#}
  • Sie können sich hier registrieren, um Beiträge zu schreiben. Registrierte Nutzer können sich oben rechts anmelden.

Besuchsrecht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Besuchsrecht

    Guten Tag!
    Ich bin verzweifelt mache mir große Sorgen. Meine Freundin hat auf Grund eines Unfalls eine Amnesie. Sie liegt in einer Klinik in Brüssel. Der Arzt, der sie behandelt hat ein Besuchsverbot ausgesprochen das nun schon seit dem Tag des Unfalls gilt (09.02.2005). Niemand darf zu ihr!? Meine Freundin leiht sich ab und an das Handy eines Pflegers und ruft mich an. Dem Arzt sagte sie nicht, dass sie zu mir Kontakt hat. Des weiteren hat meine Freundin den Arzt gebeten mich anzurufen um mich über ihren "Zustand" auf zu klären. Ich warte nun seit einer Woche auf diesen Anruf ihres Arztes. Zu der Amnesie kann ich sagen, die negativen Erinnerungen in ihrem Leben, daran erinnert sie sich nicht. Sie beherrscht nach wie vor fünf Sprachen in Wort und Schrift. Gestern (11.03.05) wurde ein IQ-Test mit ihr durchgeführt. Sie sagte mir am Telefon, dieser Test ist für ca. 2 1/2 Stunden angesetzt, sie war nach 45 Min. ohne Probleme fertig und konnte alles beantworten.

    Ich kann nicht verstehen dass ein so langes Besuchsverbot ausgesprochen wird. Auch im Internet suchte ich bereits nach Antworten zum Thema "Besuchsverbot" und konnte nichts finden.

    Ist so ein langes Besuchsverbot überhaupt rechtens?

    Für jede Antwort bezüglich des Besuchsverbotes wäre ich sehr sehr Dankbar.


  • RE: Besuchsrecht


    Da kann Sie ein Anwalt sicher besser beraten. Aber warum leiten Sie keinen Rücktransport nach Deutschland in die Wege? Transportfähig dürfte sie doch sein oder? Obwohl ich der Meinung bin, das es ihr sooooo schlecht nicht gehen kann, wenn sie einen IQ- Test machen muss und auch sonst auf dem Wege der Genesung ist. Somit hätte auch ein Besuchsverbot keinen Grund.

    Viel Erfolg!

    Kommentar


    • RE: Besuchsrecht


      hi,

      ein versuchsverbot ist nur dann rechtens wenn 1. der patient es selbst ausspricht, oder 2. es zum schutz der betroffenden person, bzw. es zum schutz der besucher dient. das gilt aber auch nur für einen gewissen rahmen, ansonsten müsste es richterlich angeordnet werden und begutachtet. Anwalt befragen!!!

      gruß jean-poule

      Kommentar


      • RE: Besuchsrecht


        Die Frage des Besuchsrechts ist kaum so zu klären, dazu müßten Sie in der Tat einen spezialisierten Anwalt befragen. Da Sie offenbar mit der betreffenden Person nicht verwandt sind, wird das Problem dadurch nicht gerade kleiner. Aber soweit sich das Problem aus Ihren Schilderungen erkennen läßt, scheint mir das Verhalten des Arztes sehr (!) eigenartig zu sein. Also, ich denke Sie sollten entweder einen Fachanwalt einschalten oder den Rückflug der Bekannten versuchen. MfG KD Neander

        Kommentar


        Lädt...
        X