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Kurzsichtigkeit, funktionale Einäugigkeit, GdB?

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  • Kurzsichtigkeit, funktionale Einäugigkeit, GdB?

    Hallo zusammen,

    ich brauche mal eure Meinung:
    Ich bin stark Kurzsichtig, -11 und -13, wohl durch Hornhautverkrümmung und schielen schaue ich seit Jahrzehnten nur mit einem Auge. Die Funktionale Einäugigkeit bereitet mir Probleme beim räumlichen und beim 3-D sehen. Mit Brille habe ich keine volle Sehkraft (ich schätze so 80%), meinen Visus kenne ich nicht. Kann ich hiermit einen GdB beantragen?


  • Re: Kurzsichtigkeit, funktionale Einäugigkeit, GdB?

    Wie gut (Visus mit Korrektur) siehst du denn auf dem schlechteren Auge?

    Kommentar


    • Re: Kurzsichtigkeit, funktionale Einäugigkeit, GdB?

      Wie kann ich den Visus ermitteln lassen? Geht das evtl. auch beim Optiker?

      Hier ist bei mir bei der Reihe mit 0,63 Schluss:
      -Link entfernt-
      Zuletzt geändert von Community-Managerin; 22.06.2021, 09:03. Grund: Link entfernt / Werbung

      Kommentar


      • Re: Kurzsichtigkeit, funktionale Einäugigkeit, GdB?

        Guten Morgen klappspaten,

        Sie können Sie Untersuchung bei einem Augenarzt machen lassen.

        Wenn Sie einen GdB beantragen möchten benötigen Sie dazu eine Bestätigung des Arztes.


        Viele Grüße

        Victoria

        Kommentar



        • Re: Kurzsichtigkeit, funktionale Einäugigkeit, GdB?

          Hier ein Ausschnitt aus dem entsprechenden WIKIPEDIA-Artikel:

          Die Definition von Blindheit oder Sehbehinderung erfolgt im juristischen Sinne immer unter Bezugnahme auf die betroffene „Person“ und nicht auf das Auge als „Organ“. Sehbehinderungen, hochgradige Sehbehinderungen und Blindheit können demgegenüber mit den jeweils genannten Grenzwerten auch einseitig – bei normalem visuellem Leistungsvermögen des gesunden Auges – auftreten. Dies führt zwar unter medizinischen Gesichtspunkten zu einer einäugigen (monokularen) Sehbehinderung oder Blindheit, die betreffende Person gilt im juristischen Sinne jedoch nicht als blind oder sehbehindert, sodass hier in der Annahme eines ausreichenden Orientierungsvermögens trotz praktischer Einäugigkeit auch kein Anspruch auf Versorgungsleistungen besteht.

          Unter diesem Gesichtspunkt scheint bei Ihnen kein entsprechender Behinderungsgrad vorzuliegen. Auch die genannten Visuswerte lassen eine Einstufung nicht zu. Gleichwohl sollten Sie einen Augenarzt aufsuchen, da er Ihre Situation noch am ehesten beurteilen und dies ggf. attestieren kann.

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