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Frage zum pathologischen Befund

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  • Frage zum pathologischen Befund

    Hallo, bei mir wurde ein Rektumkarzinom mit einer neoadjuvanten Radiochemotherapie vorbehandelt.
    Nach der Operation ist die Tumorklassifikation nun ypT0 (alles andere auch Null).

    Im Bericht des Pathologen steht folgendes über die "Tumornarbe":

    Gewebe des Dickdarms.
    Becherzellhaltiges Oberflächen- und Kryptenepithel.
    Keine Erosionen oder Ulcerationen.
    Im Bereich des auffälligen eingesunkenen Schleimhautbezirkes an der Oberfläche ein regelrechtes enterales Oberflächenepithel mit Becherzellen.
    Im angrenzenden Stroma vermehrte kollagene Fasern mit etwas wechselndem Fibroblastengehalt.
    Herdförmige Fremdkörperreaktion mit Fremdkörperriesenzellen sowie lockere chronisch entzündliche Zellinfiltrate.
    Die Veränderungen reichen bis in die Muscularis propria.
    Vitale Tumorzellen hier nicht nachweisbar.

    Dazu habe ich nun folgende Fragen:

    1. Da steht: "...die Veränderungen reichen bis in die Muscularis propria" - heißt das, dass der jetzt nicht mehr vorhandene Tumor auch "nur" bis in die Muscularis propria gewachsen war, es sich also ursprünglich um einen T2-Tumor handelte? (Man ging vor der OP sogar von einem T4-Tumor aus, es stellte sich jedoch bereits während der OP heraus, dass es doch keine Infiltration ins Nachbarorgan gab).

    2. Wenn es sich ursprünglich nur um einen T2-Tumor gehandelt hat, würden sie dann trotzdem noch eine adjuvante Chemotherapie im Anschluß an die OP empfehlen?
    Wer neoadjuvant vorbehandelt wurde soll ja auch immer nochmal nachbehandelt werden, aber gilt dieses auch dann, wenn die Vorbehandlung nur aufgrund eines präoperativen Overstagings gemacht wurde?

    Vielen Dank schon einmal, nixe43


  • Re: Frage zum pathologischen Befund


    Die Beschreibung des Pathologen erklärt Veränderungen des Gewebes die in keiner Weise mit dem Tumor zusammenhängen müssen. Es ist nicht klar, ob diese Veränderungen Folge der zurückgebildeten Tumorzellen darstellen oder bspw. Reaktionen des Tumorrandbereiches oder strahlenbedingt sind. Insofern kann man hier keinerlei Rückschlüsse auf die Tumorausdehung vor der OP bzw. vor Beginn der neoadjuvanten Therapie ziehen.

    Kommentar


    • Re: Frage zum pathologischen Befund


      Somit ist die Fortführung der perioperativen Therapie, also die Durchführung der jetzt adjuvanten Therapie absolut sinnvoll.

      Kommentar

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