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betreutes wohnen

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  • betreutes wohnen

    hallo forum,

    der vater meiner freundin ist sehr stark depressiv krank und wohnt zur zeit bei einer familie wo er sehr schlecht behandelt/gepflegt wird, seine gesundheitliche situation hat sich in der letzten zeit sehr verschlechtert. wir nehmen an das die frau die ihn pflegt nur finanziell ausnützt. meine freundin und ich sind selber etwas mit dieser situation überfordert, wir möchten ihn helfen aber wissen nicht wie wir das am besten angehen, lt. ärztliches gutachten ist er nicht mehr zurechnungsfähig.
    wir würden ihn gerne in ein betreutes wohnheim einweisen da wir denken das er da besser betreut wird, in stuttgart gibt es z.b. die eva, die für psychisch kranke menschen eine wohnung mit betreuung anbietet.
    wie müssen wir das angehen, muss meine freundin vorher die vormundschaft übernehmen?
    was ist wenn er sich weigert in einer neuen umgebung zu wohnen ?
    wer übernimmt die kosten, zur zeit bekommt er ca. 1000 euro rente und die familie bekommt ca. 350 euro pflegegeld.
    vielen dank für die mithilfe.


  • Re: betreutes wohnen


    Hallo User,

    zwingen können Sie den Vater Ihrer Freundin nicht. Sie können eine Betreuung beantragen, in der u.a. das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht enthalten ist. Dies bedeutet, dass Sie dann entscheiden können wo sich der vater aufzuhalten bzw. zu wohnen hat.
    Zu den Kosten:
    Je nach gewünschtem Leistungspaket fallen unterschiedliche Kosten an. In jedem Fall sind, wie bei einer normalen Wohnung, die Miete oder Eigentumskosten zu tragen. Zusätzlich werden je nach Wohnmodell oder nach Inanspruchnahme die Kosten für die von Ihnen ausgewählten Serviceleistungen berechnet.
    Häusliche Pflege- und Versorgungsleistungen können über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
    Genauere Informationen finden Sie bei der Seniorenberatungsstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Mit freundlichen Grüßen
    Vera Reinsfelder

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