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Zutahlungen in Apotheken

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  • Zutahlungen in Apotheken

    Zuzahlungen nach der neuen Verordnung in Apotheken bei
    verschreibungspflichtigen Medikamenten - gibt es hier Unterschiede in verschiedenen Apotheken? Ist ev. das Medikament woanders in einer anderen Apotheke billiger? Sollte ein gleiches Medikament im Ausland (ev.Österreich) günstiger zu haben sein? Kann hier jemand Auskunft geben - diese Verteuerung (wenn man es gesundheitlich eben benötigt wird) ist doch der wahre Unsinn. Vielen Dank für Antworten.



  • RE: Zutahlungen in Apotheken


    Hallo,
    Sparen kann man nur, wenn man die Zeit hat und bei zum Beispiel Doc Morris seine Medikamente bestellt.
    Dort sind die Zuzahlungen nur halb so teuer als in den Apotheken. Eignet sich aber nur für Medis, auf die man warten kann.
    Gruß Marion

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    • RE: Zuzahlungen in Apotheken


      Hallo,
      ich habe seit Mitte letzten Jahres unsere Medikamente über die Europa Apotheek Venlo bezogen. Hat bestens funktioniert, bei Dringlichkeit innerhalb 24 Stunden Lieferung. (einfach googlen). Sehr empfehlenswert.

      Grundsätzlich lernt man seinen Medikamenten-Bedarf etwas vorzuplanen (bei Dauertherapie).

      Seit Jahresbeginn gibt es auch hier in Deutschland sehr interessante Apotheken-Angebote für Selbstzahler. Man(n) (Frau) sollte vielleicht ein Gespräch mit seiner Apotheke suchen.

      Gruß SPJ

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      • RE: Zutahlungen in Apotheken


        Wenn aut idem angekreuzt ist, muß das Medikament abgegeben werden das auf dem Rezept steht. Die Differenz zu dem Festpreis, welchen die Krankenkassen bezahlen, trägt der Kunde.
        Fehlt das Kreuz, kann ein äquivalentes Medikament von einer anderen Firma abgegeben werden, welches billiger ist und somit den Festpreis nicht übersteigt. Dann muß der Patient keine Zuzahlung leisten. Eine eventuelle Differenz der Zuzahlung in Apotheken kann also durch die Wahl des Herstellers entstehen.
        Verschreibungspflichtige Medikamente unterliegen der Preisspannenverordnung und kosten in allen Apotheken gleich.
        Nicht zu Verwechseln ist die Zuzahlung mit der Rezeptgebühr, welche 10% des Preises, mind. 5,-- EUR höchst. 10,-- EUR, jedoch nicht mehr als der Gesamtpreis, beträgt. Die Rezeptgebühr wird zusätzlich zur Zuzahlung bezahlt. Sie wird von den Apotheken für die Krankenkasse eingezogen und ist überall gleich.

        Meines Wissens können österreichische Apotheken nicht mit deutschen Krankenkassen abrechnen.

        Privatrezepte sind von den Regelungen ausgenommen.

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