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Schwanger und ärger auf Arbeit

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  • Schwanger und ärger auf Arbeit

    Hallo ihr lieben,


    mein arbeitgeber habe ich bescheid gegeben das ich schwanger bin das meine cheffin keine freudensprünge macht war klar aber das sie es breittratscht und mir die kollegin beim schichtwechsel noch sagt, wie ich denn nur schwanger werden kann, hat mich umgehauen.


    Seit alle wissen das ich schwanger bin muss ich entweder die spätschicht machen (bis 23 uhr und dann noch alles weggräumen auch die schweren reklamen (wiegen an die 25 kg)) da bin ich vor halb eins morgens nicht zuhause.
    Oder ich muss die frühschichten machen (da muss ich um 3 uhr morgens aufstehen und dann alles was ich abends wegräume wieder aufstellen (die reklame etc)

    in meinen schichten habe ich keine möglich keit mal länger als zwei minuten zu sitzen oder in ruhe zur toilette zu gehen da ich immer allein dienst habe.


    mom bin ich wieder krankgeschrieben weil es mir zu schlecht geht, meine cheffin wollte mich heute um 13 uhr anrufen wegen der messung des benzolgehaltes (ich arbeite ja an einer tankstelle und da muss das gemacht werden sobald das ärztliche schreiben vorliegt das man schwanger ist und es liegt seit montag vor....) auch da hat sich nichts getan. ei kollege meinte wir haben gar keine lüftung das über der kühlung ist nur die klimaanlage und die ist kaputt.


    was kann ich noch machen ich hab angst das ich wegen dem sturen verhalten meiner arbeitgeber und kollegen mein kind gefährde....


    mein arzt kann leider auch nichts machen ausser m ich krankschreiben doch das ist ja keine lösung


  • Re: Schwanger und ärger auf Arbeit


    Hallo,

    die Mutterschutzrichtlinien besagen unter anderem, dass:

    "Schwangere bestimmte Arbeiten nicht ausführen dürfen. Das sind Tätigkeiten, bei denen die werdende Mutter gesundheitsgefährdeten Stoffen, Strahlen, Gasen, Dämpfen, sowie Staub, Hitze, Kälte, Nässe oder Erschütterungen ausgesetzt ist. Außerdem darf sie keine schweren körperliche Arbeiten verrichten, wie das Heben oder Tragen von Lasten, außerdem Akkord- und Fließbandtätigkeiten. Eine Schwangere darf auch keine Überstunden leisten und nicht nachts und an Sonntagen arbeiten. Bei einer Arbeit im Stehen muss der Arbeitgeber für Sitzmöglichkeiten sorgen. Nach dem 5. Monat sollten Schwangere nicht länger als 4 Stunden stehen (Ausnahmen gelten im Hotel- und Gaststättengewerbe). Außerdem muss jeder Betrieb einen Liegeraum zur Verfügung stellen."

    Wenn Ihr Arbeitgeber sich nicht an diese gesetzlichen Vorgaben haelt, sollten Sie ihn dazu zur Rede stellen. Bleibt das erfolglos, waere zu ueberlegen, einen Anwalt einzuschalten.

    Gruss,
    Doc

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