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Die Grenzen verschwimmen

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  • Die Grenzen verschwimmen

    Hallo,

    meine Mutter ist laut Neurologe durch einen Schlaganfall schwer gedächnisgestört. Was sich darin außert, dass sie über kein Kurzzeitgedächtnis mehr verfügt und das Langzeitgedächtnis rapide abnimmt.

    Da die Betreuung psychisch sehr belastend ist und ich sie a) an alles erinnern (z. b. Zähne putzen, waschen, neue Kleider anziehen, baden) und diese Tätigkeiten "überwachen" muß, da sie in einer halben Minute wieder vergessen hat, was sie eigentlich tun wollte oder wo die Utensilien stehen und b) typischerweise 30 mal pro Tag die gleichen Fragen gestellt werden, sie aber noch absolut mobil ist, hat man uns die Pflegestufe I nicht bewilligt.

    Wie kann man denn auch die Zeiten beurteilen, die man braucht um einen solchen Patienten zu überreden überhaupt erst einmal ins Bad zu gehen, geschweige von die Tätigkeiten vorzunehmen. Interessiert das wirklich keinen?

    Als Angehöriger fühlt man sich dann nicht ernst genommen. Auch die Diskrepanz bezüglich der Einstufung bei unterschiedlichen Patienten will mir nicht einleuchten. Weniger anstrengende Demenz-Kranke erhalten die Pflegestufe I andere mit fortgeschrittener Demenz werden nicht eingestuft. Wer soll das verstehen?

    Liegt das an den Argumenten bei der Begutachtung und wenn ja, auf was sollte man den dabei achten?

    Über einen guten Rat freue ich mich.
    Gruß
    Morla


  • RE: Die Grenzen verschwimmen


    Hallo,

    bei uns war auch gerade erst der medizinische Dienst, und ich habe noch kein Ergebnis. Aber ich hatte das Gefühl, dass die Dame sehr verständnisvoll war, bzw. schon genau wusste, nach was sie fragen musste. Ich war aber auch gut vorbereitet für den Fall, dass sie es nicht gewusst hätte. Man muss kurz im Internet recherchieren, da findet man was. Gerade eben die Zeiten, die man aufbringt, um den Betroffenen zu Tätigkeiten zu animieren und anzuleiten, damit er dabei auch noch etwas selbstständig tut oder überhaupt tut, können angerechnet werden. Nur nicht abwimmeln lassen. Begründung muss sein, dass durch die Animierung und die Anleitung ein schnellerer Abfall der Leistungsfähigkeit und eine Verschlimmerung verzögert werden, und ein teurer Heimaufenthalt z.B. damit hinausgezögert werden. Was nicht angerechnet wird angeblich, nach was aber trotzdem gefragt wurde, ist, ob er sich selber versorgen kann. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten etc. werden als selbstverständlich angenommen. Ich bin aber von einer Fachstelle sogar darauf hingewiesen worden, dass man bei diesem Termin darauf hinweisen soll, dass für Demenzpatienten ein besonderer Bedarf angerechnet werden kann wegen dem ständigen Bedarf an Beaufsichtigung; was aber erst überhaupt bei Bewilligung der Pflegestufe zum Tragen kommt.
    Hartnäckig bleiben und ggf. den betreuenden Arzt mit einschalten. Die Stellen handeln wohl sehr individuell unterschiedlich
    Viel Glück

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    • RE: Die Grenzen verschwimmen


      Hallo Flieder,

      vielen Dank für die Info. Es ist nun abzuwarten, ob die Argumentation bei eurem Besuch vom MDK Wirkung zeigt. Wäre nett, wenn du das Ergebnis unter dem Betreff mitteilen würdest.

      Bei unserem Gespräch habe ich sehr oft hingewiesen, dass meine Mutter in der Mobiliät nicht beeinträchtigt ist, ich sie aber durch ihre starke Gedächnisstörung auffordern und anleiten muß.

      Aufgrund deiner Erfahrung werde ich einen Widerspruch einlegen und die Argumente deiner Antwort mit einbeziehen. Vielleicht hilft dies, um nachträglich noch eine Pflegestufe zu erhalten.

      Ich drücke euch (dir) die Daumen, dass der nette Gutachter auch wirklich verstanden hat, um was es eigentlich geht.

      Gruß
      Morla

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      • RE: Die Grenzen verschwimmen


        Hallo Morla, für Deinen Widerspruch solltest Du auf jeden Fall auch um eine Kopie des Pflegegutachtens bei der Pflegekasse bitten, dann siehst Du sofort unter welchen Punkten die nötigen Minuten fehlen.Wir konnten Minuten bei der Ernährung rausholen, übrigens auch die hauswirtschaftliche Versorgung wird angerechnet wie einkaufen, kochen,das Reinigen der Wohnung, Spülen, Waschen und Wechseln der Kleidung und Wäsche.Seit dem 1.9.06 gibt es übrigens neue Begutachtungs-Richtlinien für die Pflegeversicherung ,unter www.mdk-net.de nachzulesen.Neu ist unter anderem, daß die Begutachtung von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in die Richtlinien integriert wurde. Trotzdem glaube ich, dass es schwierig für Dich wird, den Hilfebedarf anerkannt zu bekommen, da Deine Mutter sich ja, wenn ich es richtig verstanden habe,z.B. noch selbst wäscht, irgendwann einmal nach der 10. Aufforderung! Ich glaube, damit es anerkannt wird, mußt Du sie waschen, zumindest helfen dabei. Ich hatte damals ein Pflegetagebuch geführt, da wird dann gefragt, ob das Waschen unter Anleitung oder mit kompletter Übernahme erfolgt und die dafür benötigten Minuten werden erfragt.Auch das Begleiten zur Toilette, das An- und Auskleiden usw. usw. wird erfragt. Ich habe das Pflegetagebuch inklusive dem Buch Pflegegutachten bei der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen bestellt. Es kostete 4,80¤, hat sich aber bezahlt gemacht. Die ISBN Nr.: lautet 3-933705-37-1.Vielleicht habe ich Dir ein bisschen geholfen.
        Gruß Robinie

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        • RE: Die Grenzen verschwimmen


          Vielen Dank, Robinie,

          leider weiß ich, dass man Hilfestellungen leisten muß. In der Ablehung stand von mindestens zwei Hilfestellungen der anrechenbaren Pflegezeit.

          Gerade das ärgert mich ja. Es ist ungleich schwerer, die Nerven zu behalten und geduldig zu bleiben und immer wieder die gleichen Sätze zu wiederholen, damit sich meine Mutter überhaupt erst einmal bewegt und ins Bad geht als eine Schüssel zu nehmen und sie selbst zu waschen. So sie körperliche Defizite hätte bekämen wir Pflegegeld. Selbst waschen wäre schneller und weniger anstrengend.

          Von den minütigen Satzwiederholungen wie: "Heute geht aber kein Wind" oder "Wir müssen noch Brot kaufen" (10 - 20 mal pro Tag) will ich hier gar nicht reden.

          Da soll noch einer verstehen, um was es bei der Pflegestufe überhaupt geht.

          Zweifelnd an dem Sinn bzw. Unsinn der ganzen Sache danke ich und grüße euch
          Morla

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          • RE: Die Grenzen verschwimmen


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            • RE: Die Grenzen verschwimmen


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              • RE: Die Grenzen verschwimmen


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                • RE: Die Grenzen verschwimmen


                  hallo ich arbeite in der altenpflege als tip kann ich dir empfehlen die krankenkassen haben pflegetagebücher welche man gezielt führen kann die pflegestufen sind nach einem art punktesystem in zeitaufwand eingeteilt ich kann das schlecht beschreiben vieleicht könnten wir telefonieren liebe grüsse beatrice

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                  • RE: Die Grenzen verschwimmen


                    Hallo Morla,

                    habe heute schon die Bewilligung erhalten, sogar Pflegestufe 2! Ich denke, die Zuständige war einfach wirklich diesbezüglich schon sensibilisiert. Es ist allerdings auch so, dass ich schon bei vielem angegeben habe, dass man meinen Vater nicht nur anleiten muss, sondern auch nachhelfen bzw. eigentlich die Tätigkeit übernehmen muss, was leider auch stimmt. Ich kann mich heute über die finanzielle Unterstützung nur sehr begrenzt freuen, da es meinem Vater seit ein paar Tagen, und vor allem heute erkenntlich, wieder schlechter geht, und ich tierisch Angst vor der nächsten "psychotischen" Phase habe, die am Start steht (Ängste, Hallus, noch mehr verminderte Aufmerksamkeit etc.). Muss mich darum kümmern, mal wieder, kurz vor dem Wochenende noch irgendeinen geeigneten Arzt zu finden. Es ist eine Katastrophe
                    Wünsche Euch viel Glück und frage gerne weiter
                    Flieder

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