Unter dem Kapitel der Diagnose von Anenzephalie wird darauf verwiesen, die Geburt dieser schwerstbehinderten Kinder zu vermeiden. Aufgrund welcher Übelegung kommen Sie zu dieser Diagnose? Aus dem Grund, dass es sich um nicht-lebensfähige Kinder handelt, resultiert ethisch nicht die Tatsache den nicht verhinderbaren Tod der Kinder zuvorzukommen. Sprich die Unverfügbarkeit des Todes durch die Abtreibung verfügbar zu machen. Die medizinische Tatsache, dass es sich um menschliche Lebewesen handelt, die zwar ohne Teile des Großhirns nicht überlebensfähig sind, rechtfertigt noch nicht die Unterstellung des Fehlens eines Überlebensinteresses. Der hier meiner Meinung nach praktizierte Gradualismus ist bedenklich, da naturwissenschaftliche Fakten ohne ethische Reflexion Handlungen rechtfertigen, zu erklären versuchen und fordern.
Mit der Bitte um Antwort und Erklärung verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
Thomas
Student in Wien
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