Das Bild zeigt Hände, die ein Herz machen.
© Jupiterimages/iStockphoto

Organspende & Organtransplantation

Von: Onmeda-Redaktion
Letzte Aktualisierung: 19.01.2022

Bei einer Organtransplantation übertragen Ärzte in einer Operation gesunde Organe oder Teile von Organen auf einen chronisch schwer kranken Menschen. Ziel dieser Operation ist es, dem Empfänger die Funktion eines zerstörten Organs wiederzugeben und so sein Leben zu retten, zum Beispiel durch eine Nierentransplantation.

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.

Überblick

Organtransplantationen gehören heute zum Standard der medizinischen Versorgung. Allein in Deutschland haben Ärzte zwischen 1963 und 2013 laut dem Jahresbericht der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 116.650 Organe verpflanzt. Obwohl Mediziner in Deutschland im Jahr 2012 4.059 Organtransplantationen vorgenommen haben, ist die Versorgung aller darauf angewiesenen Patienten bei weitem nicht möglich. Derzeit befinden sich in Deutschland rund 11.000 Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan.

Viele Menschen in Deutschland leben mithilfe der sogenannten künstlichen Niere (Dialyse). Fast 8.000 stehen auf der Warteliste für eine Nierentransplantation. Jährlich erreichen mehr als 2.000 Menschen das Endstadium schwerster Leber-, Herz- oder Lungenerkrankungen. Da es bei diesen Krankheiten keine langfristige Ersatztherapie wie die Dialyse gibt, können Ärzte ihr Leben nur mithilfe einer Organverpflanzung retten.

Die Rahmenbedingungen der Organtransplantation sind gesetzlich streng geregelt. Transplantationen dürfen zum Beispiel nur von Ärzten in speziellen dafür zugelassenen Transplantationszentren durchgeführt werden. Es ist verboten, mit Organen, die einer Heilbehandlung dienen, Handel zu betreiben. Unter das Verbot fällt, solcherart gehandelte Organe zu entnehmen, zu verpflanzen oder sich selbst einpflanzen zu lassen. Bereits der Versuch eines Organhandels ist strafbar.

Mit einem Organspendeausweis können Sie festlegen, ob Sie im Falle Ihres Todes Organe spenden möchten.

Im Ausweis können Sie genaue Angaben machen, welche Organe nach Ihrem Tode entnommen werden dürfen und welche nicht. Auch können Sie zum Beispiel bestimmen, dass ein Dritter nach dem Tode die Entscheidungen trifft, welche Organe gespendet werden dürfen, wenn Ihnen dies lieber ist.

Neben der Organspende von Verstorbenen gibt es auch sogenannte Lebendspenden, bei der Menschen Organe oder Teile ihrer Organe schon zu ihren Lebzeiten spenden. Das ist zum Beispiel bei Organen wie der Niere möglich, da sie paarweise angelegt ist. Ein Angehöriger mit zwei gesunden Nieren könnte also eine Niere spenden. Auch Teile einer gesunden Leber kann ein Chirurg zu Lebzeiten transplantieren. Solche Spenden sind nur im Rahmen von nahen Angehörigen oder engen Beziehungen möglich, um Missbrauch zu vermeiden.

Organtransplantation: Durchführung

Damit Mediziner Organspenden durchführen können, brauchen sie Menschen, die sich bereit erklären, nach ihrem Tod ihre Organe zu spenden. Vor der Organentnahme müssen zwei erfahrene Ärzte, die unabhängig vom Transplantationsteam sind, den Hirntod feststellen und dokumentieren. Beim Hirntod ist die Gehirnfunktion vollständig und unwiderruflich erloschen. Er ist ein sicheres Todeszeichen, auch wenn Blutkreislauf und Atmung des Verstorbenen noch künstlich aufrechterhalten werden können.

Liegt keine eigene Erklärung zur Organspende vor, beispielsweise ein Organspendeausweis, müssen die nächsten Angehörigen stellvertretend für den Verstorbenen entscheiden, ob sie einer Organtransplantation zustimmen.

Deutschland ist in sieben Organspenderregionen unterteilt. Das Krankenhaus benachrichtigt die für die jeweilige Region zustände Organisationszentrale der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Die Organisation regelt alle organisatorischen Angelegenheiten der Organspende: Zum Beispiel veranlasst sie die medizinischen Tests, informiert Eurotransplant und organisiert die Organentnahme. Eurotransplant führt alle Patienten aus acht Ländern, die auf ein Spenderorgan warten, auf einer gemeinsamen Warteliste. Zu diesen Ländern gehören:

  • Deutschland
  • Österreich
  • Belgien
  • Niederlande
  • Luxemburg
  • Ungarn
  • Kroatien
  • Slowenien

Wenn alle Formalitäten geklärt sind, entnimmt ein Arzt die Spenderorgane (Explantation) und konserviert sie bis zur Verpflanzung. Um gewebetypische Merkmale festzustellen, die für die Übereinstimmung von Spender und Empfänger von Bedeutung sind, nimmt der Arzt auch Blut- und Gewebeproben. Die Ergebnisse gibt er umgehend an Eurotransplant weiter. Dort ermittelt ein Computer nach festgelegten Kriterien die Empfänger.

Die Organ-Empfänger werden umgehend benachrichtigt und für vorbereitende Untersuchungen in eine Klinik gebeten. Falls keine medizinischen Vorbehalte bestehen, verpflanzen Mediziner die Spenderorgane.

Organtransplantation: Rechtliche Grundlagen

Das am 5. November 1997 in Kraft getretene Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen mit der erweiterten Zustimmungslösung (Angehörige dürfen über die Organspende entscheiden, wenn der Verstorbene keine eigene Entscheidung getroffen hat). Dadurch schafft das TPG die Grundlage für jeden Bürger, eine persönliche Entscheidung zur Organspende treffen zu können oder sie an andere zu übertragen.

Diagnose des Hirntods

Bei Stillstand von Atmung und Herzschlag kann jeder Arzt den Tod feststellen. Die Diagnose des Hirntods – als Voraussetzung für eine Organspende – ist dagegen an verbindliche, besonders strenge Richtlinien geknüpft, die die Bundesärztekammer nach den aktuellen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft festlegt.

Demnach müssen zwei dafür qualifizierte Ärzte, die den Organspender unabhängig voneinander untersucht haben, den Hirntod nachweisen. Die an den Untersuchungen beteiligten Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein. Die Ärzte stellen ihre Diagnose nach genau festgelegten Vorgaben und müssen ihre Befunde detailliert dokumentieren. Der nächste Angehörige muss die Gelegenheit haben, diese Dokumentation einzusehen.

Erfahren Sie hier im Video von DasErste,Wie Ärzte den Hirntod eines Patienten feststellen (5:02 min).

Erweiterte Zustimmung

Ärzte dürfen Organe nur dann entnehmen, wenn der Verstorbene in einem Organspendeausweis oder in einer anderen Erklärung seine Zustimmung erteilt hat. Liegt keine Erklärung vor, können nahe Angehörige in einer bestimmten Rangfolge über eine Organspende entscheiden. Dabei ist der mutmaßliche Wille des Verstorbenen zu beachten. Die Entscheidung von Angehörigen ist nur dann zulässig, wenn diese in den letzten zwei Jahren persönlichen Kontakt zu dem Verstorbenen hatten. Hatte der mögliche Organspender die Entscheidung über eine Organspende einer bestimmten Person übertragen, tritt diese an die Stelle des nächsten Angehörigen.

Die Einverständniserklärung kann innerhalb einer mit dem Arzt zu vereinbarenden Frist widerrufen werden. Auch dann, wenn der Verstorbene selbst zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat, müssen die Mediziner die nächsten Angehörigen über die beabsichtigte Organentnahme unterrichten.

Lebendspende

Neben der Organspende von Verstorbenen gibt es auch sogenannte Lebendspenden, bei der Menschen Organe oder Teile ihrer Organe schon zu Lebzeiten spenden. Die Organentnahme von einer lebenden Person ist nur zulässig, wenn es sich um eine volljährige Person handelt, die in die Entnahme eingewilligt hat. Außerdem darf das Leben des Spenders, über das Operationsrisiko hinaus, nicht gefährdet sein.

Der Arzt muss den Organspender zuvor detailliert über die Art des Eingriffs und mögliche mittelbare Folgen und Spätfolgen für seine Gesundheit aufklären. Der Eingriff ist durch einen Arzt vorzunehmen und nur erlaubt, wenn zum Zeitpunkt der Organentnahme kein geeignetes Organ eines toten Spenders zur Verfügung steht.

Menschen dürfen Organe oder Teile ihrer Organe nur an Verwandte ersten oder zweiten Grads, Ehegatten, Verlobte oder Personen, die in besonderer persönlicher Beziehung zu ihnen stehen, spenden. Zudem darf der Arzt die Organentnahme erst dann durchführen, wenn Organspender und -empfänger sich zu einer ärztlichen Nachbetreuung bereit erklärt haben. Außerdem muss eine Kommission vorher begutachten, ob die Einwilligung in die Organspende freiwillig erfolgt oder Gegenstand von Organhandel ist.

Ärzte nutzen die Lebendspende vor allem bei Knochenmarktransplantationen, aber auch bei Leberteil- und Nierentransplantationen. Vor allem bei Kindern können Eltern durch eine Leberteilspende eine lebensnotwendige Lebertransplantation ermöglichen. Im Jahr 2013 führten Ärzte in Deutschland 83 Leberteiltransplantationen und 725 Nierentransplantationen nach einer Lebendspende durch.

Organentnahme, Vermittlung und Übertragung

Die Kriterien der Organtransplantation sind gesetzlich streng geregelt. Transplantationen dürfen zum Beispiel nur von Ärzten in speziellen dafür zugelassenen Transplantationszentren durchgeführt werden. Zuvor muss eine Vermittlungsstelle die Organe unter Beachtung festgelegter Regeln vermittelt haben.

Die Entnahme der Organe ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Transplantationszentren und anderer Krankenhäuser: Eine eigens dafür eingerichtete Koordinierungsstelle organisiert diese Gemeinschaftsaufgabe. Sie kümmert sich auch darum, dass alle Beteiligten sich an die im Transplantationsgesetz verankerten Maßnahmen halten.

Organtransplantation: Risiken

Transplantierte Organe stellen für den Organismus letztlich fremdes Körpermaterial dar. Das Immunsystem erkennt es als solches und reagiert mit einer natürlichen Abstoßungsreaktion, die dazu führen kann, dass das Spenderorgan abstirbt. Die Transplantatabstoßung eines eingepflanzten Organs bleibt nur zwischen erbgutgleichen eineiigen Zwillingen aus. Je größer der Erbgutunterschied zwischen Spender und Empfänger ist, desto heftiger ist das Ausmaß der Organabstoßung. Man bemüht sich also darum, den erbgutbedingten Unterschied von Spender und Empfänger so klein wie möglich zu halten, indem man bei Spender und Empfänger auf möglichst ähnliche und verträgliche Gewebeeigenschaften und Blutgruppen achtet.

Kommt es dennoch zu einer Abstoßung, werden zwei Formen unterschieden:

  • Akute Abstoßungsreaktion

Sie tritt direkt nach der Transplantation auf. Gerinnungsfaktoren und Abwehrreaktion über körpereigene Abwehrzellen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Es kommt zur Unterversorgung und zum Absterben des transplantierten Organs. Allgemeinsymptome wie Fieber, körperliche Schwäche, Schmerzen, Appetitlosigkeit und Gewichtsabnahme treten auf. Gelegentlich kann es verstärkt zu Übelkeit und ErbrechenDurchfall, Hautveränderungen und Wassereinlagerungen kommen.

  • Chronische Abstoßungsreaktion:

Bei einer chronischen Abstoßungsreaktion kommt es im Verlauf von Monaten und Jahren zu einem langsamen Umbau von normalem Transplantat in eine Form von bindegewebiger Narbe. Dadurch entsteht allmählich ein Verlust der Organfunktion bis hin zur endgültigen "Auflösung" des transplantierten Organs. Die auftretenden Beschwerden hängen von der Art des transplantierten Organs ab. So kommt es beispielsweise bei chronischer Abstoßung einer transplantierten Niere zu einem langsam fortschreitenden Nierenversagen.

Um die Funktionsfähigkeit des transplantierten Organs zu erhalten, müssen Ärzt*innen die Abstoßungsreaktion des Körpers medikamentös unterdrücken. Hierfür stehen verschiedene Medikamente wie Ciclosporin zur Verfügung. Dieser Wirkstoff schwächt die Reaktionen des Immunsystems ab. Dadurch sind die Patient*innen aber auch anfälliger für Infektionen. Auch andere Nebenwirkungen können auftreten, zum Beispiel:

Diese negativen Effekte sind durch verbesserte Medikamente und geringere Dosierungen jedoch seltener geworden. Das Risiko einer Abstoßungsreaktion bei Herz-, Lungen- oder Lebertransplantation liegt höher als bei anderen Organen oder Geweben.

Um die Funktionsfähigkeit des Transplantats zu erhalten, wird die Abstoßungsreaktion des Körpers unterdrückt. Obwohl die Häufigkeit einer Abstoßung nach Jahren statistisch messbar abnimmt, ist eine wirkliche Akzeptanz des Fremdorgans durch den Körper ohne Medikamente ("Toleranzentwicklung") äußerst selten. Das bedeutet, dass die Medikamente zur Unterdrückung der Abstoßungsreaktion über die gesamte Lebenszeit des transplantierten Organs eingenommen werden müssen. Hierfür stehen bestimmte Immunologika, die so genannten Immunsuppressiva zur Verfügung.

Transplantierbare Organe & Gewebe

Ärzte können heute viele Organe verpflanzen, zum Beispiel:

Aber auch Gewebe oder Zellen lassen sich erfolgreich übertragen:

Herztransplantation

Eine Herztransplantation ist bei vielen schweren Herzerkrankungen die letzte Rettung. Die Transplantation von Spender-Herzen erfolgt beispielsweise bei fortschreitender Herzmuskelschwäche, teils auch bei schwerer koronarer Herzkrankheit oder einem Herzfehler bei Kindern und Neugeborenen, den die Ärzte operativ nicht beheben können.

Lebertransplantation

Fällt die Funktion der Leber aus (z.B. durch Vergiftungen oder Entzündungen wie Hepatitis), müssen Ärzte dringend eine neue Leber transplantieren, um das Leben des Patienten zu retten. Eine Leberersatztherapie ist im Gegensatz zur längerfristigen, ambulanten Nierenersatztherapie (Dialyse) nur vorübergehend und unter intensivmedizinischen Bedingungen möglich.

In bestimmten Fällen reicht es aus, nur einen Teil der Spenderleber zu verpflanzen. Eine solche Teilung der Spenderleber kann mehreren Patienten helfen. Die Mediziner transplantieren die größere Leberhälfte beispielsweise einem Erwachsenen, während ein Kind die kleinere Hälfte bekommt. Eltern können als Lebendspender auch ihrem Kind einen Teil ihrer Leber spenden.

Lungentransplantation

Eine Lungentransplantation ist im Endstadium vieler Lungenerkrankungen nötig, zum Beispiel bei:

Nierentransplantation

Ein vollständiges und nicht mehr heilbares Nierenversagen kann durch verschiedene Faktoren entstehen, beispielsweise:

Wenn Medikamente und eine strenge Diät den Zustand nicht mehr beheben können, können Betroffene nur noch mithilfe einer Dialysebehandlung oder einer Nierentransplantation überleben.

Bauchspeicheldrüsen-Transplantation

Ärzte verpflanzen die Bauchspeicheldrüse – sie produziert das Hormon Insulin – meist zusammen mit einer Niere, zum Beispiel bei Diabetikern mit Nierenversagen. Nach einer Transplantation der Bauchspeicheldrüse müssen Betroffene oft kein Insulin mehr spritzen. Außerdem kann die Transplantation Spätschäden eines Diabetes mellitus aufhalten.

Dünndarmtransplantation

Seit 2001 verpflanzen Ärzte auch Dünndarmabschnitte, zum Beispiel bei Patienten, die zuvor lebenslang auf eine Ernährung durch Dauerinfusion angewiesen waren. Die Zufuhr von Nährstoffen direkt über das Blut ist unter anderem dann notwendig, wenn Ärzte einen großen Abschnitt des Dünndarms entfernen mussten, zum Beispiel bei Darmkrebs, oder wenn aufgrund einer Strahlentherapie die Darmwand entzündet ist.

Hornhauttransplantation

Die Hornhaut (Kornea) schließt das Auge nach vorne ab. Verliert sie ihre Transparenz, erblindet der Betroffene. Die häufigsten Gründe für eine Eintrübung der Hornhaut sind Infektionen mit dem Herpesvirus, extreme Hornhautverdünnungen, Verletzungen oder angeborene Erkrankungen. Die Transplantation der Hornhaut kann das Augenlicht zurückgeben oder eine Erblindung verhindern.

Organtransplantation: Häufigkeit

Die Häufigkeit von Organtransplantationen hängt vom jeweiligen Organ ab. Oft werden gleichzeitig mehrere Organe oder Organteile transplantiert. Insgesamt haben Ärzte im Jahr 2013 allein in Deutschland 4.059 Organtransplantationen vorgenommen.

Tabelle: Anzahl der Organtransplantationen in Deutschland von 1963 bis 2013

OrganTransplantationen
Herz11.628
Leber21.016
Lunge4.595
Niere75.972
Bauchspeicheldrüse3.439

Organhandel

Es ist verboten, mit Organen Handel zu betreiben, die einer Heilbehandlung dienen. Unter das Verbot fällt, solcherart gehandelte Organe zu entnehmen, zu verpflanzen oder sich selbst oder jemand anderem einpflanzen zu lassen. Wer hiergegen verstößt, erhält eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Bereits der Versuch eines Organhandels ist strafbar. Abhängig von der Schwere des Vergehens und den begleitenden Umständen, kann das Gericht von einer Strafe absehen oder sie nach seinem Ermessen mildern.

Das europaweite Übereinkommen

Ein Abkommen des Europarats (Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin vom 4. April 1997) regelt europaweit die gesetzlichen Grundlagen der Organtransplantation und ermöglicht die strafrechtliche Verfolgung von Organhandel innerhalb Europas.

Die Lage weltweit

Weltweit gibt es noch keine übereinstimmenden Vereinbarungen zur Organtransplantation: Noch immer machen kriminelle Organisationen mit Organhandel große Geschäfte. Besonders in Ländern der Dritten Welt, wo finanzielle Not in weiten Teilen der Bevölkerung herrscht und die Gesetzeslage oftmals unzureichend geklärt und gefestigt ist, bestehen günstige Bedingungen für den sogenannten illegalen "Organtourismus".

Aufgrund des bestehenden Organhandels und des akuten Organmangels in Deutschland stellt sich die Frage, ob illegale Organgeschäfte auch bis nach Europa beziehungsweise Deutschland vordringen können oder hier eventuell bereits ablaufen. Um dieser kriminellen Entwicklung entgegenzuwirken, schlagen Experten unter anderem vor, die Lebendnierenspende, vor allem bei Nicht-Verwandten, intensiv zu fördern. Andere Meinungen fordern die Änderung des Transplantationsgesetzes insofern, dass die Organspende gesetzlich als Pflicht festgelegt werden soll.

Nach dem veränderten Transplantationsgesetz von 2012, sollen Bürger in Deutschland regelmäßig aufgefordert werden, sich über die Frage der Organspende zu informieren und ihren Willen hierzu schriftlich abzugeben. Die Krankenkassen sind zudem verpflichtet ihre Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr hierüber zu informieren und aufzuklären.

Organspendeausweis

Mit einem Organspendeausweis können Sie festlegen, ob Sie im Falle Ihres Todes Organe spenden möchten. Im Ausweis können Sie genaue Angaben machen, welche Organe nach Ihrem Tode entnommen werden dürfen und welche nicht. Auch können Sie zum Beispiel bestimmen, dass ein Dritter nach dem Tode die Entscheidungen trifft, welche Organe gespendet werden dürfen, wenn Ihnen dies lieber ist.

Der Organspendeausweis schafft nicht nur für Sie selbst klare Verhältnisse, sondern nimmt auch Ihren Angehörigen die schwerwiegende Entscheidung ab, die sie unter Umständen im Falle Ihres Ablebens treffen müssten. Im Ausweis lässt sich auch vermerken, wer im Todesfall zu benachrichtigen ist.

Den Organspendeausweis können Sie selbst ausfüllen. Sie können ihn bei verschiedenen Organisationen aus dem Internet herunterladen oder auch bestellen – zum Beispiel bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Idealerweise tragen Sie den Organspendeausweis jederzeit mit sich, etwa beim Ausweis oder in der Geldbörse. Sollte es zu einem Unfall kommen, wird er hier rasch gefunden. Aber auch eine Person des Vertrauens kann den Ausweis für Sie aufbewahren.

Sollte sich Ihre persönliche Einstellung zum Thema Organspende ändern, können Sie die Angaben im Organspendeausweis jederzeit ändern. Dazu vernichten Sie einfach den alten Organspendeausweis und füllen einen neuen aus.

Mittlerweile gibt es den Organspendeausweis auch als Plastikkarte im Scheckkartenformat und als Applikation für Smartphones.