Natriumhydrogencarbonat
Natriumhydrogencarbonat
Gegenanzeigen
Im Folgenden erhalten Sie Informationen über Gegenanzeigen bei der Anwendung von Natriumhydrogencarbonat im Allgemeinen, bei Schwangerschaft & Stillzeit sowie bei Kindern. Bitte beachten Sie, dass die Gegenanzeigen je nach Arzneiform eines Medikaments (beispielsweise Tablette, Spritze, Salbe) unterschiedlich sein können.
Wann darf Natriumhydrogencarbonat nicht verwendet werden?
Natriumhydrogencarbonat-haltige Arzneimittel dürfen bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff nicht zum Einsatz kommen.
Eine Alkalose (erhöhter Blut-pH-Wert), ein erniedrigter Kalium-Blutspiegel sowie ein erhöhter Natrium-Blutspiegel verbieten sowohl die Einnahme als auch das Spritzen von Natriumhydrogencarbonat in die Vene. Vorsicht ist zudem geboten bei verminderter Atemtätigkeit, einer bestimmten Störung im Wasser-Haushalt des Körpers (Hyperosmolarität) und einem erniedrigten Calcium-Blutspiegel.
Bei Säureverätzungen des Magens darf der Wirkstoff nicht eingenommen werden, da die Magenwand reißen kann.
Von Vollbädern mit Natriumhydrogencarbonat ist bei schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Störungen der Atemfunktion, Hauterkrankungen unklarer Ursache, fiebrigen Infektionskrankheiten und starkem Bluthochdruck abzuraten.
Was müssen Sie bei Schwangerschaft und Stillzeit beachten?
Der Wirkstoff sollte während der Schwangerschaft und der Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingesetzt werden, da die Zufuhr von Natriumhydrogencarbonat den Mineral- und den Säure-Basen-Haushalt von Mutter und Kind beeinflussen kann.
Was ist bei Kindern zu berücksichtigen?
Da der Wirkstoff den Mineral- und den Säure-Basen-Haushalt des Körpers beeinflusst, sollten Kinder unter 12 Jahren nur auf Empfehlung des Arztes und unter sorgfältiger Beachtung der Dosierungsvorschriften mit Natriumhydrogencarbonat behandelt werden.