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Ablehnung BU wg. Verletzung der Anzeigepflicht

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  • Ablehnung BU wg. Verletzung der Anzeigepflicht

    Hallo, Vorab möchte ich sagen das ich mir nicht sicher bin ob ich hier richtig bin aber ich weiss mir nicht mehr anders zu helfen. Ich werde versuchen mich kurz zu fassen. Ich bin im März 2010 wegen Müdigkeit zum Hausarzt gegangen es war derzeit viel los auf der Arbeit und das habe ich im auch gesagt, dieser meinte bleibe eine Woche daheim dann ist alles wieder ok. Habe das ganze auch so gemacht und alles war gut. Nun kam es aber leider so das ich im November 2017 an Burnout erkrankt bin und Aufgrund der Dauer der Krankheit (7 Monaten) habe ich einen Antrag bei der BU Vericherung gestellt. Nun kam der große Schock...Ablehnung wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht?!? Ich konnte es zuerst gar nicht verstehen schließlich hatte ich ja alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet. Doch dann sah ich die Diagnose von dem Arztbesuch von 2010: Neurasthenie ICD 10 F48.0 also laut BU eine psychische Vorerkrankung. Kein Problem dachte ich Rede mal mit dem Arzt das lässt sich klären aber dieser ist leider nicht kooperativ, er behauptet die Abrechnung sei so komplett richtig und das dieser Abrechnungsschlüssel nicht mit der Psyche zu tun haben muss. Das sieht die BU leider anders... Nun zu meiner eigentlichen Frage(n): - ist dieser Abrechnungsschlüssel so richtig? Ich musste ja nicht einmal Tabletten einnehmen war nur eine Woche krank und bis 2017 waren keinerlei Besuche beim Arzt wegen ähnlichen Angelegenheiten. - kann man bei einer so kurzen Krankheit von einer psychischen Erkrankung sprechen? - wenn der Arzt sich weigert die Abrechnung zu korrigieren an wen kann ich mich wenden? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße, Daniel


  • Re: Ablehnung BU wg. Verletzung der Anzeigepflicht

    Hi,
    ist das eine Zusatzversicherung, oder die normale Versicherung der Rentenkasse?
    Ich nehme mal an ersteres?

    Leider fallen schon Erschöpfung u.ä. unter psychische Erkrankungen und die privaten Versicherer nehmen so eine Vorlage dankbar an, egal ob du da was für kannst oder nicht.

    Es gibt Beratungsstellen, Verbraucherschutz, ich denke wenn du mal danach googles müsstest du was finden, eventuell muss auch eine Behandlung der Diagnose entsprechend nachgewiesen werden, um den Versicherungsschutz ablehnen zu können und da ist ja nichts gewesen.
    Vielleicht hilft auch ein Telefonat weiter, wenn du denen nochmal sagst dass du nichts davon wusstest und dann auch geheilt warst.
    Wenn alles nichts hilft würde nur ein Beratungsgespräch beim Anwalt weiter helfen, möglicherweise unter Einbeziehung eines Schlichters.
    Aber erst mal beim Verbraucherschutz fragen, die kennen sich bestimmt aus mit solchen Fällen, die wird es zuhauf geben und vielleicht versuchen dem Arzt nochmal eindringlich klar zu machen was das alles für dich bedeutet.

    Es ist schon unglaublich, wie sorglos manch Arzt seine Diagnose abgibt, ohne dass sie zutreffend ist sondern einfach nur weil er die immer nimmt bei so Sachen, gerade jungen Leuten kann das schnell die Zukunft verbauen.

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    • Re: Ablehnung BU wg. Verletzung der Anzeigepflicht

      Hi, danke für deine Antwort. Ja es ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Allianz. Habe schon mit allen möglichen geredet und geredet so langsam verliere ich echt die Kraft darum zu kämpfen und ich glaube genau darauf wartet die Versicherung.

      Leider ist der Arzt da sehr stuhr er war schon gereizt als ich ihn das erste mal darauf angesprochen habe und er wird definitiv nichts mehr machen weil er behauptet ja auch seine Abrechnung sei genau richtig und die von der Allianz haben keine Ahnung. Mag vielleicht ja auch so sein das diese sich genau über diesen Eintrag freuen.
      Denke aber das mit dem Schlichter ist eine gute Idee habe da etwas im Internet gefunden sogar von der Allianz außdem habe ich mal noch die Ärztekammer angeschrieben und um Hilfe gebeten vielleicht kommt da noch was.
      sonst bleibt wirklich nur noch der Weg zum Anwalt.

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      • Re: Ablehnung BU wg. Verletzung der Anzeigepflicht

        Es hört sich fast so an, als hätte der Arzt die Diagnose gewählt die für ihn am attraktivsten war und nicht für dich.
        Hast du da was von der Kasse vorliegen, was der genau abgerechnet hat?
        Vielleicht sind ja Sachen dabei die gar nicht stattgefunden haben und möglicherweise gäbe es da einen Ansatzpunkt, um ihn doch noch umzustimmen.
        Wenn du dementsprechend was entdeckst, solltest du dich aber erst einmal beraten lassen ob es Sinn macht und wie man nachweisen kann das etwas abgerechnet wurde was niemals stattgefunden hat, bw. dass eine Diagnose gestellt wurde die nicht zutraf.

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        • Re: Ablehnung BU wg. Verletzung der Anzeigepflicht

          Ja ich habe bisher halt eine grobe Auflistung welche die Allianz auch erhalten hat, habe aber auch da schon nochmal nachgehakt um eine detaillierte Auskunft zu bekommen. Wäre natürlich klasse wenn der Arzt da Dreck am Stecken hat. Würde dann natürlich auch erklären warum er da so gar nichts mehr machen will.
          Bin mal gespannt wie lange das jetzt wieder alles dauert bis da eine Antwort von der Krankenkasse oder Ärztekammer kommt bis da hin ist der Antrag bestimmt verjährt.

          finde es echt über wie da mit einem umgegangen wird. Zum Glück bin ich inzwischen etwas stabiler aber Leute die noch krank sind und auf das Geld abgewiesen sind macht das bestimmt richtig fertig.

          von wegen schnelle Hilfe im Schadensfall....

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          • Re: Ablehnung BU wg. Verletzung der Anzeigepflicht

            Versicherungen versuchen sich oft zu drücken, besonders wenn es um eine höhere Summe geht.

            Ich denke solange du dran bleibst und immer wieder Einspruch einreichst, so lange verjährt auch nichts, da es ja aktuell bleibt.

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            • Re: Ablehnung BU wg. Verletzung der Anzeigepflicht

              "- ist dieser Abrechnungsschlüssel so richtig?"

              Ja, der Begriff Neurasthenie wird in der modernen Medizin zwar kaum noch verwendet, höchstens mal von Allgemeinmedizinern, aber korrekt ist die Verschlüsselung trotzdem.

              Da das griechische Wort "Kraftlosigkeit" bedeutet, wird es meist bei körperlicher Schwäche, leichter Ermüdbarkeit etc eingesetzt und dürfte Ihrer damaligen Verfassung auch entsprechen.

              Das Verhängnisvolle in Ihrem Fall ist die Tatsache, dass Neurasthenie mit einem F in der ICD- 10 versehen ist und das Kapitel F umfasst alle psychischen Krankheiten und Störungen.
              Darauf bezieht sich nun die Versicherung.

              Sie können aber guten Gewissens argumentieren, dass es 2010 eine rein körperliche Schwäche gewesen sei und Sie keine Ahnung hätten, dass das quasi per Codierungsschlüssel nun in eine psychische Störung umgewandelt wird und Sie angabenpflichtig gewesen wären.

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