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Augenlid inkomplett

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  • Augenlid inkomplett

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe seit einem Autounfall, der vor drei Monaten passiert ist, kein komplettes Augenlied. Die Augenhöhle war gebrochen und das Augenlied in Stücke zerrissen. Die Augenärzte haben während einer OP mein Augenlid mit sehr vielen Nähten so weit es ging wieder hergestellt. Es hieß aber direkt nach der OP, dass wahrscheinlich eine OP-Korrektur notwendig sein wird, da nicht genügend Augenlidhaut vorhanden war um das Augenlid komplett zu rekonstruieren. Am Anfang konnte ich das Auge auch sehr schlecht (fast gar nicht) schließen. Mit der Zeit funktioniert es jedoch besser. Aktuell kann ich das Auge zu 80% schließen. Das zwinkern mit dem Auge passiert nicht so natürlich (d.h. von alleine) wie mit dem gesundem Auge - ich zwinkere deshalb bewusst. Die Sehkraft hat sich von 30% auf 70% erholt und macht weitere Fortschritte.

    Nun zu meinen Fragen: Ist eine Verschreibung besonderer Narbenmassagen - damit diese mit der Zeit nicht schrumpfen und das Augenlied wieder kurzer machen - durch einen Augenarzt möglich? Gibt es eine Möglichkeit die Narben am Augenlid zu glätten?

    Ich würde gerne von Ihnen erfahren ob ich meinen aktuellen Zustand als komplett geheilt sehen sollte und meine Arbeitstätigkeit, die zu 80% aus Fahrtätigkeit besteht (bundesweit über 100.000 km im Jahr) und 20% aus handwerklicher Tätigkeit besteht aufnehmen sollte, oder ob es aus medizinischer Sicht ratsamer wäre abzuwarten bis das Augenlid entweder von alleine oder durch eine OP komplett schließen wird. Ich bin mir einfach nicht sicher ob das Auge aktuell gut genug geschützt ist und ob ich dem Auge durch sehr lange tägliche Fahrten (meine Arbeitstage dauern durchschnittlich 12 Stunden) und nicht gerade sehr saubere handwerkliche Tätigkeit nicht schade.

    Stellt ein dauerhaft "zu kurzes" Augenlid eine Form der Invalidität dar?

    Vielen Dank für die Antworten und alles Gute für Sie.




  • RE: Augenlid inkomplett


    Hallo,
    Ihre konkreten Fragen kann man nur beantworten, wenn man den Befund selber kennt. Sie sollten das ausführlich mit dem behandelnden Arzt besprechen. Es kommt vor allem auf die Benetzung der Hornhaut-Oberfläche an, damit sie nicht dauerhaft Schaden nimmt. Ihre Einsatzfähigkeit ist natürlich auch von der Sehschärfe abhängig. Ob eine Invalidität rechtlich geltend gemacht werden kann, hängt vom endgültigen Befund ab. Vielleicht ist auch eine Korrektur-Operation sinnvoll?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. A. Liekfeld.

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