss für ein Referat über Medizin ein paar Fragen klären.
    Es wäre wunderbar, wenn mir jemand da helfen könnte:

    1. Gynäkologe entdeckt 
Melanom bei Patient während Routineuntersuchung und mit seinem Einverständnis fotografiert er diesen und schickt Ihn diesen an einen Hautarzt (der Arzt hatte den Patienten noch nie behandelt). Der Arzt erteilt eine Auskunft und stellt dem Gynäkologen die Beratung in Rechnung. Ist das gesetzlich erlaubt und wer zahlt das?

    2. Altenpfleger entdeckt
 Melanom bei Patient und mit seinem Einverständnis fotografiert er diesen und schickt Ihn diesen an einen Hautarzt (der Arzt hatte den Patienten noch nie behandelt). Der Arzt erteilt eine Auskunft und stellt dem Altersheim die Beratung in Rechnung. Und das Altersheim stellt die Rechnung dem Patienten/der Krankenkasse. das gesetzlich erlaubt?



    Vielen Dank

    Viele Grüße


  • Re: Referat

    Hallo,

    beide Vorgehensweisen halte ich nicht für korrekt.

    Gruss,
    Doc

    Kommentar


    • Re: Referat

      Ist das aber gesetzlich erlaubt? Ich muss die Frage für einen Referat klären

      Liebe Grüße

      Kommentar


      • Re: Referat

        Nach meiner Ansicht kann nur mit dem Patienten direkt, oder mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

        Kommentar


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