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Anenzephalie

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  • Anenzephalie

    Sehr geehrter Herr Doktor!

    Unter dem Kapitel der Diagnose von Anenzephalie wird darauf verwiesen, die Geburt dieser schwerstbehinderten Kinder zu vermeiden. Aufgrund welcher Übelegung kommen Sie zu dieser Diagnose? Aus dem Grund, dass es sich um nicht-lebensfähige Kinder handelt, resultiert ethisch nicht die Tatsache den nicht verhinderbaren Tod der Kinder zuvorzukommen. Sprich die Unverfügbarkeit des Todes durch die Abtreibung verfügbar zu machen. Die medizinische Tatsache, dass es sich um menschliche Lebewesen handelt, die zwar ohne Teile des Großhirns nicht überlebensfähig sind, rechtfertigt noch nicht die Unterstellung des Fehlens eines Überlebensinteresses. Der hier meiner Meinung nach praktizierte Gradualismus ist bedenklich, da naturwissenschaftliche Fakten ohne ethische Reflexion Handlungen rechtfertigen, zu erklären versuchen und fordern.
    Mit der Bitte um Antwort und Erklärung verbleibe ich
    mit freundlichen Grüssen
    Thomas
    Student in Wien



  • RE: Anenzephalie


    Ich bin absolut mit Ihnen einverstanden, dass die Tatsache der Behinderung nicht unbedingt einen SS-Abbruch nach sich ziehen muss. Diese Entscheidung muss sicher in einem gemeinsamen Gespräch mit den Eltern erörtert werden und hängt von den ethischen Vorstellungen der betroffenen Personen ab. Sicher muss in diesem Zusammenhang auch das Thema Organspende angesprochen werden.
    Die Texte wurden im übrigen nicht von mir verfasst. Ich bin unabhängig von der Redaktion.

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