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Demenz - Angehörige

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  • Demenz - Angehörige

    Eine uns nahestehende, schwer an Demenz erkrankte Person, wird von seinem Ehepartner betreut. Die Erkrankung ist stark fortgeschritten und hat sich nach einem Schlaganfall noch deutlich verschlimmert. Der Patient hat körperlich keine Kraft mehr. Sitzt er in einem Stuhl und fällt leicht zu einer Seite, kann er sich alleine nicht mehr aufrichten. Er ist verwirrt, kann teilweise garnicht oder nur undeutlich reden und hat starke Schluckbeschwerden. Die komplette Pflege / Betreuung wird alleine durch die auch bereits schon 77 jährige, gebrechliche und körperliche schwache Ehefrau übernommen. Wir haben mehrmals mit ihr gesprochen, sie möge Hilfe durch einen Pflegediemst in Anspruch nehmen. Sie lehnt dieses wehement ab und weigert sich strikt, wird dann teilweise sogar bösartig. Wir wollen und können uns das nicht mehr mit ansehen und haben Angst um den Patienten. Was können wir als außenstehende Person, vielleicht über eine dritte Instanz tun, um den Patienten zu schützen. Selbst Gespräche der eigenen Tochter und der Brüder des Patienten mit der Ehefrau sind auf stärkste Ablehnung gestoßen und im Streit geendet.


  • Re: Demenz - Angehörige


    Hallo,
    es gibt die Möglichkeit beim örtlichen Amtsgericht eine Betreung anzu regen. die Betreuung wird vom Amtsgereicht für bestimmte Aufgabengebiete z. B. Gesundheitsfürsorge angeordnet. Die Anregung für eine hilfebedürftige Person eine Betreueung anzu ordnen kann jeder geben. die meistneAmtsgerihcte habe hierfür sogar Vordrucke. Außerdem kann man die Anregung auch mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts stellen. Im Formular wird häufig nach ehrenamtlichen Betreuern gefragt. Man muss niemanden angeben. Insbesondere muss man nicht selbst die Betreuung übernehmen. In dem von Ihnen geschilderten Fall empfiehlt sich eine Betreunung durch Dritte z.b. einen Berufsbetreuern. Ansonsten dürfen sichdie Konflikte in der Familie noch verschärfen. Die Betreuung wird zunächst für ein 1/2 Jahr angeordnet, und dan überprüft ob sie noch erforderlich ist. Be ider Betreuung handelt es sich um eine rein rechtliche Betreuung d. h. der Betreuer entscheidet z.B. ob ein Pflegedienst erforderlich ist und beauftragt ihn.
    Viele Amtsgreichte aber auch Organistionan wie die Alzheimergesellwschaft, Caritas ect. erklären auf ihren Homepages die Betreueung. Das zuständige Amtsgericht findet man ebenfalls im Netz. Ein Formular für die Anregung einer Betreuung findet sich z.B. unter
    fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-familie/soziales/rechtliche-betreuung/fragen-zur-betreuung/formular-anregung-einer-betreuung-pdf,property=source.pdf

    Manch mal hilft es auch, wenn Dritte die Familei aufsuchen. Im Fall meiner Mutter haben wir und an die Caritas gewandt, die eine Demenz-Beratuung betreibt. Da meine Mutter krankheitsuneinsichtig ist, kam die Mitarbeiterin der Caritas unter dem Vorwand sie besuche in Abscprache mit den Hausarzt ( der Kirche ect.) alle alten Leute über 70 Jahre, um zu sehen, ob es ihnen gut gehe und sie etwas bräuchten. Dies sei in Service der Kirche (der Gemeinde, der Krankenkasse).
    Meine Mutter hat sich über den unerwarteten Besuch sogar gefreut.

    Bitte scheuen Sie nicht davor zurück eine Betreuung anzuregen. In den Formularen ist sogar vorgesehen, dass man mit dem zu Betreuenden nciht verwand, sondern z. B. ein Nachbar ist.
    Vielleicht helfen Ihnen die Tipps.
    Gruß Gabriele Maria

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    • Re: Demenz - Angehörige


      Hallo heusmann,
      ich finde den Vorschlag Gabriele Marias ausgesprochen problematisch. Die Ehefrau des Patienten ist seine Haupt-Bezugsperson und hat offenbar - so lange sie konnte - die Versorgung des Kranken gesichert. Sie nun über eine fremd angeregte Betreuung oder gar einen fremden Betreuer auszubooten, halte ich für unverantwortlich. Schließlich sind - wie Sie schildern - ja auch Kinder da, die sich um beide - Vater und Mutter - kümmern können. Die Versorgung eines Demenzpatienten - insbesondere wenn dies nur eine einzige Person leistet - ist sehr kräfteraubend und erschöpfend.
      Die Frau fühlt sich von Ihnen in die Ecke gedrängt und reagiert deshalb ablehnend und wütend - das ist, wenn man selbst in einer solchen Situation ist - durchaus verständlich. - Wenn Sie wirklich helfen wollen, dann sollten Sie versuchen Entlastung für die Nachbarin zu schaffen - z.B. durch einen Besuchsdienst der Kirche oder der Caritas. Hier sind speziell dafür ausgebildete meist ehrenamtliche Hilfskräfte, die vorbei kommen und sich für eine vereinbarte Zeit um den Kranken kümmern. Der betreuende Angehörige soll diese Zeit nutzen, um einmal abzuschalten oder etwas für sich zu tun. Auch könnten Sie selbst - wenn Sie es sich zutrauen - der Damen entlastende Hilfe anbieten, aber vermutlich vertraut Sie Ihnen nach den Streitgesprächen nicht mehr.
      Die Kinder des Ehepaares sollten sich zunächst mit dem Psychosozialen Dienst Ihres Kreises in Verbindung setzen. Vor dort aus werden ebenfalls Hausbesuche gemacht und beraten. Ich meine, man sollte auf jeden Fall behutsam vorgehen, denn die betreuende Ehefrau hat bis dato ja durchaus Großes geleistet. Aufgrund ihres eigenen Alters und der Erschöpfung in die sie geraten ist, weiß Sie vielleicht gar nicht, wie man die Hilfe durch einen Pflegedienst organsiert und wie es mit der Finanzierung aussieht. Hier sind wirklich die Kinder des Ehepaares gefordert. Hier sollten Sie meiner Meinung nach nachhaken und auf die Sprünge helfen. Viel Erfolg bei der Hilfe zur Selbsthilfe wünscht Leona

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      • Re: Demenz - Angehörige


        Sehr geehrte/r Frau/Herr Heusmann,

        ich schließe mich der Empfehlung von Leona an: sollten Sie befürchten, daß die Versorgung des beschriebenen Patienten nicht in ausreichendem Maße gewährleistet wird, sollten Sie Kontakt zum Amtsarzt, z.B. über den Sozialpsychiatrischen Dienst aufnehmen. Manchmal kann auch der Hausarzt etwas bewirken, wenn er die Familie schon lange kennt. Auch dieser sollte in die Bemühungen, die Ehefrau von der Notwendigkeit, Hilfe in Anspruch zu nehmen, eingebunden werden.

        Mit freundlichen Grüssen,

        Spruth

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