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Wie lange kann ein Patient Auto fahren?

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  • Wie lange kann ein Patient Auto fahren?

    Sehr geehrter Herr Spruth,
    diesmal ist es keine absolut medizinische Frage.
    Der Lebensgefährte (79 J.) meiner Mutter hat Alzheimer, was auch vom Neurologen attestiert wurde. Das ganz genaue Stadium ist mir und meiner Mutter leider nicht bekannt wegen der Schweigepflicht der Ärzte. Er hat anfangs (Beginn ca. letzten Frühsommer) Präparate verschrieben bekommen, die wegen zu großer Nebenwirkungen aller 6-8 Wochen gewechselt wurden. Der Demenz-Zustand hat sich bis jetzt jedoch verschlechtert.

    Der Betroffene - in dem Fall jetzt immer "B" genannt, hat den Führerschein, fährt jedoch immer schlechter, wenn nicht sogar inzwischen schon katastrophal Auto. Es ist ein Wunder, dass bei den Kurztouren (Einkauf, Arztbesuch im Ort oder Nachbarstadt) noch nichts Schlimmes passiert ist. Bekannte, die eine der letzten Auto-Aktionen mit eigenen Augen beobachtet haben, teilten mir mit, dass "B" Gas mit Bremse verwechselt, kein richtiges Augenmaß hat, alle möglichen Hebel ausprobiert in der Hoffnung, den Scheibenwischer zu finden und dann wenn er fährt, den Bleifuß absolut nutzt. Vorfahrtsregeln werden nur ab und zu berücksichtigt.
    Ich habe mich inzwischen mit der Tochter von "B" ausgetauscht. Wir würden gerne wissen, was man machen kann, um rechtlich gesehen das Thema Autofahren als extremer Gefahrenherd für "B" zum Abschluss zu bringen, sprich zu erwirken, dass Behörden evt. einen Fahrtest oder auch Gesundheitstest mit "B" machen und dann evt. doch den Führerschein einziehen.
    Welche Möglichen gibt es überhaupt?
    Leider hat "B" seiner Tochter nicht die Patientenvollmacht oder andere Vollmachten unterschrieben, (er wäre ja vollkommen gesund, obwohl er vom Neurologen die Diagnose gehört hat)d.h. er ist in jeder Hinsicht voll geschäfts- und handlungsfähig.
    Ich mache mir auch große Sorgen um meine Mutter, die meist Beifahrer im Auto ist. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis es krachen wird. Aber dann weiß man nicht, ob es nur zu einem Blechschaden kommt, oder ob auch Menschenleben oder Menschengesundheit auf dem Spiel stehen werden.

    Was können Sie mir raten?

    M.f.G.
    ALZI



  • RE: Wie lange kann ein Patient Auto fahren?


    Sehr geehrte Frau Sehr,

    da es zu diesem Theam bereits verschiedene Beiträge mit nützlichen Tipps unterschiedlicher Forenteilnehmer gab, erlauben Sie mir bitte, Sie darauf zu verweisen. Um diese aufzufinden klicken Sie bitte auf "Suche im Forum" (finden Sie ober- und unterhalb des Beitrags) und geben Sie als Suchbegriff z.B. "Auto" ein.
    Einen interessanten Beitrag zu diesem Thema finden sie auch auf dieser Seite:
    http://www.aerztlichepraxis.de/aktue...izin/alzheimer
    Kopieren Sie die Adresse einfach in das Adressfeld Ihres Browsers und drücken Sie auf Enter.

    Mit freundlichen Grüssen,

    Spruth

    Kommentar


    • RE: Wie lange kann ein Patient Auto fahren?


      Liebe Ute,

      ihre Sorgen sind gut zu verstehen. Leider fehlt den Kranken oft die Einsicht in vorhandene Defizite, sie werden ignoriert und vertuscht, abgetan. Man ist nicht krank :-(
      Aber Auto fahren mit den geschilderten Auswirkungen ist gefährlich für alle Beteiligten.

      Ergänzend zum Auto:

      In einem Gutachten des Bundesverkehrsministeriums und des Ministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit wird eindeutig festgestellt, dass Menschen, die unter einer senilen oder präsenilen Hirnkrankheit leiden, nicht fahrtauglich sind. Angehörige und der betreuende Arzt sollten deshalb frühzeitig auf den Kranken einwirken, um mögliche Risiken zu vermeiden.

      Bei zunehmenden Einschränkungen in anderen Lebensbereichen kann das Auto fahren als wichtige Aktivität verbleiben, die die eigene Kompetenz und Unabhängigkeit für den Kranken erfahrbar macht. Für Angehörige ist es deshalb nicht leicht, einzuschätzen, ab wann beim Fahren Risiken mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen entstehen. Während "automatisierte" Vorgänge beim Auto fahren, wie Kuppeln, Schalten, Lenken, Bremsen usw. aufgrund der langjährigen Routine zunächst meist nicht beeinträchtigt sind, treten die ersten Probleme häufig bei der räumlichen Orientierung auf, und es fehlt die innere Weitsicht bei der Einschätzung von Verkehrssituationen. Gewohnte Strecken sind deshalb wesentlich risikoärmer als unbekanntere Fahrtstrecken.
      Eine freiwillige Prüfung der Fahrtauglichkeit ist bei der Führerscheinstelle des TÜV möglich. Diese Prüfung kann auch z.B. von Angehörigen angeregt und dann amtlich angeordnet werden. Die Kosten (ca. 150 Euro, bzw. bei der angeordneten Prüfung ca. 270 Euro) sind selbst zu tragen.

      Es lohnt übrigens in den alten Mails nachzuschauen.
      Tricki könnte auch sein, das Auto einfach lahmzulegen, Kabel ab und das Auto ist leider kaputt und für eine Reparatur viel zu teuer.

      Das andere Thema ist, eine Vollmacht von B. zu erwirken, damit die Familie -nicht handlungsunfähig- wird. Es sieht so aus, das bereits jetzt Probleme auftreten, wenn ich lese, das die Ärzte der Tochter keine Auskünfte erteilen :O(((


      Bitte ab Punkt 5. weiterlesen....

      http://www.alzheimerforum.de/2/14/2/ratgebe2.html#4

      Interessant könnte dieser Punkt sein :
      Gegenseitige Vollmacht
      Eine Vollmacht kann auch als gegenseitige Vollmacht ausgestellt werden, das heißt, zwei Personen erteilen sich gegenseitig dieselbe Vollmacht. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Kranke sich sehr um die Erhaltung seines Selbstbestimmungsrechts sorgt. Die gegenseitige Vollmacht gibt der kranken Person das Gefühl, gleichberechtigt zu sein.

      Sollte hier letztlich nichts zu bewirken sein, würde ich der Tochter und/oder ihrer Mutter empfehlen, sich die Betreuung für bestimmte Aufgabenbereiche zusprechen zu lassen.

      Beste Grüsse
      Auguste D.






      Kommentar


      • RE: Wie lange kann ein Patient Auto fahren?


        Hallo Ute,
        ich habe kürzlich auch einen interessanten Artikel zum Thema Autofahren und Alzheimer auf den Internet-Seiten www.alzheimerinfo.de gelesen.
        http://www.alzheimerinfo.de/aktuelles/news/2004-09-14/

        Einen schönen Abend wünscht
        Niklas

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