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Lichte Momente

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  • Lichte Momente

    Hallo Dr. Spruth,

    bei meinem Vater hat der Neurologe "paranoide Halluzinose bei Morbus Alzheimer" diagnostiziert. Gibt es bei dieser fachärztlichen Diagnose noch sog. "lichte Momente", bei denen Vater einen Vertrag rechtswirksam abschließen oder ein Testament wirksam errichten kann?
    Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

    Viele Grüße

    F.


  • Re: Lichte Momente


    solange keine betreuung für die bereiche..gesundheit,aufenthalt und vermögen errichtet wurde kann er das rechtlich schon,wenn er in überhaupt der lage ist dazu.zu bedenken ist aber,das es anfechtbar wäre z. b. bei einem testament und mehreren kriegerischen erben.so nicht vorhanden kann man dazu nur sagen..wo kein kläger,da kein richter:-)

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    • Re: Lichte Momente


      Sehr geehrte Flieder,

      die Frage lässt sich nicht gut beantworten, ohne Ihren Vater zu kennen, aber ich denke, daß es sehr schwierig sein wird, im Falle eines Gerichtsstreits zu belegen, daß der Patient zum Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses noch geschäftsfähig war, wenn ihn ein Arzt, der ihn behandelt (hat), als schwer beeinträchtigt beschreibt. Dies, da in solchen Fällen ein Gutachten erforderlich wird, in dem dann auf medizinische Dokumentationen zurückgegriffen wird. Auch könnte ich mir vorstellen, daß sich ein Notar bei einem etwas fortgeschrittener dementen Patienten schwertun wird, die Geschäftsfähigkeit zu beglaubigen.

      Mit freundlichen Grüssen,

      Spruth

      Kommentar


      • Re: Lichte Momente


        Entschuldigung, ich meinte selbstverständlich:

        "Sehr geehrter Flipper"

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