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vorsorgeuntersuchung

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  • vorsorgeuntersuchung

    ich war diese woche beim fa, um - wie jedes jahr - die jährliche (krebs)vorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen.

    dabei wurde mir von der sprechstundenhilfe ein formular vorgelegt, in dem ich zu wählen hatte zwischen:

    - "kleiner" (=kassenbezahlter ) untersuchung

    - zusätzlicher ultraschalluntersuchung - hätte 50 DM gekostet und

    - "großer" untersuchung mit zusatzleistungen wie blutuntersuchung, urintest, abstrich auf pilze usw. Das hätte noch mehr gekostet, ich weiß aber nicht mehr, wieviel.

    ich bin "normaler" kassenpatient (ersatzkasse). da ich mir nicht sicher war, ob diese "abzocke" überhaupt zulässig ist, habe ich mich für die kleine untersuchung entschieden.

    der arzt fragte mich dann, ob ich denn nicht wenigstens den ultraschall machen würde, weil man dann z. B. zysten zuverlässig bestimmen könnte, was mit einem Tastbefund allein nicht hundertprozentig gegeben sei. als ich verneinte, meinte er dann lapidar, nun - es sei meine entscheidung.

    ich kann mich des eindrucks nicht erwehren, dass hier mit den ängsten des patienten manipulativ umgegangen wird: man hat selbst schuld, wenn eine etwaige zyste oder dergleichen nicht rechtzeitig erkannt wird, weil man ja die ultraschall-untersuchung nicht hat machen lassen

    meine frage: ist so eine verfahrensweise überhaupt zulässig? wenn der sachverhalt so ist, dass man zysten nur mit dem ultraschall zuverlässig erkennen kann, müsste das dann nicht auch als kassenleistung drin sein?

    ich weiß zwar, dass viele kassenleistungen gestrichen worden sind, aber es heißt immer noch so schön: wenn eine untersuchung "aus medizinischer sicht " erforderlich sei, dann werde sie auch von der kasse bezahlt. oder muss erst eine zyste tastbar sein, bevor der ultraschall eingesetzt wird?

    ich hatte bisher gottseidank noch keine zysten oder ähnliches im inneren oder äusseren genitalbereich.

    maria

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