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Pflegeheim der einzige Weg?

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  • Pflegeheim der einzige Weg?

    Hallo, habe ein Problem mit der Pflege meiner Mutter.
    Sie hatte mehrere Schlaganfälle und zeigt jetzt alle Zeichen von Altersdemenz.
    Sie sitzt im Rollstuhl, ist komplett inkontinent, muß sechs bis 8mal täglich gewindelt werden, auch das Verhalten hat sich total verändert.
    Momentan haben wir einen ambulanten Pflegedienst, der 2x am Tag kommt, das reicht aber bei weitem nicht aus.Mein Vater ist mit ihr vollkommen überlastet, kann das aber noch nicht zugeben ( 74 Jahre).
    Wir haben nun die Überlegung, sie vor Ort in ein Pflegeheim zu geben. Den Sinn sehen wir darin, daß sie dort professionelle Hilfe bekommt und daß mein Vater mit der Überlastung nicht vor die Hunde geht.
    Es stellt sich nun erstens die Frage, ob unser Gedanke richtig ist, zweitens, wie sieht es mit den Kosten aus.
    Meine Mutter dürfte Pflegestufe 3 bekommen, ihre Rente beträgt etwas über 600.-Euro, mein Vater hat 1100.-Euro Rente, beide haben ein kleines Einfamilienhaus.
    Mit welchen Kosten hat men Vater zu rechnen, die über den Rahmen der Pflegeversicherung und der Rente meiner Mutter gehen.
    Das Pflegeheim soll im Land Brandenburg sein.
    Wird er sein haus verkaufen müssen, um die Pflege zu bezahlen ?
    Vielen Dank für Informationen


  • RE: Pflegeheim der einzige Weg?


    Hallo Filmsammler,
    die Entscheidung, ob Ihre Mutter in einem Pflegeheim besser untergebracht wäre, kann Ihnen leider niemand nehmen. Bevor Sie sich für diesen Weg entschließen, würde ich Ihnen empfehlen, sich über weitere Möglichkeiten in der häuslichen Betreuung bei Ihrem Hausarzt und dem schon hinzugezogenen Pflegedienst zu informieren, z.B. Ursachenklärung der starken Inkontinenz mit evtl. Abhilfe durch einen Bauchkatheter.
    Grundsätzlich bedeutet es für jeden Patienten, in diesem Fall Ihre Mutter, eine große Stresssituation, die gewohnte Umgebung für ein Leben im Pflegeheim verlassen zu müssen. Dieser Faktor sollte nicht unterschätzt werden.
    Zu den Kosten der Heimunterbringung ist folgendes zu sagen:
    Leistungen und Kostenabdeckung sind in den einzelnen Pflegeheimen oftmals sehr unterschiedlich, stellen Sie Vergleiche an.
    Heimkosten bestehen aus:
    1. Pflegekosten abzüglich der Leistungen der Pflegekasse (abhängig von der jeweilig vorhandenen Pflegestufe)
    2. Kosten für Unterkunft und Verpflegung
    3. Investitionskosten
    4. evtl. Zusatzleistungen, z.B. Friseur
    5. anteilige Kosten der Ausbildung der Berufsgruppen, der Altenpfleger/innen und Altenpflegehelfer/innen
    Punkt 2-5 sind von den Bewohnern des Pflegeheims zu zahlen. Das bedeutet, dass das gesamte Vermögen des Bewohners (Immobilien inbegriffen) bis zu einem Betrag von 2301 Euro herangezogen wird. Übersteigen die Heimkosten die monatlichen Einnahmen, Rente usw., kann Sozialhilfe beantragt werden. Dann wird das Einkommen der Angehörigen 1. Grades mitgeprüft und ggf. an den Kosten beteiligt.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Vera Reinsfelder

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