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Rechtslage

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  • Rechtslage

    Hallo!
    Ich lebe seit ca. 2 Jahren wieder bei meinem Vater, da er an Alzheimer erkrankt ist.
    Seit ca 2 Wochen hat er angefangen zu klauen. Er kauft 2 Dosen Katzenfutter (das einzige, das er noch selbst einkauft)und nimmt einen Schokoriegel mit, ohne zu bezahlen.
    Nun hat mir die achso mitfühlende Polizei erklärt, dass auch ich durch die vorhandene Vorsorgevollmacht eine Anzeige wegen Unterlassung bekommen könnte.
    Ich habe Sozialpädagogik studiert und somit auch ein bisschen Ahnung von der Rechtslage, aber von dieser Möglichkeit habe ich bis jetzt noch nichts gehört und das macht mir ein wenig Angst.
    Habe ich denn wirklich mit rechtlichen Folgen zu rechnen.
    Liebe Grüsse


  • RE: Rechtslage


    Liebe/r Kathl,

    eine Unterlassung auf was würde ich fragen ? Anders als Kinder unterliegen erwachsene Menschen nicht einer Aufsichtspflicht. Das gilt für einen Menschen, der an AD erkrankt ist ganz genauso.
    Heime mit geschlossenen Abteilungen sind gehalten, einer Aufsichtpflicht bei Weglaufgefahr zu genügen...
    Vorsichtsmaßnahmen bei Gefährdung zu treffen, ist ein anderer Schuh.
    So, wie die Polizei meint, ist sie auf dem Holzweg. Allenfalls ist die Anzeige gegen den Vater wegen Diebstahls dran.

    Die Vorsorgevollmacht ist kein Grund, daraus ein "Aufsichtpflicht abzuleiten", denn diese regelt -im Falle der nicht möglichen Selbstbestimmung-, definierte Rechtansgelegenheiten, aber auch Entscheidungen über die medizinischen Maßnahmen treffen zu dürfen...am besten notariell beurkundet.
    Wenn jeder Mensch, der vorsorgehalber in Deutschland eine Vorsorgevollmacht getroffen hat, unter Aufsichtspflicht stehen würde...na dann helau :-)

    Ihr Vater ist darüberhinaus ganz bestimmt kein Dieb. Er geht normal einkaufen und sieht, was er kennt...(gibts eine Katze oder gab es die :-) ? ) und dann vergisst er einfach zu bezahlen, weil er diese Abläufe nicht mehr zusammen bekommt.

    Um dem vorzubeugen, würde ich empfehlen, in den üblichen Geschäften, in denen ihr Vater einkauft, mit den Marktleitern, Inhabern über dieses Problem zu sprechen. Reden Sie über Alzheimer und was es mit ihrem Vater und einer Million anderer Betroffener in Deutschland tut...

    Bieten Sie an, angerufen zu werden, wenn ihr Vater -auch auf Ansprache -nicht bezahlt hat oder gar kein Geld dabei hat. Hinterlegen Sie am besten ein Schriftstück mit der Aufforderung sich bei Ihnen zu melden als Verantwortliche und dem Inhalt, dass ihr Vater krank ist und nicht immer weiss, wie ein Einkauf richtig funktioniert, weil er eine Krankheit hat.

    Ich meine auch, Sie sollten für diesen Vorfall nochmals mit dem Geschäft reden, falls dort über eine Anzeige nachgedacht wird...das muss nicht sein.

    Liebe Grüsse
    Auguste










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