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Fußpflege auf Rezept

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  • Fußpflege auf Rezept

    Ich hätte gerne gewusst, ob die medizinische Fußbehandlung in Deutschland als Heilmittel
    (BDG-Urteil aus d. Jahre 1998) die im Jahr 2002 in die Positivliste der Krankenkassen aufgenommen wurde, noch gültig ist. Es könnte ja sein, dass diese Verordnung inzwischen der Gesundheitsreform zum Opfer gefallen ist. Da meine behandelnde Ärztin es ablehnt mir diese Maßnahme zu verordnen, hätte ich gern etwas in der Hand, worauf ich mich berufen kann.

    Mit freundlichen Grüßen Joanne


  • Re: Fußpflege auf Rezept


    Hallo Joanne

    Mein Arzt verordnet mir leider die Fußpflege auch noch nicht.
    Aber ich habe in einer anderen Sache mal mit der Krankenkasse Kontakt aufgenommen, und habe auf Grund einer schriftlichen Bestätigung meines Arztes, dass die Therapie erfolgreich wäre, diese auch von meiner KK erstattet bekommen.
    Sollte Dein Arzt die Fußpflege durch eine Podologische Fachkraft befürworten, kann er dieses zumindest schriftlich degründen und bestätigen, und mit dieser Bestätigung würde ich danach zur KK gehen und um eine Übernahme der Kosten nachzufragen.
    Alles Gute und viel Erfolg wünscht Klaus B.

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    • Re: Fußpflege auf Rezept


      Hallo Klaus,
      danke für den Tipp, werde das mal beim nächsten
      Arztbesuch ansprechen.
      Ich wünsche dir ein schönes Weihnachtsfest und für das neue Jahr alles Gute und Gesundheit

      Joanne

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      • Re: Fußpflege auf Rezept


        Fußpflege bei Neuropathie/pAVK und Diabetes bei einer Podologin ist als Heilmittel verordnungsfähig, es ist aber eine Einzelfallentscheidung des behandelnden Arztes, Ihre Krankenkasse sollte Ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfdügung stellen.

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