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Nachtrag zur Anfrage

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  • Nachtrag zur Anfrage

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hatte in meiner Nachricht von heute Abend vergessen zu erwähnen, daß
    der verbleibende Sehrest verbleibt, bei Erkrankung des Auges an partiellen
    Sehnvervschwund. Aus diesem Grund unsere Sorge und Anfrage bezüglich
    Erfahrungswerten von Verschlechterungen bzw. Erblindungen aufgrund
    eines schweren SHT.
    Ich denke so können Sie meine Anfrage von vorhin besser verstehen.
    Wie hoch ist die Gefahr von gefährlichen Hornhautentzündungen, da das
    Augenlid nicht zu schließen ist. In der REHA wurde dieser Sachverhalt
    10 Wochen überhaupt nicht behandelt. Dem entsprechend entzündet ist das
    Auge jetzt und tränt stark und ist zeitweise rot.

    Danke im Voraus.


  • RE: Nachtrag zur Anfrage


    Hallo,
    ja, durch diesen Zusatz gestaltet sich die Prognose tatsächlich anders: Es kann sein, dass sich das Sehen noch verschlechtert, eine Vorhersage ist schwierig. Prinzipiell gilt: Je länger der Befund konstant bleibt, desto besser die Chance, dass die Sehschärfe so erhalten bleibt.
    Bezüglich der Hornhaut ist es sehr wichtig, dass sie gut gepflegt wird und möglichst ein Lidschluss provoziert wird (z.B. durch Zukleben). Der Befund sollte unbedingt regelmäßig von einem Augenarzt angesehen werden.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. A. Liekfeld.

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