- Sie können sich hier registrieren, um Beiträge zu schreiben. Registrierte Nutzer können sich oben rechts anmelden.
Fußpflege
Einklappen
X
-
-
Re: Fußpflege
hallo susanne, die aussage ist so richtig, deine mutter braucht ein rezept meist mit einer begründung vom arzt, damit kann sie dann zu einen prodologen gehen, die dürfen mit den kassen abrechnen.
ich bin nur fußpflegerin mit einer diabetischen zusatzausbildung, meine kunden fragen bei ihrer krankenkasse nach ob sie die behandlung bei mir bezahlen, manche kassen machen da mit, ich stelle dann eine quittung aus und der kunde reicht sie dann bei der krankenkasse ein. bei diabetiker bin ich spätestens alle sechs wochen.
liebe grüße moni
-
Re: Fußpflege
Eine Verordnung "Podologie" bei einer Podolog/in ist denkbar. Voraussetzung ist (neben der Diagnose Diabetes) auch das Vorhandensein von entweder Nerven oder Durchblutungsstörungen der Füße. Dies kann nur der behandelnde Arzt entscheiden.
Kommentar
-
Kommentar