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Betreuung

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  • Betreuung

    Ich habe eine Frage, was die Betreuung einer Demenz-Erkrankten betrifft.
    Meine Tante lebt in einem Pflegeheim und hat einen gesetzlichen Betreuer. Ihr Adoptivsohn durfte die betreuung nicht übernehmen, weil er wohl nicht erbberechtigt ist. Nun möchte ich die Betreuung übernehmen (Ich bin erbberechtigt). Welche Schritte muß ich nun einleiten, um die Betreuung zu übernehmen?
    Der Betreuer kümmert sich überhaupt nicht um meine Tante und es dauerte z.B. über ein Jahr, bis sie ein neues Gebiss bekam. ( Da sie ein Jahr keine Zähne hatte, verweigerte sie natürlich das neue Gebiss und hat es weggeschmissen)
    Wo und wer kann mir nun Auskunft geben, was ich tun kann, um meiner Tante eine gute Betreuung zu gewährleisten?
    Ich möchte noch anmerken, das ich selbst in einer WG für Demenz und psychisch Kranker arbeite. Nur rechtlich kenne ich mich nicht so gut aus.
    Vielen Dank an Alle, die mir vielleicht weiter helfen können.
    Gruß Betty


  • RE: Betreuung


    Hallo Betty!

    Du ich bin einfach zum Anwalt gegangen, habe meinen Wunsch vorgetragen ein Vorsorgevollmacht für meine Mutter und Tante zu bekommen.
    Der Notar und ich machten einen Termin, er kam, laß die Vorsorgevollmacht durch (Generalvollmacht) und er fragte meine Mutter und bzw. meine Tante ob sie einverstanden wären. sie sagten ja, ich unterschrieb fertig.
    Dann brauchst du ziemlich viele Kopien von der Vollmacht, denn du wirst sie in Krankenhäusern, bei Banken, bei Versicherungen usw. vorlegen müssen.
    Aber es berechtigt dich in Krankenakten einzusehen, Bettgitter zu erlauben/abzulehnen, Entscheidungen der Unterbringung zu treffen, Geld abzuheben, die Papiere für den Patienten zu
    regeln.. usw.
    Doch du musst vorher wissen, dass du dann auch echt in der Pflicht bist.
    Das ist nicht einfach nur so ein Zettel. Alle zu treffenden Entscheidungen und der üble Papierkram liegen dann bei dir. Das kostet echt viel Zeit und Nerven.
    Du bist dann wirklich der Ansprechpartner, der erreichbar sein sollte und auch kompetent ist.
    Glaube mir, ich hatte drei Vorsorgevollmachten und ich empfehle dir auch noch eine Patientenverfügung, damit du im Sinne im Patienten handeln kannst in schweren gesundheitlichen Punkten.
    Ich bewundere dich, dass du das auf dich nehmen willst, aber bitte auch nur, wenn du das DURCHHALTEVERMÖGEN hast! Leicht ist das nicht.
    Melde dich nochmal und viel Glück bei deiner Entscheidung gruß Bine110

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    • RE: Betreuung


      Hallo Bine.
      Danke für deine Antwort. Ich möchte mir die Betreuung ja teilen. Der Adoptiv-Sohn meiner Tante wohnt vor Ort und würde vieles übernehmen. Es existiert ja schon eine Generalvollmacht, welche aber nicht anerkannt wird. Von dem Sohn selbst gestellt. Er ist aber nicht erbberechtigt und deshalb wurde ein Betreuer vom Amt gestellt. ( 2004) Nur handelt der nicht im Sinne meiner Tante und betreut sie sehr schlecht. Leider ist sie jetzt für eine Unterschrift schon zu dement.
      Ich werde jetzt deinem Rat folgen und mit Hilfe eines Notars alles in die Wege leiten. Ich werde dir dann berichten.
      Liebe Grüße, Betty

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      • RE: Betreuung


        hallo Betty, also das kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Vorsorgevollmacht nicht anerkannt wird, wenn sie notariell beglaubigt ist.
        Du könntest (mal angenommen) : eine Freundin bitten, für dich eine Vorsorgevollmacht zu unterschreiben.
        Sie wäre dann berechtigt alles für dich zu regeln.
        Also das mit dem teilen der Vollmacht halte ich in deinem Falle nicht gut.
        Es sollte immer derjenige die vollmacht bekommen, der auch definitiv in der Lage ist im Sinne des "Menschen" zu handeln. Dafür braucht man Zeit, Geld und Geduld und Nerven.
        Diese Vollmacht ist kein Spaß, sie ist eine wirkliche Aufgabe, die einem evtl. alles abverlangt.
        Berücksichtige das bei deinen Entscheidungen.
        Gehe wirklcih zum Notar! Es ist wirklich wichtig, dann hast du Klarheit und neue Gedankenpunkte für eine Entscheidung.
        Melde dich doch bitte wieder. Lieben Gruß bine

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        • RE: Betreuung


          Sehr geehrte Betty,

          es gibt einen Unterschied zwischen einer Betreuung, die vom Vormundschaftsgericht veranlasst wird und bei der z.B. Sie als Betreuerin eingesetzt werden könnten und einer Vorsorgevollmacht, die notariell beglaubigt werden muß und für die die Voraussetzung ist, daß Ihre Tante noch geschäfts- und testierfähig ist. Ist Sie dies nicht, kann Sie auch keine rechtlich wirksame Vorsorgevollmacht unterschreiben. In diesem Fall muß dann also tatsächlich, wie oben erwähnt, eine Betreuung beim Vormundschaftsgericht beantragt werden. Daß letzteres Ihrer Situation am ehesten entspricht, entnehme ich Ihrer Aussage, daß es bereits einen Betreuer gibt. Wenden Sie sich z.B. an einen Rechtsanwalt um sich genau beraten zu lassen. Es gibt zu diesem Thema auch gute Informationsbroschüren.

          Mit freundlichen Grüssen,

          Spruth

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