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Hilfe für die Kosten

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  • Hilfe für die Kosten

    Guten Abend,
    meine Mutter ist seit 2/2008 im Altenheim.
    Sie ist 71 Jahre alte.
    Zum Teil war es zum Beginn - Unfallfolgen - leider sind in dem Heim auch plötzlich "geistige" Problem dazugekommen (Verdacht auf Parkinson) - welche nun auch erforderte (das Heim forderte es) - die Pflegestufe zu erhöhen - sie hat nun PS 2.
    Bisher gab es von der gegnerischen Unfallversicherung noch einen Zuschuss zu den Heimkosten - aufgrund der nun im Pflegegutachten auch geistigen Probleme zahlen diese nun nicht mehr - was mich nun in ein massives Problem bringt.
    Bisher konnte ich es gerade noch finanziell ausgleichen - meine Mutter hat nur eine Rente von 680 Euro.
    Die Heimkosten belaufen sich nun auf ca. 2000 Euro.
    Das Heim ist nicht mehr am ursprünglichen Wohnort von meiner Mutter - ich holte sie mehr in meine Nähe.
    Nun meine Frage:
    Ich selbst bin schwerbehindert und arbeite - habe aber nun Kurzarbeit - und selbst noch eine Wohnung zum Abzahlen.
    Gespart habe ich für ein neues Auto - welches mit Umbau doch einiges "verschlingt".
    Es ist noch ein Haus vorhanden - welches mir von meinem Vater (2001 verstorben) vererbt hat.
    Bis zum Heim lebte dort meine Mutter.
    Ich möchte es verkaufen - allerdings ist das alles nicht so schnell zu machen - und das Haus hat kaum noch wert - nur das Grundstück - allerdings erhoffte ich mir damit auch etwas Altersabsicherung - weil ich selbst wohl auch bald nicht mehr arbeiten kann - und dann auch nur 600 Euro EMR bekommen würde.
    Wenn ich jetzt für meine Mutter Sozialhilfe beantragen muss - was wird dann an verpflichtung auf mich zukommen ?
    Welches Sozialamt ist zuständig ?
    früherer Wohnort - oder neuer Wohnort (Heim) ?
    können Sie verlangen - das ich das Haus "schnell und damit unter Wert" verkaufe ?
    Ich weiss bald nicht mehr weiter :-(

    Mit freundlichen Grüssen
    Paul


  • Re: Hilfe für die Kosten


    Lieber Paul,
    zunächst ist das Sozialamt zuständig, das zu dem Wohnort gehört, bei dem Ihre Mutter gemeldet ist - ich vermute, es ist der Ort, in dem das Heim ist. - Ihr erster Weg sollte zur Heimleitung gehen, um dort ganz sachlich zu besprechen, wie die Lage ist. Sicher kann der/die Heimleiter/in Ihnen auch sagen, an wen Sie sich beim Amt am besten wenden.

    Machen Sie dann beim Sozialamt - oder entsprechendes - telefonisch einen Termin aus. Sie können ja am Telefon schon ein wenig Ihre Situation schildern, damit Sie auch in die richtige Abteilung kommen. Ein anderer Anlaufpunkt wäre eine charitative Organisation - z.B. Charitas oder Rotes Kreuz oder was es in Ihrer Gegend eben gibt. Dort gibt es in der Regel ebenfalls Beratungsstellen, die einem weiterhelfen können.

    Rein rechtlich wird es vermutlich so sein, dass Sie das Haus Ihrer Mutter (ich nehme an, es steht auf ihrem Namen?) als Grundlage der Zuzahlung nehmen müssen. Hier gibt es verschiedene Finanzierungsmodelle. Sie könnten das Haus z.B auch vermieten und den Ertrag für die Heimkosten nutzen. Oder Sie nehmen eine Hypothek auf das Haus auf. Aber da können Sie Fachleute am besten beraten. Möglicherweise geht das Sozialamt auch in Vorleistung, kommt dann aber später auf Sie zu und möchte das Geld wiederhaben.

    Ich würde mich aber auch nicht so einfach mit der Einstellung der Zahlung der Versicherung abfinden. Schließlich war der Unfall Ihrer Mutter die Ursache für Ihren jetzigen Zustand. Hier wäre es sicher sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten - es gibt das sogenannte "Armenrecht", wenn Sie nicht genug Geld haben, den Rechtsanwalt zu bezahlen.

    Sie brauchen also unbedingt eine gute Beratung.
    Ich glaube nicht ,dass sich die Versicherung so einfach aus der Verpflichtung herausziehen kann. Sie sollten unbedingt schnellstmöglich schriftlichen Widerspruch einlegen - nicht das Fristen verstreichen.

    Ich wünsche Ihnen alles Gute und Erfolg in dieser Angelegenheit.

    Leona

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