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Terror der Kostenträger - bis zur Aufgabe

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  • Terror der Kostenträger - bis zur Aufgabe

    Problemanalyse
    mit
    Lösungsvorschlag



    Vorweg soll hierbei betont werden, dass der einzelne Sachbearbeiter sich nicht angesprochen fühlen muss, da es sich lediglich um ein systemisches Problem handelt, für das ich eine Lösung aufzeigen möchte.


    Die Ursache(n)

    Unterschiedliche Denkweisen

    Die Denkweise des Sozi basiert auf einer stereotypen Denkstruktur und Handhabung. Diese stereotypische Denkweise, führt wie allgemein bekannt zu einer Minimierung der Kreativität und schränkt die flexible Handlungsfähigkeit des Sozialhilfeträgers drastisch ein, bzw. verhindert diese.


    Die wichtigsten Kriterien dieser Denkform in Kürze:

    Mit Vorurteilen behaftete Grundeinstellung.
    Klischeevorstellung (das haben wir schon immer so gesehen).
    Mangelhafte Kreativität (Stillstand bis hin zur Rückentwicklung).
    Unflexibilität (Keine individuellen Lösungsansätze).
    Wenig oder keine Eigeninitiative.
    Planwirtschaft (jeder Schritt muss planbar sein).
    Verdrängung der Wirklichkeit (wir ersetzen die Wirklichkeit durch eine Fiktion).


    Die Auswirkungen sind:

    Fiktiver planbarer Pflegebedarf (satt, sauber, schlafen, Pille).
    Soziale Isolation (Vereinsamung).
    Abschiebung auch von jungen Menschen in Pflege und Altenheime.
    Massenabfertigung durch zunehmenden Pflegenotstand.
    Rigorose Diskriminierung des Grundgesetzes gemäß Artikel 1-19.
    Missachtung der UN-Konvention.
    Extrem hohe Kosten für eine gigantische Verwaltung, da alles geplant werden muss.
    Maximale Uneffektivität durch fiktive Planwirtschaft.

    Meine Denkweise basiert auf einer lateralen Denkstruktur und Handhabung und zeichnet sich durch folgende Kriterien aus:

    Jedes Problem kann wie ein Würfel gedreht werden, wodurch sich andere Sichtweisen ergeben.
    Analyse des Problems unter Einbeziehung der Begleitumstände.
    Neuordnung der vorliegenden Informationen.
    Zufälligkeiten in den Lösungsansatz mit einbeziehen.
    Klischees und Etikettierungen ablegen.
    Kreativität entwickeln und fördern.
    Aufgebaute Fiktion durch die Wirklichkeit ersetzen.
    Individualität einfordern, denn der Mensch ist ein Individuum.
    Geringe Kosten durch einen kreativen minimalen Verwaltungsaufwand.
    Maximale Effektivität durch systematische Kreativität.
    Einhaltung des Grundgesetzes.
    Einhaltung der UN-Konvention.


    Die Ursachen / Wirkungen / Lösungen werden wie nachfolgend aufgeschlüsselt gesehen:


    Ursache(n)
    Planbarer Pflegebedarf

    Dass Sozi geht davon aus, dass der Pflege- und Versorgungsumfang eines Menschen im Vorfeld minutengenau geplant werden kann. Hierbei legt dass Sozi grundsätzlich den vom MDK festgelegten Minutenumfang zu Grunde. Ausgeschlossen wird aber grundsätzlich die Häufigkeit der erforderlichen Hilfebedarfe, was an folgenden Beispielen aufgeschlüsselt wird. Die Bereiche der Teilnahme am Leben, die Teilnahme am kulturellen Leben, die Teilnahme am religiösen und politischen Leben werden ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen:


    Versorgungsumfang laut MDK-Gutachten aus 2007 mit Pflegestufe III

    Aufgaben Zeitaufwand Häufigkeit
    Körperpflege: 143 Minuten 40
    Ernährung: 58 Minuten 14
    Mobilität 89 Minuten 15
    Hauswirtschaft: 60 Minuten pro Tag 3
    Gesamtsumme 350 Minuten pro Tag 72 pro Tag
    Die grundpflegerische Versorgung ohne Hauswirtschaft fällt nach Meinung des MDK innerhalb von 24 Stunden mit einer Häufigkeit von min. 72 Einsätzen zur biologischen Lebenserhaltung an.
    Berechnung: 1.440 Minuten (24 Stunden) geteilt durch 72 Hilfebedarfe = 20 Minuten pro Hilfebedarf.
    Dies entspricht einem statistischen Mittelwert im Bezug auf die Dauer eines einzelnen Einsatzes von jeweils 20 Minuten. Wenn man nun 20 Minuten mit der vorgegebenen Häufigkeit multipliziert wird eine Gesamtversorgung von 1.440,00 Minuten erreicht. 1.440,00 Minuten geteilt durch 3 Einsätze beinhaltet einen Versorgungsumfang von 480 Minuten pro Schicht, da der Versorgungsumfang nicht planbar ist und jederzeit anfällt oder anfallen kann.
    Da das Sozi aber als Gesamtbedarf (Grundpflege und Hauswirtschaft) nur 6 Stunden anerkennt sieht die Berechnung wie folgt aus:

    360 Minuten (6 Stunden) geteilt durch 72 Hilfebedarfe = 5 Minuten pro Hilfebedarf.


    Hierdurch entstehen folgende Probleme:

    1. Der Kostenträger (Sozi) bewilligt aber bei Pflegestufe III nur max. 3 Wegepauschalen innerhalb von 24 Stunden. Insofern müsste jeder Einsatz eine Dauer von 480 Minuten (8 Stunden) haben. Bewilligt ist aber nur eine Gesamtleistung von 6 Stunden, aufgeteilt auf 3 Einsätze. Morgens = 2 Stunden, Mittag 2 Stunden, Abend 2 Stunden = 6 Stunden Gesamtversorgung. Paradoxer Weise fordert aber das Sozi ebenfalls 6 Einsätze in der Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) nach hauseigenem Gutachten vertreten durch 2 Pflegegutachter.
    2. 72maliger Hilfebedarf aufgeteilt auf 3 Schichten bedeutet, dass pro Schicht 24 Hilfestellungen mit jeweils 20 Minuten abzudecken sind. Dies wäre praktisch auch in der Realität umsetzbar, wenn jeder Einsatz 8 Stunden dauern würde.
    3. Kein ambulanter Pflegedienst ist in der Lage, 24 Hilfestellungen innerhalb von jeweils 120 Minuten (2 Stunden) nach diesem Schema zu planen, geschweige denn zu leisten.
    4. Die vom Sozi bewilligten Hilfebedarfe (Leistungskomplexe) gehen nicht konform mit dem vom MDK festgestellten Hilfebedarf, da beide Systeme nicht kompatibel sind.
    5. Hierdurch kann die erforderliche Häufigkeit der jeweiligen Einsätze nicht geleistet werden, was zu einer systematischen Unterversorgung des Patienten führt.
    6. Die vom MDK zuerkannten Leistungen incl. der notwendigen Häufigkeit sind aufgrund der Bindungswirkung für den Sozialhilfeträger verbindlich, was dass Sozi aber nicht wirklich interessiert.
    7. Da der Mensch keine Maschine ist, lässt sich die individuelle Versorgung im Rahmen der vorliegenden Pflegestufe III nicht nach einem festgelegten Schema abarbeiten, ohne das Grundgesetz der BRD und die UN-Konvention außer Kraft zu setzen, bzw. gegen diese zu verstoßen (Rechtsbeugung / Rechtsbruch).
    8. Die ständigen Verweise des Sozialhilfeträgers auf Pflege / Altenheime ist vom Grundsatz her nicht zulässig, da hier systematisch gegen die Menschenwürde verstoßen wird und die individuelle Persönlichkeit des einzelnen Betroffenen unterdrückt wird, da die freie Selbstbestimmung durch eine geplante Anpassung (planbarer Pflegebedarf, wie z.B. feste Zeiten zum Aufstehen / zu Bett gehen, Pflege im Minutentakt, feste Essenstermine, Toilettengang nach Plan usw.) aufgehoben wird.
    9. Jeder Patient hat nach dem Grundgesetz das Recht auf freie Wahl, sich seinen Arzt / Therapeuten selber zu suchen, von dem er versorgt werden möchte. Diese Selbstbestimmung wird in jedem Pflege / Altenheim aufgehoben, da die Heime Verträge mit Ärzten und Therapeuten haben, welche die Patienten direkt vor Ort innerhalb der Einrichtung versorgen sollen. Der Pat. wird nicht mehr gefragt.
    10. Die Freiheit und Selbstbestimmung sowie das Bedürfnis zur Teilnahme am Leben, am kulturellen Leben, am politischen Leben und religiösen Leben außerhalb der Einrichtung wird aufgehoben, sofern der jeweilige Patient auf Begleitung außerhalb der Einrichtung angewiesen ist (die Begleitung / Assistenz ist allerdings Standard beim Vorliegen der Pflegestufe III, da der anfallende Bedarf an Grundpflege jederzeit rund um die Uhr sichergestellt werden muss).
    11. 360 Minuten (6 Stunden) geteilt durch 72 Hilfebedarfe = 5 Minuten pro Hilfebedarf. Innerhalb dieser Versorgungszeit herrscht dann maximaler Stress. In den restlichen 18 Stunden eines Tages herrscht dann gähnende Leere, in der es dann weder Essen, Trinken, Toilettengänge, Transfers usw. nicht mehr gibt (satt, sauber, schlafen, Pille). Dieser Zustand ist vergleichbar mit der Situation: „Lebendig begraben aber trotzdem am Leben erhalten.“ Somit ist schon heute der Zustand aus dem Dokumentationsfilm „2030 - Aufstand der Alten“ erreicht.
    12. Da noch nicht einmal die für das rein biologische Überleben notwendigen Einsätze erbracht werden, kann von einem menschenwürdigen Leben nicht mehr gesprochen werden.


    Lösung(en)

    Mein Lösungsvorschlag unter Berücksichtigung einer lateralen Denkweise:

    Sicherstellung der ambulanten Versorgung innerhalb der eigenen Wohnung über das sog. Arbeitgebermodell / pers. Budget.

    1. Als Betroffener trete ich selber als Arbeitgeber auf und stelle das erforderliche Personal selber ein. Die Kostenträger (Pflegekasse + Sozialamt) überweisen die erforderlichen Leistungen im Rahmen der Pflegestufe III auf ein Treuhandkonto, welches von einem Steuerberater verwaltet wird. Für die Überweisung der Löhne und Sozialabgaben wird der Steuerberater ein Konto bei einer Bank einrichten und dies als Treuhänder verwalten und sich um die Auszahlung der Löhne und Abführung der Sozialleistungen kümmern. Die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder wird durch Übersendung der Lohnabrechnungen und Kontoauszüge monatlich nachgewiesen.
    2. Konditionen:
    16 Vollstunden a’ 10,10 € brutto
    8 Nachtstunden (Schlafwache mit Bereitschaft und durchschnittlich 2stündiger Lagerung und anfallenden Toilettengängen) a’ 7,00 € brutto
    Dies entspricht einem täglichen Gesamtbetrag von 217,60 €
    Bei einem Monat mit 30 Tagen entspricht dies 6.528,00 €
    Bei einem Monat mit 31 Tagen entspricht dies 6.745,60 €
    3. Zu diesen Personalkosten kommt der gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberanteil für Sozialversicherung, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hinzu. Die anfallenden Kosten für einen Steuerberater, müssen ohnehin nach der unanfechtbaren Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom zuständigen Sozialamt vollumfänglich übernommen werden. Ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 1/3 des Pflegegeldes muss an den Pflegebedürftigen vom Sozialamt ergänzend ausgezahlt werden.
    4. Hierdurch zeige ich Ihnen eine Möglichkeit auf, mit dem viele vorliegende Probleme sofort zu lösen sind. Ferner wird dieses Modell nicht teurer als die Versorgung über einem ambulanten Pflegedienst – ganz im Gegenteil, es wird günstiger.
    5. Für eine Rund um die Uhr Versorgung verlangen die ambulanten Pflegedienst durchschnittlich ca. 20.000,00 € monatlich. Für ca. 9.000,00 € bei Zahlung von Tariflohn für Pflegekräfte kann ich über das Arbeitgebermodell / pers. Budget besser und günstiger versorgt werden.
    6. Bislang liegt mir eine Kostenübernahmeverpflichtung des Sozi vor, in der für 9 Stunden täglich ca. 9.500,00 € monatlich an einen Pflegedienst gezahlt werden können. Dies entspricht einem Stundenlohn von ca. 35,00 €. Allerdings erbringt kein Pflegedienst Nachteinsätze, wie vom MDK und Sozi gefordert. Insofern kann über einen Pflegedienst die Versorgung nicht sichergestellt werden.
    7. Das kostengünstigere Arbeitgebermodell lehnt dass Sozi ebenso ab, wie das pers. Budget trotz Gerichtsbeschluss weiterhin ab.
    8. Sofern dass Sozi davon ausgeht, dass der von mir geltend gemachte Versorgungsumfang unangemessen sei, hat mein Rechtsanwalt angeboten, meinen Versorgungsumfang durch neutrale (nicht befangene Gutachter) ergänzend feststellen zu lassen. Dass Sozi macht aber seit 2007 von diesem Angebot keinen Gebrauch. Insofern gilt der vom MDK festgestellte Versorgungsumfang (Rund um die Uhr) als angemessen und somit als notwendig anerkannt.
    9. Im Ergebnis liegt es im Ermessen des Sozialhilfeträgers, auch weiterhin die Kosten durch immer wieder neue Gerichtsverfahren (einstweilige Anordnungen) unendlich in die Höhe treiben zu wollen oder nicht.
    10. Ferner empfinde ich es mittlerweile als unzumutbar, ständig die Sozialgerichte mit einstweiligen Anordnungen überschütten zu müssen, um meine Rechte einzuklagen.
    11. Sollte mein Lösungsvorschlag für dass Sozi nicht akzeptabel ist, habe ich um Vorlage einer praktikablen Alternative gebeten, welche in der Realität auch durchsetzbar ist und nicht gegen das Grundgesetz und die UN-Konvention verstößt. Allein die Ablehnung aus Prinzip („dass machen wir immer so“, oder „wir sehen das eben anders“) ist als Begründung auch unter rechtlichen Aspekten nicht ausreichend.
    12. Mit dem von mir angeführten Lösungsvorschlag lassen sich viele Probleme lösen und es kann endlich „Normalität“ einkehren.
    13. Abschließend eine kurze Zusammenfassung, aus dem sich folgende Vorteile für beide Seiten ergeben könnten:

    Geringere Kosten.
    Stressfreieres Arbeiten.
    Keine Leistungskomplexe.
    Erheblich weniger Bürokratie.
    Kurze Wege (Banküberweisung).
    Vorgefertigte Buchungsunterlagen vom Steuerberater direkt zum Abheften.
    Einhaltung des Grundgesetzes.
    Einhaltung der UN-Konvention.
    Zufriedene Kunden (ein zufriedener Kunde klagt nicht, denn er hat keinen Grund).

    Im Ergebnis lehnt dass Sozi alle Vorschläge ab und nennt auch keine Alternativen. Als Antwort wurde nun vom Sozi obendrein sogar noch die Zahlung eingestellt. Somit setzt sich dass Sozi auch hier sogar über die Entscheidungen der Gerichte (Sozialgericht und Landessozialgericht) hinweg. Jetzt betreibt mein Rechtsanwalt die gerichtliche Zwangsvollstreckung gegen das Sozialamt.

    Mit freundlichen Grüßen

    [email protected]

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