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  • Was tun ?

    Hallo,
    ich selbst bin Rollstuhlfahrer und behindert - es dreht sich aber um meine Mutter.
    Sie ist zwar erst 69 - aber wir immer hinfälliger. Die Sozialstation übernimmt morgens und abends waschen und anziehen. Mittags gibt es essen auf Räder. Tagüber schaut der Mieter im Haus ab und an...(junge Leute, die von mir bezahlt werden). Dann habe ich noch ein zwei die Woche eine Frau organisiert, welche Putzt, wäscht einkauft etc.
    Aber es wird immer mehr...
    Ich wohne über 200 km entfernt - das zermürbt mich zusätzlich,weil ich nicht einfach mal schnell gucken kann.
    Ich frage mich was wird.. sie wohnt in haus, welches sie und ich als Erbengemeinschaft haben.
    Gerne würde ich dieses "sichern", da ich selbst auch weiss, das ich nicht mehr lange arbeiten kann - so das es auch für mich noch eine art "Alterssicherung" sein sollte.
    Was passiert, wenn ich meine Mutter ins Heim geben MUSS ?
    Kommt das Haus unter den Hammer ?
    Sie hat nur eine geringe Rente. Im Moment bekommt sie die Sozialstaition (die Pfelgestufe reicht nicht im geringsten) vom Sozialamt bezahlt.
    Was geschieht dann.
    Wäre es sinnvoll - jetzt das Haus auf mich vollstänidig umzuschreiben, natürlich bin ich bereit z.B. die Mieten davon für die Heimkosten zu zahlen.
    Vermögen hat meine Mutter so nicht.
    Wie lange kann man die Pflege zu Hause ohne schlechtes gewissen "laufen" lassen.

    Was ist der richtige Weg ?

    Vielen Dank und viele Grüsse
    Paul


  • Re: Was tun ?


    Hallo Paul,

    die Pflege zu Hause können Sie aus finanzieller Sicht unbegrenzt laufen lassen. Jedoch stellt sich die Frage, ob Ihre Mutter ausreichend und Ihren Wünschen entsprechend versorgt ist. Wenn Sie über eine Heimunterbringung nachdenken, wird das Vermögen Ihrer Mutter geschätzt und bis zu einem Eigenanteil von ca. 10.000€ veräußert bzw. hinzugezogen. Die Schätzung des Vermögens betrifft natürlich den Erbanteil des Hauses. Gesetzlich wird das Haus zum Abdecken der Unterhaltspflichtskosten für die Heimunterbringung der Mutter angesehen und nicht für Ihre gewünschte Altersvorsorge. Diese Schätzung fällt natürlich weg, wenn Sie als Selbstzahler auftreten.
    Bei einer Überschreibung des Erbteils Ihrer Mutter an Sie sollten Sie bedenken, dass diese innerhalb der folgenden 10 Jahren zur Kostenabdeckung zurückgenommen werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Vera Reinsfelder

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    • Re: Was tun ?


      Guten Abend,

      dazu möchte ich etwas sagen was mit der Ethik in der Sache zu tun hat!


      Ich bin Krankenschwester und habe vieles im Heim gesehen und auch gepflegt, natürlich:

      Ich denke da brauchen Sie auch einen Rat, von wegen Ethik:


      Ich als Krankenschwester bin der Meinung, dass Sie auf keinen Fall ein schlechtes Gewissen haben müssen, wenn Ihre mutter ins Heim gehen sollte/müsste!

      Ich bin der meinung, dass es darum geht, ob Ihre Mutter ausreichend versorgt ist und ob sie sich auch wohlfühlt. Wenn sie das beachten und ein bisschen nach Bauch und ein bisschen nach dem finanziellen gehen, dann sollte es klappen mit der Entscheidung.

      Und solange sie noch kann: Reden sie mit Ihrer Mutter darüber!!!


      Ich wünsche alles Gute

      Grüße Linda

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