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Was, wenn Pfleger krank?

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  • Was, wenn Pfleger krank?

    Mein Vater ist körperlich recht fit, aber aufgrund seiner Alzheimer / Demenz absolut nicht in der Lage, mehrere Stunden ohne Aufsicht bzw. Anleitung zu sein. Die Pflegekasse sieht aufgrund seiner körperlichen Stabilität keinen Handlungsbedarf, Antrag auf Pflegestufe (mit Pflegetagebuch) wurde schon zweimal abgeleht.
    Meine Mutter pflegt ihn also allein (ich helfe, wo ich kann, bin aber voll berufstätig).
    Was passiert, wenn meine Mutter - z.B. wegen eines Krankenhausaufenthalts - plötzlich ausfällt? Wahrscheinlich wird das bald auf uns zukommen, denn sie muß sich einer Augenoperation unterziehen. Das kann aber ja auch mal ungeplant passieren.
    Mein Vater würde nie freiwillig in eine Tagespflege gehen, und auch keine fremde "Aufsichtsperson" zuhause dulden.
    Wie geht das mit dem Antrag auf Betreuung beim Amtsgericht? Kann man dies vorsorglich machen und erst in Anspruch nehmen, wenn der Ernstfall eintritt?


  • RE: Was, wenn Pfleger krank?


    Liebe Silvia,

    eine Betreuung kann jederzeit angeregt werden und man sollte nicht auf den Tag X damit warten. Es gibt verschiedene Betreuungsmodule und man sollte sich im Vorfeld überlegen, was Sinn macht.

    Selbstverständlich wird das Gericht eine Überprüfung der Notwendigkeit vornehmen.
    Eine Pflegestufe ist nicht die Voraussetzung zur Einrichtung einer Betreuung (wenn auch hilfreich).

    Formulare zur Beantragung gibt es bei Anruf. In der Regel beim Gesundheitsamt, Betreuungsstelle.

    Noch besser, wenn der Vater dies noch attestieren kann, rechtzeitig eine Generalvollmacht beim Notar zu machen.
    Der Unterschied liegt darin, dass man keine Betreuerberichte schreiben muss, kein Geld für die Betreuung bezahlt und im wesentlichen mehr Rechte hat, für den Anderen zu entscheiden, ohne wieder Anträge stellen zu müssen.
    Das erfordert natürlich das absolute Vertrauen dessen, der diese Vollmacht erteilen soll.

    Infos zum Thema:
    http://www.alzheimerforum.de/2/14/2/ratgebe2.html#6
    Im Falle einer Betreung ist es ein guter Schachzug, zwei Betreuer zu bestellen. Ehefrau und Tochter, falls mal einer davon ausfällt, weil man selbst ins KH muss...zum Beispiel.

    Damit zu der anderen Frage und Lösungsmöglichkeiten:
    Tochter/ein anderer Nahestehender muss sich frei nehmen,
    die Eltern können eine hauswirtschaftliche Hilfe über die KH besorgen, aber wer ist dann Nachts da ?

    Es bleibt ansonsten nur die Kurzzeitpflege aus eigener Tasche zu bezahlen oder eine Pflege für Zuhause zu engagieren. Hier helfen Personalgenturen, die Schwestern vermitteln.

    Diskutieren in so einem Fall, wird nichts bringen.

    Angebracht ist eine Betreuung für den Aufenthalt in einem solchen Fall -Kurzzeitpflege-, damit Papa nicht einfach aus einem Heim "ausbüchsen" kann. Ohne dies, hat niemand juristischen Grund ihn nicht gehen zu lassen.

    Wie lange liegt die letzte Beantragung einer PS zurück ?

    Liebe Grüsse
    Auguste D.






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    • RE: Was, wenn Pfleger krank?


      Liebe Auguste,
      danke erstmal für die schnelle, pragmatische Antwort!
      Der letzte Antrag auf PS war ca. im Oktober, nach erster Ablehnung Einspruch, zweite Ablehnung im Dezember 2004 (attestierter Pflegebedarf: 9 Minuten täglich!)
      Ich habe zusammen mit meiner Mutter am Freitag einen Termin beim Hamburger Amtsgericht zwecks Antrag auf Betreuung. Die Dame am Telefon sagte mir aber, dass schon konkreter Handlungsbedarf bestehen muß; eine "Für-den-Fall-dass..." Betreuung würde nicht möglich sein - stimmt das? Wir wollen Papi doch so lange wie möglich zu Hause behalten, aber wenn dann doch ein Notfall eintritt? Er wollte auch schon beim letzten Krankenhausaufenthalt weglaufen; zum Glück war ich da und konnte ihn beruhigen. Wir haben aus Februar 2003 eine- nicht notariell beglaubigte - Vorsorgevollmacht für alle Belange (Finanzen, Gesundheit, Aufenthalt etc.) - hilft das?

      Kommentar


      • RE: Was, wenn Pfleger krank?


        Sehr geehrte Silvia,

        die nicht-notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht hilft Ihnen im Ernstfall u.U. nichts, daher ist es sinnvoll, die Betreuung bald zu beantragen, da meiner Erfahrung nach einige Zeit verstreichen kann bis sie endlich eingerichtet wurde. Die Bemenrkung der "Dame am Telefon " ist nicht ganz falsch aber überflüssig. Natürlich ist es bei einer Demenzerkrankung so, daß der "konkrete Handlungsbedarf" jederzeit eintreten kann (Unterbringung gegen den Willen des Patienten, Vertretung vor Behörden,...) somit können und sollten Sie die Betreuung schnellstmöglichst beantragen.

        Mit freundlichen Grüssen,

        Spruth

        Kommentar



        • RE: Was, wenn Pfleger krank?


          Liebe Silvia,

          was kann der Papa denn noch, was nicht mehr ?

          Aus der Linkinfo geht ja eindeutig hervor, wenn eine Maßnahme ansteht...schwerwiegende Beeinträchtigungen da sind....
          Trotzdem würde ich den Termin wahrnehmen. Dann weiss man gleich besser Bescheid und in der Regel sind die Herrschaften nicht nur kompetent beratend sondern auch hilfsbereit. Ich würde die erlebte Situation schildern, auch das für die Mutter eine OP ansteht und vermutlich keine andere Lösung als KZP in Frage käme.

          Notariell beglaubigte Vollmachten haben den Vorteil, anerkannt werden zu müssen. Wenn Papa also noch gut drauf ist und versteht, was damit geregelt wird, würde ich mit ihm zum Notar gehen...vielleicht gibt es sogar Einen, den sie kennen und die derzeitigen Einschränkungen erklären können und der für Papa das Wesentliche unkompliziert abfragt.

          Nun würde ich aber den Termin auf dem Amtsgericht abwarten. Vielleicht ist ja doch die Betreuung ab sofort zu regeln.

          Die Pflegestufe wird er sicherlich noch erhalten. Das ist leider nur eine Frage von Zeit :O(((((, in der die Krankheit ihren fortschreitenden Tribut fordert.

          Sobald die Zeiten für die Versorgung höher werden, wieder neu beantragen.

          "pflegerischer" Hilfebedarf Pflegestufe 1
          im Tagesdurchschnitt über 45 Minuten und wenigstens
          2 Verrichtungen am Tag

          hauswirtschaftlicher Hilfebedarf
          im Tagesdurchschnitt 45 Minuten bei mehrfachem Bedarf in der Woche

          Gesamter Hilfebedarf
          durchschnittl. 90 Minuten

          Ich drücke für Freitag die Daumen und alle Fragen aufschreiben, damit man nichts vergisst.

          Lieben Gruss
          Auguste D.




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