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Arztbesuche

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  • Arztbesuche

    Guten Abend,
    Mein Name ist Emanuele (M) und bin 37 Jahre jung:
    Mein Problem ist, dass ich keine Ärzte aufsuchen kann , obwohl ich liegend tranportiert werden muss, bekomme ich nicht jede Krankenfahrt genehmigt , b.z.w. nur selten.
    Für meine verschiedenen chron. Erkrankungen ist es aber notwendig von den verschiedenen Fachärzte/inen regelmässig behandelt / untersucht zu werden.
    Meine Frage: wie kann ich diese notwendigen Krankenfahrten doch durchsätzen?
    Ich habe in den letzten 2 Jahren ca. 8000 ¤ für Transporte selber bezahlt , doch jetzt geht mir langsam dass Geld aus.

    Im voraus viele Dank



  • RE: Arztbesuche


    Hallo Emanuele,

    hast Du denn keine Pflegestufe bzw. bist im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen? Wichtig wäre auch zu wissen, ob Du in Deutschland oder anderswo zu Hause bist. Hier mal ein Link für Deutschland: http://www.bvkm.de/recht/rechtsratge...eitsreform.pdf

    Für bestimmte Personenkreise und nach vorheriger Absprache mit der KK werden notwendige Krankentransporte von der KK zumindest teilweise übernommen.

    Liebe Grüße von
    Angie

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    • RE: Arztbesuche


      Liebe Angie,

      ich lebe in Düsseldorf und habe einen Schwerbehindertenausweis 80 mit Merkzeichen "G" "aG" "H" und "B". Pflegestufe2

      Danke für deine schnelle Antwoet

      LG
      Emanuele

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      • RE: Arztbesuche


        Hallo Emanuele,

        bei solch notwendigen, planbaren Transporten sollte zur Kostendeckung eine "Notwendigkeitsbescheinigung" vom Hausarzt ausgefüllt werden. In dieser Bescheinigung muss vermerkt sein, dass Sie nicht aus eigener Kraft zu einem Arzt gehen bzw. fahren können. Ebenfalls die Diagnose und der Grund eines Besuches beim jeweiligem Facharzt darf in diesem Attest nicht fehlen. Manche Krankenkassen besitzen für dieses Attest ein bestimmtes Formular, fragen Sie am besten vorher nach.
        Die Krankenkasse entscheidet erst nach Vorlage der Bescheingung, ob sie den Transport genehmigt.
        Eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises sollten Sie der Bescheinigung beilegen.

        Mit freundlichen Grüßen,

        Vera Reinsfelder

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        • RE: Arztbesuche


          Liebe Vera Reinsfelder,

          herzlichen Dank für Ihre gute Beratung.

          LG
          Emanuele

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