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Datenschutz bei Dementkranken

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  • Datenschutz bei Dementkranken

    Hallo zusammen!!!
    Im Zusammenhang einer heutigen Fortbildung über Sturzprophylaxe und Standards, bin ich über eine Handhabung bei Dementkranken mit "Wanderungseigenschaften" gestolpert,die in meinem Hause wie folgt angewendet wird:
    Patienten wird auf einem großen Zettel das Krankenhaus und die Station hinten auf den Rücken gepinnt, falls sie unbemerkt die Station bzw.das Haus verlassen sollten, um sie angeblich schneller wieder zu finden.
    In dem Hause in dem ich zuvor gearbeitet habe, war es schlicht weg nicht erlaubt, groß sichtlich zu machen, wohin dieser Mensch gehört, jedoch machte man einen Zettel in deren Tasche oder ein Armband fest.
    Man sagte mir heute, diese "Beschriftung" auf dem Rücken des Patienten wäre Datenschutz mässig völlig korrekt und vom Datenschutzbeauftragten des Hauses so abgesegnet.Dem Menschen muß der Freiraum gewehrleistet bleiben,d.h. weglaufen darf er jederzeit (auch wenn man um das hohe Risiko der Selbstgefährdung weiß) hauptsache,irgendwer findet ihn und bringt ihn wieder...????Ich selbst jedoch bin mit dieser Aussage nicht zufrieden.

    Meine Frage nun, wie weit darf ich einen Menschen so kenntlich machen für die Aussenwelt, wenn dieser selbst sich evtl.gar nicht mehr selbst sachlich dazu äussern kann, ob er ein Schild auf dem Rücken tragen möchte oder nicht?
    Verletze ich als Pflegeperson meine Aufsichtspflicht,wenn ich darum weiß, jemand könnte von Station rennen,und aufgrund hohem Pflegeaufwandt anderer Patienten bekomme ich dies nicht mit.Wer haftet wenn einem Dementkranken dann etwas passiert?

    Ich weiß,das niemand wirklich eine 24 Std.rundum Pflege und Aufsicht gewehrleisten kann,besonders nicht in der heutigen Zeit des Pflegenotstandes.Aber wenn man schon so einen Aufwandt betreibt, weil man z.B.das Bett nicht mehr mit dem vollständigen Patientennamen etikettieren darf,warum sollte es dann erlaubt sein,einen Dementkranken "großzügig zu etikettieren"????
    Warum?


  • Re: Datenschutz bei Dementkranken


    Hallo, ich frage mich gerade ob dieses Haus überhaupt für an Demenz erkrankte Menschen geeignet ist. So ein Heim sollte doch eigentlich ein Weglaufen nicht ermöglichen. (Z.B. Umzäunungen, Garten- in welchem sich die Menschen ohne Gefahr aufhalten können- usw.) Aber einen Zettel auf den Rücken zu kleben, finde ich persönlich sehr zweifelhaft und sehe das als einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dieser Menschen.

    Tracy

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    • Re: Datenschutz bei Dementkranken


      Hallo Tracy!!
      Sorry,hierbei handelt es sich nicht um ein Heim,sondern ein Krankenhaus,das hatte ich jetzt nicht dabei gesagt.
      Aber bei der heutigen Diskussion spielte dies keine Rolle ob Heim oder Krankenhaus.
      Ich finde es und da bleibe ich bei,einfach unmöglich.Mir pappt ja z.B.auch keiner weinen Zettel auf die Stirn,wenn ich z.B.nach einer OP noch benebelt bin....
      Man hat mir heute schlicht und einfach den Mund verboten,weiter darüber zu reden,das es ja auch ein undingen ist,weil ich keinen Paragraphen beibringen konnte,der das nicht erlauben würde mit dem Zettel...und,und,und....schliesslich gäbe es einen Datenschutzbeauftragten...
      Ich bin immer noch richtig sauer...so geht es nicht.

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      • Re: Datenschutz bei Dementkranken


        Hallo, vielleicht führen Sie mal folgendes an:

        Artikel 12 der Menschenrechte:

        Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

        Ich würde auch mit einer Unterlassungsverfügung drohen. Diese kann bei Gerichten beantragt werden oder von einem Rechtsanwalt ausgestellt werden.

        Tracy

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        • Re: Datenschutz bei Dementkranken


          Ja Urmeliii und Tracy - wenn Ihnen schon einmal Ihr Alzheimer kranker Angehöriger über den Gartenzaun entwischt ist, dann pfeifen Sie auf Datenschutz und Grundgesetz und rennen durch die Stadt, um ihn wiederzufinden und wenn er ein Schild hätte, würde vielleicht ein Passant ihn zurückbringen können bevor im Radio die Meldung kommtie Polizei bittet um Ihre Mithilfe -Herr X orientierungslos etc. wurde aufgefunden. Denn einschliessen dürfen Sie Ihren Patienten auch nicht, das ist eine freiheistentziehende Massnahme. Sie sind sicher jung und voller Idealismus. Aber die Praxis weicht halt oft von der Theorie ab. Ob es nun ein Schild auf dem Rücken sein muss oder eine dezentere Variante - ich hätte gegen eine solche Identifizierungsmöglichkeit nichts. Preston

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          • Re: Datenschutz bei Dementkranken


            Hallo,
            also ich finde es auch fragwürdig, ob diese Methode verträglich ist. Wenn ein Patient so verwirrt ist, dass er sich selbst gefährden könnte und Schutz braucht, dann muss man diesen bieten, und nicht ein Schild am Rücken anbringen; dezentere Anbringung ist ja ok. Es scheint aber in Krankenhäusern ein großes Problem zu sein, ich kann mich erinnern, wie mein Vater mit der Überdosis Melperon im Krankenhaus war, und nach der Intensivstation, die ja noch einigermaßen überwacht ist, auf ein normales Zimmer kam, direkt vor der Ausgangstür im Parterre. Manchmal frage ich mich, was sich die Leute dabei denken.... Nachdem ich erstmal selber 10 Minuten gebraucht habe, um eine Schwester zu finden, habe ich mich wenigstens versichert, dass die Tür in der Nacht abgesperrt wird ?! Es wird doch in Gottes Namen in einem Krankenhaus eine Station geben, auf der eine Rundumwache geboten ist.
            Hmmmm

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            • Re: Datenschutz bei Dementkranken


              Hallo Preston, zum einen bin ich nicht mehr (so) jung, zum zweiten ist meine Mutter selbst an Alzheimer erkrankt. Und ich kann Ihnen sagen, dass ich so ein Schild nicht an ihrem Rücken geduldet hätte.
              Meine Mutter hatte ebenfalls "Weglauftendenzen, sie wurde jedoch in ein Heim gebracht, welches mit Zustimmung des Amtsgerichts einen Chip in den Pantoffel einbrachte. Dieser hatte die Funktion, dass sobald sich ein Patient mit diesem Chip im Schuh der Ausgangstür näherte, diese Tür sich automatisch verriegelte, so dass niemand von den Patienten auf die unmittelbar hinter der Tür liegende Straße laufen konnte.
              Und selbst dort, wo das nicht möglich ist, wäre es doch eher angebracht einen Hinweis eher versteckt anzubringen. Ich finde so ein Verhalten skandalös und diskriminierend! Schließlich bekomme ich als schwer behinderter Mensch auch keinen Zettel auf meinen Rücken geklebt.... Es gibt Gesetze die so etwas verbieten, nur leider auch immer wieder Menschen, welche so arrogant sind zu glauben, sie könnten sich ungestraft darüber hinweg setzen. Was bleibt ist eine Klage aber genau aus solchen Gründen sind unsere Gerichte auch so überlastet!
              Tracy

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              • Re: Datenschutz bei Dementkranken


                Hallo,

                wie so oft, liegt die Wahrheit vielleicht dazwischen. Soviel mir bekannt ist, hat ein Patient einen Versorgungsvertrag mit der Klinik geschlossen. In der Zeit ist das Krankenhaus für die komplette Fürsorge verantwortlich. Da dies nicht immer gewährleistet werden kann und es aber immer wieder zu schweren Zwischenfällen, oftmals auch mit tödlichem Ausgang kommt, würde ich für eine sanfte Methode der Überwachung plädieren.
                Ich halte im Zeitalter der Informationstechnik eine Chiplösung für sehr sinnvoll und überlegenswert!?

                Natürlich kann es nicht sein, dass Menschen mit einem Zettel am Rücken....womöglich noch mit Adresse und Telefonnr. durch das Klinkgebäude laufen. Abgesehen davon, wäre dies verfassungsrechtlich äusserst fragwürdig:" Die Würde des Menschen ist unantastbar"!

                Das eine Lösung für dieses Problem gefunden werden muss ist eindeutig. Wir sind es den hilflosen, verwirrten Menschen und dessen Angehörigen schuldig!

                Mit freundlichen Grüssen
                Rosenmädchen

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                • Re: Datenschutz bei Dementkranken


                  Hallo Urmeliii,
                  alle bisherigen Antworten enthalten ein Stück Wahrheit und zweifellos ist Rosenmädchens Vorschlag die beste Lösung. Leider wird sie aus Kostengründen oft nicht angewandt. Selbst in neu eröffneten Heimen findet man die neuen Techniken nur selten, dabei sind die Ortungsmöglichkeiten ausgezeichnet und es gibt auch Alarmsysteme,die sofort anzeigen, wenn eine gefährdete Person den sicheren Bereich verlässt und ihr Standort ist auf dem Monitor ablesbar.

                  Was das Tragen von Namen und Anschrift angeht , so kann man dies doch auch diskreter mittels eines ansteckbaren Schildes in Brusthöhe tun - ein Namensschild mit Anschrift und Telefonnummer. So etwas tragen auch Kongressteilnehmer, Verkäufer u.a.

                  Mein Vater fühlte sich durch solch ein Namensschild besonders geehrt und glaubte, dass er in der Einrichtung arbeite. Während seiner Zeit als Berufstätiger trug er etwas ganz Ähnliches.

                  Den "großen Zettel" auf dem Rücken finde ich allerdings auch ziemlich würdelos. Es zeugt eher von der Hilflosigkeit des Heimes, das offenbar nicht sicher stellen kann, dass Demenzkranke ausreichend beschäftigt und betreut werden.

                  Eine grundsätzliche Forderung an jedes Haus, das Demenzkranke beherbergt, sollte ein gesicherter Außenbereich sein - ein geschützter Hof oder Garten mit Bänken, vielleicht einem Wasserspiel und der Möglichkeit, sich gärtnerisch zu betätigen und einem Schutz vor zuviel Sonne oder Regen. Noch schöner wären zusätzlich ein paar tierische Freunde - Kaninchen, Katzen oder Vögel.

                  Leider ist es bis dahin noch ein weiter und dorniger Weg. Wäre allen Beteiligten immer gegenwärtig, dass sie selbst die Alten von morgen sind, wäre sicher vieles anders.

                  Ich finde prima, dass Sie die Situation hinterfragen - das ist der richtige Weg.
                  Weiter so und viel Erfolg wünscht
                  Leona

                  Kommentar


                  • Re: Datenschutz bei Dementkranken


                    Hallo Urmeliii,
                    ich lese erst jetzt in Ihrem 2.Beitrag, dass es sich um eine Klinik und nicht um ein Altenheim handelt. Dies ist natürlich eine andere Situation und sicherlich ist es hier noch mal schwerer, den unterschiedlichen Erfordernissen der Erkrankten gerecht zu werden.

                    Ich denke, hier sollte Sicherheit vor allem anderen gehen - denn man hat einem Demenzpatienten gegenüber eine Verantwortung, eine Art Verpflichtung ihn zu schützen, denn er kann es selbst nicht mehr.

                    Es ist sicherlich abhängig von der Art der Klinik - in einer geriatrischen Abteilung geht man vermutlich anders mit dem Problem Demenz um als in der Inneren. Und in der Neurologie sollte man auf die Symptomatik Demenz ohnehin vorbereitet sein.

                    In unserem Land muss in der Regel alles erst einen langen Rechts-/Amtsweg gehen - das hat Vor- und Nachteile. Ich weiß ad hoc auch nicht, wie die Rechtlage in dem von Ihnen geschilderten Fall ist - doch ich bleibe dabei: safety first! Die Sicherheit des Kranken und die der anderen (z.B. ein Autofahrer könnte durch einen herumirrenden Kranken ebenfalls in einen schweren Unfall verwickelt werden) ist vorrangig.

                    Ich habe etliche Jahre bei Lufthansa in der Abteilung "Special Service" gearbeitet. Dort mussten allein reisende Kinder bis zu einem bestimmten Alter eine rote Umhängetasche mit Fenster um den Hals tragen. Darin befanden sich die Reiseunterlagen, der Name, die Heimat- und die Zieladresse und der Name der Person, der das Kind übergeben werden durfte. Dies wurde nie als diskriminierend empfunden, sondern gehörte zum täglichen "Service". Ich denke, dass sich an dem Vorgehen auch bis heute nichts geändert haben dürfte.

                    Am besten wäre natürlich eine Rundum-Aufsicht des/der Kranken. Da wir aber alle wissen, dass dies nicht möglich ist, werden wir immer wieder improvisieren müssen. Dabei sollten wir unseren gesunden Menschenverstand einsetzen und die Gesetze - soweit sie sinnvoll sind - berücksichtigen.

                    In der Neurologie, in der mein Vater untersucht wurde, waren die Ausgänge z.B. nur über über einen Sensorknopf zu öffnen (man musste wissen, wo der sich befindet). Aber auch dort blieben die Türen für Transporte auf Krankenliegen immer mal für einige Minuten offen - und ein solcher Moment kann für den Demenzkranken schon genügen, um die Station zu verlassen.

                    Sicheres Verhindern von Weglaufen wird man im Krankenhausbereich nur auf den geschlossenen psychatrischen Abteilungen finden - aber da bedarf es bereits wieder des Amtsweges, um jemand einzuweisen (und dies ist auch gut so).

                    Wenn Sie sich in Hinblick auf die Gesetze schlau gemacht haben, lassen Sie es mich wissen. Es interessiert mich, wie es mit der "Verantwortung" nun tatsächlich ist - und ob man die bei Demenz einfach vertraglich ausschließen kann.

                    Gruß
                    Leona

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