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galantaminstudie

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  • galantaminstudie

    Ich unterstütze die Ehefrau eines Alzheimerpatienten, der von seiner Neurologin gedrängt wurde, an einer Doppelblindstudie teilzunehmen. Bisher hat er keine Betreuung (im juristischen Sinne) und wird von seiner Ehefrau aufopferungsvoll zu Hause versorgt. Er ist aber nicht mehr in der Lage, sein Leben selbst zu bestimmen. Dennoch hat ihn seine Neurologin den Behandlungsvertrag, den er nicht mehr verstehen kann, unterschreiben lassen und die Ehefrau als Betreuerin. Mir drängt sich die Frage auf, ob es ethisch angemessen ist, auf diese Weise einen Studiumsteilnehmer zu gewinnen. Weiterhin frage ich , ob ihm auf diese Weise eine angemessene Behandlung vorenthalten wird.


  • Re: galantaminstudie


    Hallo alemmer,

    Galantamin ist der Wirkstoff von einem Medikament namens Reminyl. Das ist aber schon länger im Einsatz. Mein Vater bekam es lange Zeit und es hatte auch geholfen. Ich verstehe daher nicht den Sinn dieser Studie, da Studien i.d.R. VOR dem breitflächigen Einsatz von Medikamente zu erfolgen haben.

    Ob das Einverständnis zur Teilnahme an dieser Studie rechtens ist, hängt von der Art und Weise dieses "Aufdrängens" ab. Es könnte der Straftatbestand der Nötigung erfüllt sein, wenn z.B. irgendwelche, auch subtile, Drohungen damit verbunden sind oder eine Notlage ausgenutzt wurde. Wichtig ist auch eine dem Laien verständliche Aufklärung, die evtl. nicht korrekt war, wenn nicht auf schon erfolgten Einsatz der Substanz hingewiesen wurde. Die Unterschrift des Patienten müßte sich leicht anfechten lassen - was aber einen Rechtsanwalt und Gutachter erfordert. Vielleicht erkunden Sie sich mal beim zuständigen Vormundschaftsgericht.

    LG
    Egon-Martin

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    • Re: galantaminstudie


      Sehr geehrte/r alemmer,

      1. Wenn der Patient nicht geschäftsfähig ist, kann er auch keine rechtsgültige Einverständniserklärung zur Teilnahme an einer klinischen Studie geben.
      2. In Deutschland gibt es keine Doppel-Blind-Studie mit Galantamin bei Alzheimer-Patienten.
      3. Wenn der Patient eine Alzheimer-Demenz hat, sollte er, je nach Stadium, Begleiterkrankungen und -medikation eines der zugelassenen Antidementiva bekommen (Aricept, Exelon, Reminyl, Axura, Ebixa). Bekommt er keines, sollte hinterfragt werden, warum dies nicht der Fall ist.
      4. Anders verhält es sich, wenn der Patient nicht unter einer Alzheimer- sondern einer anderen Demenz leidet. Auch hier gilt aber, was ich unter Punkt 1 schrieb.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Spruth

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