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  • smartlab

    Habe von der bkk ein Schreiben erhalten mit der Aufforderung, auf ein anderes Blutzuckermessgerät umzusteigen: Smartlab Smile einer Firma HMM. Habe noch nie davon gehört und finde auch im Internet wenig. Scheint mir alles dubios zu sein.
    Frage: Kann mich die Kasse dazu zwingen, umzusteigen? Bin mit meinem bisherigen Gerät sehr zufrieden...


  • RE: smartlab


    Ich hoffe sehr, dass es sich um einen unverbindlichen !!! Vorschlag Ihrer Krankenkasse handelt.

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    • RE: smartlab


      Vielleicht sind da die Teststreifen billiger? Ich würde der Sache mal in der Apotheke auf den Grund gehen. Die wissen doch sowas sicher und kennen die Firmen.
      MfG Jeli

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      • RE: smartlab


        Hallo, Sie sollten bei Ihrer Krankenkasse nach fragen, wer dieses Gerät auf die Messgenauigkeit geprüft hat und wie diese Prüfung erfolgt ist. Zur Zeit kommen jede Menge "kostengünstige" Anbieter aus China, Korea usw. auf den Markt. Krankenkassenmitarbeiter erliegen oftmals dem suggerierten Sparzwang und wissen nicht, dass es sehr viel teurer werden kann, wenn Fehlmessungen erfolgen.

        Zwingen kann eine Kasse Sie nicht - der Arzt verordnet die Teststreifen - sie fallen unter Arzneimittel - und bei diesen muss der Verordner entscheiden. Allerdings muss er den Paragraphen 12 SGB V - ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig und das Maß des Notwendigen nicht überschreitend - berücksichtigen. § 29, Satz 1, Bundesmantelvertrag Ärzte sagt aus: Die Verordnung von Arzneimitteln liegt in der Verantwortung des Vertragsarztes.

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