#}
  • Sie können sich hier registrieren, um Beiträge zu schreiben. Registrierte Nutzer können sich oben rechts anmelden.

Warnung vor Meldung der Pflege ans Arbeitsamt!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Warnung vor Meldung der Pflege ans Arbeitsamt!

    Hallo,
    ich möchte aus eigener bitterer Erfahrung alle Arbeitslosengeldempfänger(ALG1)davor warnen, eine zeitintensive ehrenamtliche Pflege von Angehörigen o.ä. dem Arbeitsamt anzuzeigen!
    Ich habe die Pflege meines sterbenden Vaters -braverweise, da ich es so in einer Pflegeversicherungsbroschüre gelesen habe - dem Arbeitsamt angezeigt. Er hat das Garciakarzinom und schon Metastasen überall und ist vor 1 Woche aus dem KH entlassen worden, mit der Vorgabe, dass wir die Pflege rund um die Uhr organisiert bekommen. Er hat nicht mehr lange zu leben und möchte zu Hause sterben. Meine Mutter hat polyarthritisches Rheuma, braucht im Grunde auch bei den Hausarbeiten Hilfe, also habe ich als einzige Tochter gesagt: ok, ich bin arbeitslos, also kann ich einen Großteil der Zeit abdecken. Meine Familie unterstützt das auch voll und ganz, so dass ich praktisch den ganzen Tag bei meinem Vater sein konnte.
    Vor einigen Tagen habe ich dann dem Arbeitsamt gemeldet (das mir in gut 9 Monaten nicht eine Arbeitsstelle angeboten hat!!), dass ich meinen Vater ehrenamtlich pflege. Da wurde mir dann gesagt, "ja, dann sind sie ja nicht mehr vermittelbar für uns, dann muss ich Sie leider aus der Statistik streichen, d.h. Sie bekommen ab heute kein Arbeitslosengeld mehr!"
    Da mein Mann zwar Vollzeit berufstätig ist, wir als 6köpfige Familie aber nicht von seinem Lohn alleine leben können, stellt sich mir nun die Frage, wovon wir leben sollen???
    Einen Tag später, nach Rücksprache mit meiner Familie, habe ich dann erneut beim AA angerufen, dass wir die Pflege so organisiert haben, dass ich "dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehe". Daraufhin bekam ich zu hören "Ja, einen Tag pflegen Sie Ihren Vater von morgens bis abends, und den nächsten Tag nicht mehr, das ist ja merkwürdig!" Also müsse ich am nächsten Tag beim AA reinkommen und einen neuen Antrag auf Arbeitslosmeldung abgeben. Als ich etwas zögerte, meinte die Dame am Telefon ganz schnippisch "Ja, da haben Sie wohl keine Zeit zu!" Und: "Dann haben Sie sich ja wohl Gedanken gemacht, wer dann die Pflege übernimmt, diejenigen müssen Sie uns dann aber auch benennen!"
    Frage: Haben diese ... *ähm* überhaupt das Recht, Namen der Pflegepersonen zu erhalten? Das würde mich auch noch interessieren, was dazu Recht und Gesetz sagen.

    Fazit des Ganzen:
    WARNUNG VOR DEM ANZEIGEN ZEITINTENSIVER EHRENAMTLICHER PFLEGE VON Z.B. ANGEHÖRIGEN BEIM ARBEITSAMT, DA DANN WEGEN FEHLENDER VERMITTELBARKEIT DAS ARBEITSLOSENGELD GESTRICHEN WIRD!!!!

    Mit traurigen Grüßen, dass sowas in Deutschland heutzutage möglich ist

    Red Cloud


  • RE: Warnung vor Meldung der Pflege ans Arbeitsamt!


    Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt im Moment nicht zur Verfügung stehen, ist es leider richtig, daß das Geld im Moment nicht gezahlt wird, aber die "eingesparten Monate" müßten auf Ihrem "Konto" erhalten bleiben. Für die Pflegezeit bei Ihrem Vater bzw. auch Ihrer Mutter
    kann ja Pflegeeld beantragt werden. Haben Sie das schon getan? Wenn nicht, dann ganz schnell beantragen. Die Zahlung gilt nämlich bei Bewilligung erst ab Antragsstellung.
    Alles Gute für Sie. LG Elfie

    Kommentar

    Lädt...
    X