#}
  • Sie können sich hier registrieren, um Beiträge zu schreiben. Registrierte Nutzer können sich oben rechts anmelden.

Schwangerschaft und Probezeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schwangerschaft und Probezeit

    Hallo,

    mal eine ganz andere Frage... ich bin total verwirrt...
    mal so, mal so...

    also ich bin noch in der probezeit bis einschliesslich 30/31.09.2003 dann betrug die probezeit 6 monate... ist man in der probezeit kündbar wenn man dem chef von der Schwangerschaft berichtet oder nicht....

    was ist eine befristete probezeit?

    ich habe diesen ausschnitt von einer anderen HP gelesen...


    Sobald Sie Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitgeteilt haben, tritt der Kündigungs- und Entlassungsschutz in Kraft.

    Das bedeutet, dass Sie während der Schwangerschaft und in den ersten vier Monaten nach der Geburt nicht gekündigt werden können (Ausnahme: Sie sind in der Probezeit oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis).

    der eine sagt nein, man ist auch nicht in der probezeit kündbar und nun anders und im mutterschutzgesetz steht das auch nicht drin!

    also nun nochmal meine frage... ist man in der probezeit kündbar oder nicht?

    mfg icy


  • RE: Schwangerschaft und Probezeit


    Unter einer befristeten Probezeit verstehe ich eigentlich, das Ende der Probezeit ist auf ein bestimmtes Datum festgesetzt...

    Zu den anderen Fragen kann ich dir leider keine exakte Auskunft geben - ich bin nicht Juristin. Aber vielleicht fragst du mal bei ProFamila oder so nach? In den meisten Fällen unterhalten diese eine kostenlose Rechtsauskunftsstelle. Möglich wäre auch, dass du dich ans zustänständige Arbeitsamt wendest, die sollten dir auch entsprechend Auskunft geben können...

    Viel Glück

    Xenia

    Kommentar


    • RE: Schwangerschaft und Probezeit


      Hi Xenia,

      trotzdem vielen dank für deine bemühung!

      mfg icy

      Kommentar


      • RE: Schwangerschaft und Probezeit


        Hallo Icy,

        Du fällst sofort unter Kündigungsschutz, auch während der Probezeit, wenn Du schwanger bist.

        Solltest Du eine Kündigung erhalten, bevor Du Deinen Arbeitgeber über Deine Schwangerschaft informiert hast, mußt Du eine Bescheinung Deines Frauenarztes innerhalb von 2 Wochen nachreichen!!! (Das steht doch aber im Mutterschutzgesetzt...)

        Wenn Du einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben hast, läuft dieser zur angegebenen Zeit aus. D.h. Dein Arbeitgeber muß Deinen Arbeitsplatz nicht, wie sonst bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag, freihalten, bis Du aus dem Erziehungsurlaub zurück kommst.

        Gruß Silly

        Kommentar



        • RE: Schwangerschaft und Probezeit


          hi, ich nun wieder hier!
          also hier muss ich auch mal was sagen!
          du musst ihm nach erhalt deines mutterpasses davon unterrichten!
          dann läuft dein vertrag eh zum genannten termin aus und diese kündigungsschutzklausel gilt nur für die arbeitnehmer mit unbefristen verträgen!
          natürlich wird dein chef dir diesen grund nicht sagen!
          aber warum sollte er eine schwnagere, die ihm geld kostet -auch noch im mutterschutz weiter beschäftigen!?
          das glück haben nur die mit unbefristeten verträgen!

          Kommentar


          • RE: Schwangerschaft und Probezeit


            hi, ich nun wieder hier!
            also hier muss ich auch mal was sagen!
            du musst ihm nach erhalt deines mutterpasses davon unterrichten!
            dann läuft dein vertrag eh zum genannten termin aus und diese kündigungsschutzklausel gilt nur für die arbeitnehmer mit unbefristen verträgen!
            natürlich wird dein chef dir diesen grund nicht sagen!
            aber warum sollte er eine schwnagere, die ihm geld kostet -auch noch im mutterschutz weiter beschäftigen!?
            das glück haben nur die mit unbefristeten verträgen!

            Kommentar


            • RE: Schwangerschaft und Probezeit


              hi, ich nun wieder hier!
              also hier muss ich auch mal was sagen!
              du musst ihm nach erhalt deines mutterpasses davon unterrichten!
              dann läuft dein vertrag eh zum genannten termin aus und diese kündigungsschutzklausel gilt nur für die arbeitnehmer mit unbefristen verträgen!
              natürlich wird dein chef dir diesen grund nicht sagen!
              aber warum sollte er eine schwnagere, die ihm geld kostet -auch noch im mutterschutz weiter beschäftigen!?
              das glück haben nur die mit unbefristeten verträgen!

              Kommentar



              • RE: Schwangerschaft und Probezeit


                hi,

                das ich meinem chef davon in kenntnis setzen muss, weiss ich auch und nach erhalt der kündigung muss ich ihm den wisch vom arzt vorlegen, das weiss ich auch
                und mit dem befristeten und unbefristeten arbeitsverhältnis weiss ich auch und ich war mittlerweile auch der annahme, wenn ich in einem unbefristeten arbeitsverhältnis aber trotzdem in der probezeit bin nicht kündbar bin/ sein sollt aber nun dieses siehe unten


                Sobald Sie Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitgeteilt haben, tritt der Kündigungs- und Entlassungsschutz in Kraft.

                Das bedeutet, dass Sie während der Schwangerschaft und in den ersten vier Monaten nach der Geburt nicht gekündigt werden können (Ausnahme: Sie sind in der Probezeit oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis).


                es ist leider nun unschlüssig ob man oder ob man nicht gekündigt werden kann!

                wer hat davon die ahnung?

                ich war in einem forum, wo es auch rechtliche hilfe gibt leider weiss ich dieses nicht mehr... und die anwältin sagte es käme auf den arbeitsvertrag an, ob es sich um eine befristete probezeit handelt oder nicht ?!

                und leider nein, dieses steht nicht genau im mutterschutzgesetz geschrieben oder ich habe nur das halbe mutterschutzg... gehabt... habe mir dieses was um kündigung ging sehr sehr genau durchgelesen!!! da stand leider nix mit probezeit bzw befristeter probezeit drin!!!

                mfg icy

                Kommentar


                • RE: Schwangerschaft und Probezeit


                  Hi Icy,
                  Probezeit ist doch immer befristet, meine ich.
                  3 oder 6 Monate. Allerdings weiß ich da auch nicht mehr, denn als ich schwanger wurde, habe ich auch an einem neuen Arbeitsplatz angefangen, aber mein damaliger Chef hat sich von einer GmbH getrennt und mich dann nach der Ausbildung übernommen, ohne Probezeit.

                  Kommentar


                  • RE: Schwangerschaft und Probezeit


                    hi saraurmel,

                    eigentlich hast du recht mit der probezeit entweder 3 oder 6 monate aber naja, egal ist irgendwie so in wirrwar *smile*

                    aber wenn man nach der ausbildung übernommenwird, kann oder bzw darf keine probezeit mehr vollstreckt werden, da man in der ausbildung den selben arbeitgeber hatte und sich lange genug beweisen konnte

                    Kommentar


                    Lädt...
                    X