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sturer Neurologe

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  • sturer Neurologe

    Sehr geehter Herr Dr. Spruth!
    Vielen Dank nochmals für Ihre Antwort!
    Mein vater wird sich genau mit Ihrer Aussage an den (noch) behandelnden Neurologen meiner Tante wenden. Wir hoffen, daß dies für Sie so in Ordnung geht(?). Er hatte meinen Vater fast lauernd dazu aufgefordet: "Na dann bin ich mal gespannt, was die Charite dazu sagt. mein Vater hat zwar die Muster...aber es geht hier um die Weiterverordnung. Ihre Aussage gibt meinem Vater Kraft, sich weiter zu engagieren. Leider bin ich 400 km vom Geschehen entfernt. Mein vater ist der Betreuer meiner tante und hat überhaupt keine Probleme damit, ihr vorhandenes Kapital in alle sinnvollen Medikationen zu investieren. Es wartet nur der Sohn, der hofft, noch soviel Geld wie möglich einzustreichen...
    Falls sie noch Empfehlungen, bezüglich der Medikation oder sonstiges aussprechen können oder Rückfragen haben, die uns weiterhelfen, bitten wir Sie, um eine Rückmeldung. Wir sind für jeden Hinweis äußerst dankbar. Wichig ist für meinem Vater auf jeden Fall, eine Argumentationsgrundlage für den nächsten Besuch beim Neurologen. Es wird hierbei um die Frage gehen ob Axura weiterverordnet werden kann oder nicht. Sie sagen, daß es diesbezüglich keine Regelung gibt, der Neurologe wird jedoch die Wirksamkeit des Medikamentes anzweifeln, auch wenn mein Vater ihm positive Rückmeldungen liefern kann.
    Wir hoffen sehr auf Ihre weitere Unterstützung.
    Ganz herzlich
    Schilli


  • RE: sturer Neurologe


    Ich verstehe Ihre Sorgen, aber was ich nicht verstehe... wieso wechseln Sie nicht einfach den Arzt? Das habe ich auch getan, nachdem der ehemalige Neurologe unserer Oma anfing, Probleme zu machen (auch ewg. Budget). Der neue verordnete dann sofort problemlos Ebixa. Ich wünsche Ihnen jedenfalls weiterhin viel Kraft!

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    • RE: sturer Neurologe


      Sehr geehrte/r Schilli,

      nur damit keine Mißverständnisse aufkommen: ich kenne ihren Vater nicht und kann daher auch keine individuelle Behandlungsberatung vornehmen. Alles, was ich tun kann, ist grundsätzliche Prinzipien und Zusammenhänge erläutern, die teilweise aber meine persönliche Meinung darstellen, und nicht, wie der behandelnde Arzt Ihres Vaters es formuliert, die "der Charité".
      Nochmals und kurz zusammengefasst: Axura/Ebixa ist zugelassen für die mittel- bis schwergradige Alzheimer-Demenz. Die Beantwortung der Frage ob und wie lange weiterverordnet werden soll, sollte sich am therapeutischen Erfolg orientieren. Diesen zu beurteilen kann mitunter sehr schwierig sein, was ist ein "therapeutischer Erfolg"?. Die musste auch für medizinische Studien, welche die Wirksamkeit von Antidementiva untersuchen, geklärt werden: Die deutsche Arzneimittelzulassungsbehörde verlangt eine Verbesserung auf 3 verschiedenen Ebenen: 1. in Bezug auf die "Aktivitäten des täglichen Lebens", also die Alltagskompetenz. 2. in Bezug auf die Kognition, d.h. z.B. das Gedächtnis, nachgewiesen durch Tests und 3. in Bezug auf den globalen klinischen Gesamteindruck, bevor ein Antidementivum als solches zugelassen wird. Diese Verbesserungen sind nun im (Praxis-)Alltag häufig erstens schwer nachzuweisen und zweitens treten sie z.T. im Einzelfall auch gar nicht alle so eindeutig auf. Das macht es manchmal äußerst schwer, die Entscheidung für oder wider Weiterverordnung zu fällen. Das einzige Kriterium, welches diese Entscheidung nicht beeinflussen sollte, ist das von Ihnen angesprochene Budget, obgleich ich mir darüber im Klaren bin, dass ich dies aus der Position eines Klinikarztes sage, der nicht die z.T. existenzbedrohenden Regressforderungen befürchten muss, mit denen die niedergelassenen Kollegen konfrontiert werden können.

      Mit freundlichen Grüssen,

      Spruth

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