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Schwerbehindertenausweis

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  • Schwerbehindertenausweis

    Mein Freund ist seit seinem 3. Lebensjahr (jetzt 40 Jahre alt) an Diabetes Typ I erkrankt. Da er selbstständig ist hat er bisher gezögert sich einem Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Da ich selber einen Schwerbedhindertenausweis (80 % - Krebs) habe, habe ich ihm dazugeraten. Schon alleine wegen dem Steuerfreibetrag. Ist dies bei Selbstständigen überhaupt möglich?

    Danke

    kira08


  • Re: Schwerbehindertenausweis


    hallo kira,
    über steuervorteile bei sb bei selbständigen solltet ihr den steuerberater fragen, das sollte der fachmann dafür sein. ansonsten sind die vorteile nur in ermäßigtem eintritt in öffentliche einrichtungen. mehr bei vorliegen körperlicher behinderungen.
    das sollte man in solchem fall ausloten bevor man sich die arbeit und den ärger mit den ämtern antut.
    denn sehr oft bekommt man ohne zusätzliche erkrankungen nur 40% gdb, damit können sich nichtselbständige gleichstellen lassen.
    den ausweis gibt es erst bei 50%, un darum muß man oftt streiten.
    und die 5 tage zusatzurlaub nutzen selbständigen auch nicht.
    oder mit 63j in rente.(ohne abzüge)
    daher den nutzen bitte vorher klären.
    mfg. klaus

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    • Re: Schwerbehindertenausweis


      Hallo Klaus,

      Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Das gleiche hat mein Freund mir auch gesagt, dass ihm dass ja nichts nütze als Selbstständiger. Aber der Tipp mit dem Steuerberater werde ich ihm mal ans Herz legen.

      Liebe Grüße
      kira

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      • Re: Schwerbehindertenausweis


        ergänzung zu sb ausweis,
        wer überraschend eine behinderung bekommt(diagnose, op, ect) sollte die zb im krankenhaus vorhandene kompetenz nutzen-(sozialfach menschen) diese/r hat alles papierne was nötig ist, weiß wo was stehen muß, läßt sofort den entsprechenden doc das seine dazu schreiben.... zum shcluß muß der betreffende nur noch unterschreiben, das erstaunliche dabei ist daß in solchen fällen die entsp. ämter(vers-a. oder ähnl) relativ schnell arbeiten.
        was sonst nicht so ist.
        wer dann "nicht" zufrieden ist, kann zwei wege einschlagen:
        1. wiederspruch und zeit mitbringen.
        2. erstmal annehmen, "und" dann nach einiger zeit einen verschlimmerungsantrag stellen,
        (attest und ev photo beilegen) das hat den vorteil daß das vorhergehende bestehenbleibt,
        und nicht nochmal durchdiskutiert werden muß. und es geht schneller, "da" ja schon etwas vorhanden ist.--> eine akte ! und ein aktenzeichen.
        3. natürlich kann/soll jede andere verschlimmerung genauso beantragt werden.
        mfg. klaus

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