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Schwangerschaft, Kinderkrippe, Berufsverbot

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  • Schwangerschaft, Kinderkrippe, Berufsverbot

    Hallo. Ich arbeite in einer Kinderkrippe. Bei Schwangerschaft besteht ja die Möglichkeit des Berufsverbotes. Wann tritt dieses ein? Welche Titer werden bestimmt? Müssen sie einen best. wert haben, dass man kein Berufsverbot hat? Wär toll, wenn Sie mir diesbezüglich helfen könnten. Vielen Dank. K.S.


  • Re: Schwangerschaft, Kinderkrippe, Berufsverbot

    Ein Risiko bei Ihrer Tätigkeit besteht in erster Linie im Hinblick auf das erhöhte Infektionsrisiko für Erkrankungen, die potenziell zu einer Schädigung des Fötus beitragen können. Das sind insbesondere Masern, Mumps, Windpocken, Röteln, Keuchhusten, Zytomegalie, Ringelröteln, Hepatitis A sowie Scharlach. Im Rahmen einer durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung wäre abzuklären, welche Erkrankungen Sie ggf. schon durchgemacht haben, so dass hier von einer Immunität auszugehen ist. Weiterhin wäre zu prüfen, gegen welche Erkrankungen man Sie schließlich durch eine Schutzimpfung schützen kann. Je nach dem Ergebnis dieser Gefährdungsbeurteilung kann ein Arbeitsverbot durch den behandelnden Arzt oder Arbeitgeber sinnvoll sein.

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    • Re: Schwangerschaft, Kinderkrippe, Berufsverbot

      Muss der Wert der Titer einen best. Wert aufweisen? Oder reicht eine eine immunität egal wie hoch der Titer ist?

      Kommentar


      • Re: Schwangerschaft, Kinderkrippe, Berufsverbot

        Hallo,

        sofern die Untersuchung eine Immunität ergibt, ist dies ausreichend.

        Gruss,
        Doc

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