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Ultraschall bei PCO / Hr. Dr. Scheufele

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  • Ultraschall bei PCO / Hr. Dr. Scheufele

    Hallo Herr Dr. Scheufele,

    ich habe einen älteren Beitrag von Ihnen gelesen wo eine Userin gefragt hat ob ein Ultraschall bei PCO kostenlos ist.
    Sie antworteten damals:

    jeder Ultraschall, der medizinisch notwendig ist - und das ist er bei PCO - wird von der Kasse uebernommen. Wechseln Sie den Arzt!
    es kann auch helfen, bei der oertlichen, Kassenaerztlichen Vereinigung nachzufragen. Dort sollte man bestaetigen koennen, dass der Ultraschall zur Kontrolle bei PCO angebracht ist. Es gibt da auch eine Beschwerdestelle...
    Die Zystenbildung bei PCO laesst sich nunmal nur durch Ultraschall kontrollieren und es ist ein leichtes fuer den FA, das vor der Krankenkasse zu rechtfertigen.

    Letztes Jahr wurde mir von meiner Ärztin gesagt das ich den nicht mehr bekomme. Da der Frauenarzt nur eine gewisse Anzahl erstattet bekommt.
    Jetzt hatte ich heute wieder Termin und hab mich vor einer Woche bei meiner Krankenkasse erkundigt. Die sagen wenn der Arzt das
    PCO festgestellt hat darf er diese Untersuchung natürlich über Karte abrechnen.
    Ich war dann heute bei meinem Termin und brachte dies alles zur Sprache und meine Ärztin sagte mir ja das ist so ein Thema:
    Die Krankenkassen sagen ja das bekomme man mit so einer Diagnose erstattet, sie selbst warten schon seit einer Ewigkeit auf einer Antwort
    der KVB was denn eine Indikation für einen Ultraschall sei. Sie willigte ein mir den Ultraschall kostenlos zu machen. Und siehe da Sie hat wieder mal
    eine Zyste von 2,9 cm festgestellt. Die jetzt auch beobachtet werden muß und somit sagt die Ärztin auch eine Indikation darstellt.

    Ich habe daraufhin den Fall der KVB geschrieben und bekam folgende Antwort:

    Als Patienten-Infoline der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns sind wir nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

    Als Mitarbeiter der Patienteninfoline sind wir nicht in das Abrechnungs- und Verordnungswesen involviert.

    Die entsprechenden Abteilungen hier im Haus beraten und informieren ausschließlich unsere Mitglieder, die Ärzte.

    Für Patienten ist zu Fragen der Verordnungen und sonstigen Leistungsansprüchen die eigene Krankenkasse und der behandelnde Arzt der direkte Ansprechpartner.

    Bei entsprechenden Fragen wenden Sie sich bitte in schriftlicher Form an Ihre Krankenkasse.

    Als Mitglied einer Krankenkasse ist deren Verordnungs/Leistungsabteilung verpflichtet, Sie über die Leistungen der GKV zu informieren.

    Die Entscheidung, ob die entsprechende Verordnung in Ihrem persönlichen Fall dann der medizinischen Notwendigkeit unterliegt, muss und kann nur Ihr behandelnden Arzt entscheiden.

    Für Sie zum besseren Verständnis, die gesetzliche Grundlage:

    Bundesmanteltarifvertrag Ärzte § 23 - Information über Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ""--Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten, die Kassenärztlichen Vereinigungen die Vertragsärzte über den durch die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelten Umfang des Leistungsanspruchs.--""

    Sollte Ihr behandelnder Arzt weitere Informationen benötigen, steht ihm seine die Abrechnungsstelle hier im Haus zur Verfügung.


    Das war jetzt ein langer Text, entschuldigen Sie bitte.
    Aber was könnte ich jetzt tun um klarheit in für mich zu bekommen?

    Vielen lieben Dank

    Sandy


  • Re: Ultraschall bei PCO / Hr. Dr. Scheufele


    Hallo Sandy,

    die öffentlichen Stellen wälzen die Entscheidung in solchen Fällen immer auf den behandelnden Arzt ab. Dieser hat nach fachlicher Beurteilung zu entscheiden, ob eine medizinische Indikation zur Durchführung einer Untersuchung besteht. Ist das - wie bei Ihnen - der Fall, dürfen Ihnen die Kosten nicht angelastet werden.

    Gruss,
    Doc

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