Baldrianwurzel + Hopfenzapfen + Passionsblumenkraut
Baldrianwurzel + Hopfenzapfen + Passionsblumenkraut
Gegenanzeigen
Im Folgenden erhalten Sie Informationen über Gegenanzeigen bei der Anwendung von Baldrianwurzel + Hopfenzapfen + Passionsblumenkraut im Allgemeinen, bei Schwangerschaft & Stillzeit sowie bei Kindern. Bitte beachten Sie, dass die Gegenanzeigen je nach Arzneiform eines Medikaments (beispielsweise Tablette, Spritze, Salbe) unterschiedlich sein können.
Wann dürfen Baldrianwurzel + Hopfenzapfen + Passionsblumenkraut nicht verwendet werden?
Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Baldrianwurzel, Hopfenzapfen und/oder Passionsblumenkraut darf diese Wirkstoffkombination nicht eingesetzt werden.
Was müssen Sie bei Schwangerschaft und Stillzeit beachten?
Da keine ausreichenden Untersuchungen vorliegen, wird die Anwendung dieser Wirkstoffkombination in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht empfohlen.
Bisher sind allerdings keine Hinweise auf eine Schädigung des Ungeborenen bekannt.
Was ist bei Kindern zu berücksichtigen?
Zur Anwendung bei Kindern liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Deshalb emtpfehlen einige Hersteller die Einnahme dieser Wirkstoffkombination erst für Kinder ab zwölf Jahren. Allerdings sind auch manche Medikamente für die Gabe an Kinder ab drei Jahren zugelassen.