Ein Feuerwehrmann überprüft den Zustand einer bewusstlosen Frau im Auto.
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Vitalzeichen prüfen

Von: Onmeda-Redaktion, Dr. rer. nat. Geraldine Nagel (Medizinredakteurin)
Letzte Aktualisierung: 10.03.2021

Unter Vitalzeichen versteht man in Bezug auf Erste-Hilfe-Maßnahmen vor allem die Atmung. Sie ist ein Zeichen dafür, dass beim Betroffenen Herz und Kreislauf noch funktionieren – das heißt, es muss automatisch auch ein Puls vorhanden sein. Den Puls müssen Sie daher nicht extra überprüfen. Für Laien ist der Puls bei anderen und unter Stress zudem nicht immer so leicht zu finden.

Lebenszeichen

Beim Überprüfen der Lebenszeichen sind folgende Punkte wichtig:

  • Ist der Betroffene bei Bewusstsein?
  • Atmet der Betroffene noch?

Wie überprüfen Sie die Vitalzeichen?

Finden Sie eine reglose Person, müssen Sie als zuerst Bewusstsein und Atmung des Betroffenen prüfen.

1. Überprüfen des Bewusstseins

Sprechen Sie den Betroffenen laut an. Reagiert er nicht, schütteln Sie ihn leicht an der Schulter und sprechen Sie ihn nochmals laut an. Reagiert der Betroffene immer noch nicht, liegt eine Bewusstlosigkeit vor.

2. Überprüfen der Atmung

  • Drehen Sie den Bewusstlosen auf den Rücken und überstrecken Sie leicht seinen Kopf.
  • Halten Sie den Kopf so und bringen Sie Wange und Ohr über Nase und Mund des Bewusstlosen. Beobachten Sie den Betroffenen ca. 10 Sekunden lang: Hören oder spüren Sie einen Atemzug? Beobachten Sie gleichzeitig Brustkorb und Bauch des Betroffenen: Heben und senken sie sich? Durch zusätzliches Handauflegen auf die Magengrube des Betroffenen können Sie zusätzlich versuchen, dessen Atmung zu fühlen.
  • Wenn der Bewusstlose:
    • atmet: Bringen Sie ihn in die stabile Seitenlage und rufen Sie Hilfe (Tel. 112). Überprüfen Sie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes immer wieder die Atmung und beginnen Sie, sofern notwendig, mit Wiederbelebungsmaßnahmen.
    • nicht atmet: Rufen Sie um Hilfe, beauftragen Sie jemanden, Hilfe zu holen, oder setzen Sie selbst einen Notruf ab. Beginnen Sie dann sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen.

Wann ist professionelle Hilfe notwendig?

Rufen Sie sofort den Rettungsdienst (Tel. 112) oder beauftragen Sie jemanden, Hilfe zu rufen, wenn der Betroffene bewusstlos ist. Atmet der Bewusstlose nicht mehr, beginnen Sie zudem nach Absetzen des Notrufs mit Wiederbelebungsmaßnahmen.