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Arneikostenerstattung...

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  • Arneikostenerstattung...

    Hallo,
    die Mutter meines Freundes ist in Pflege und hat auch eine Pflegestufe bekommen. Trotzdem bekommt sie andauernd Arznei verschrieben, welche nicht von der gesetzlichen KK bezahlt wird. Gibt es eine Möglichkeit hier von der Krankenkasse einen Anteil zurückzufordern, kennt sich da jemand aus? Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Ich habe mich eingelesen und laut dem Pflegestärkungsgesetz müssten Arneimittel ja unter Pflegehilfsmittel fallen: http://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/pflegestaerkungsgesetze.





  • Re: Arneikostenerstattung...

    Hallo,

    Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, werden bei Erwachsenen fast ausschließlich nicht von der Krankenkasse erstattet. Es gibt einige wenige Ausnahmen, die medizinisch begründet werden müssen. Um welche Arzneimittel handelt es sich bei Ihrer Mutter?
    Bei einigen Krankenkassen gibt es zum Beispiel nachträgliche Erstattugnen von pflanzlichen Arzneimitteln, bis zu 100 Euro pro Jahr bei der TK.

    Für Patienten mit Pflegestufe gibt es die Möglichkeit, Pfleghilfsmittel in einer Höhe von ca 34 Euro pro Monat zu erhalten. Dazu gehören Handschuhe, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel.

    Viele Grüße
    Dr. Heike Pipping

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