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Krankenkassen Behandlung im Ausland

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  • Krankenkassen Behandlung im Ausland

    Guten Tag,
    wie kann ich erreichen das die BKK eine Behandlung im Ausland sprich in Polen erlaubt, mein Vater hat Demenz vor 2 Jahren festgestellt, da er nie richtig gut deutsch gesprochen hat kann er auch jetzt nicht richtig deutsch mit den Ärzten reden - durch die Krankheit ist noch schlimmer geworden. Er befindet sich nun in Polen ist aber in Deutschland gemeldet, möchte in Polen behandelt werden, BKK sagt nur in Notfällen darf er dort zum Arzt.
    die ganzen Behandlungen dort kosten doch die BKK nur ca. die hälfte wenn nicht weniger.
    zweitens welche Behandlungen sollten regelmässig bei ihm gemacht werden? muß ich dann wohl selbst dort bezahlen.....wenn nicht anders geht...
    ich habe ihm schon eine europäische Krankenkarte beschafft aber die wollen ihn nicht behandeln solange kein OK von der BKK vorliegt...
    drittens wie komme ich ganz neue Medikamente die noch in der Forschungsfase sind oder in Eu noch nicht zugelassen sind aber anderswo z.B. USA.
    viertens: wie soll man die Krankheit einer nicht verheirateten Lebensgefährtin klarmachen das irgendwann der Tag kommt wo ich mich um den Vater kümmern muß im eigenem Haus... bis es nicht mehr geht und mein Vater ins Heim muß. wenn ich es nicht schaffe...
    Gruß
    Martin


  • Re: Krankenkassen Behandlung im Ausland


    Sehr geehrter Martin,

    direkt zu Ihren Fragen:
    Ad 1.: Suchen Sie den Kontakt zum zuständigen Sachbearbeiter. Erklären Sie ihm die Situation. In anderen Fällen (Zahnbehandlungen) übernehmen Krankenkassen oft sehr wohl die Behandlungskosten, insbesondere wenn es sich um das europäische Ausland handelt.
    Ad 2.: Die Behandlung hängt von der der Demenz zugrunde liegenden Erkrankung (z.B. Morbus Alzheimer) ab. Ist es die Alzheimer-Krankheit, sollte v.a. eine Medikamentöse Behandlung erfolgen (je nach Stadium Aricept, Exelon oder Reminyl bzw. Axura oder Ebixa).
    Ad 3.: Noch nicht auf dem Markt erhältliche nicht zugelassene Medikamente erhalten Patienten nur im Rahmen von Studien. Voraussetzung ist dabei die regelmäßige Vorstellung im verantwortlichen Studienzentrum, oft handelt es sich dabei um Universitätskliniken. Sie könnten mit Ihrem Vater eine Gedächtnissprechstunde in einer solchen aufsuchen (Adressen finden Sie z.B. unter www.alzheimerforum.de oder www.deutschealzheimer.de). Ich kenn kein Medikament, welches in den USA schon zugelassen wäre und in Deutschland noch nicht.
    Ad 4.: Hier kann ich keinen allgemeingültigen Rat geben, ich kenn Ihre Beziehung zueinander nicht. Grundsätzlich sollte man die Situation nicht schön reden. Die Versorgung eines dementen Angehörigen stellt selbstverständlich eine Belastung dar. Andererseits gibt es - in Deutschland - eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten, über die Sie sich frühzeitig informieren sollten. Hierzu könnte eine Anbindung an eine Selbsthilfegruppe sinnvoll sein (Adressen unter den o.g. Links).

    Mit freundlichen Grüssen,

    Spruth

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